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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung

Wichtige Informationen zum Thema ' Aufenthaltsbestimmungsrecht... '





Aufenthaltsbestimmungsrecht... im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.


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Autor
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Gehörnter - x
User


Dabei seit: 10.04.2010
Letzte Aktivität: 06.07.2011 08:06
Beiträge: 4



Aufenthaltsbestimmungsrecht... von Gehörnter - x (30.05.2010 11:54)

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Guten Morgen,
ich habe mich Anfang April nach 14 Jahren(8 Ehejahren)von meiner Frau getrennt.
Gründe waren ihr Alkohol und Drogenkonsum im letzten dreiviertel Jahr, Partys Kneipengänge bis nachts drei oder vier Uhr und ein neuer Partner. Der "neue" ist auch Konsument und wie ich das so höre wird er seinen Konsum auch nicht einstellen. Meine Frau war nach der Trennung zuerst bei ihrer Mutter hat aber dann bei ihrem neuen Partner genächtigt und ist dann dort eingezogen.
Das Haus ist bekannt für seine Bewohner, auch das Jugendamt war dort schonmal bevor es in meiner Angelegenheit dort war. Die Wohnung ist sehr klein, etwa 40-45 m/2, also zwei Zimmer Küche Bad. Meine Frau hat ernsthaft vor die Kinder zu sich in "diesen" Haushalt zu nehmen. Die Kinder sind seit der Trennung bei mir, ich habe ca. 90 m/2 und für jedes Kind ein eigenes Zimmer. Ich habe bei Gericht das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, meine Frau wurde für nächste Woche dorthin zitiert. Ich nehme an das meine Aussage, das Tagebuch meiner Frau(mit entsprechenden belastenden Details) und der Bericht vom Jugendamt nun vorliegt. Meine Frau ist natürlich stinksauer Angry Fire will sich aber ihre Fehler nicht eingestehen.

Fragen:

Muss meine Frau zum Richter?
Kann mir vorläufig das ABR zugesprochen werden?
Weiss hier jemand wie das nun weitergeht?

Vielen Dank im vorraus...
30.05.2010 11:54 Gehörnter - x ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hitnak hitnak ist männlich
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht... von hitnak (02.06.2010 22:13)

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Hallo,

zunächst mal eine Bitte: Versuch' doch bitte, alles in einen Thread zu packen - Du hast jetzt schon drei und das macht es extrem langwierig, Deine ganze Geschichte zu erfassen.

Aber zum Thema: Rechtliche Beratungen dürfen wir Dir hier natürlich nicht geben, denn das ist allein einem Anwalt vorbehalten, der sich damit auskennt, und Dir genau erklären kann, wie die Chancen stehen.

Ich kann Dir allerdings meine persönliche Einschätzung und vielleicht auch den einen oder anderen Tipp geben, ohne dass Du Dir daraus Hoffnung ableiten solltest, vor Gericht Erfolg zu haben, denn die kann ich Dir einfach deshalb nicht machen, weil ich nicht weiß, ob es Hoffnung gibt.

Aber wenn es Hoffnung gibt, dann mehrst Du sie mit Sicherheit, indem Du Dich eloquent und einzig auf das Wohl Deiner Kinder bedacht gibst. Im Moment wirkst Du sehr, sehr aufgebracht, was auch völlig normal ist, aber Wut ist leider ein Luxus, den Du nicht leisten solltest, wenn es um Deine Kinder geht. Denk' dran: Wer schreit, verliert.

Viele Grüße,

Ariel
02.06.2010 22:13 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
fast-Alles-Versteher


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Herkunft: Ruhrgebiet/NRW
Beruf: nichtselbstständig
Kinder: 1
Familienstand: versklavt



Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht... von Gerhard S. (03.06.2010 01:16)

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Um einer Mutter das Sorgerecht zu entziehen, sind sehr hohe Masstäbe gesetzt.
Ich habe wo gelesen, daß Gewalt, psyschische Erkrankung, Prostitution, Drogen die einzig möglichen Gründe sein sollen - und nochdazu ist aber darauf kein Verlass.

Ich vermute, deiner noch-Frau wird das Sorgerecht vorübergehend entzogen und ihr der Entzug verordnet. Das Besuchsrecht wird man ihr wohl nicht ganz nehmen - aber es muss gewährleistet sein, daß sie abstinent und rauschfrei ist. Begleiteter Umgang für ein paar Stunden - so ungefähr habe ich es immer wieder gelesen.

Ich kenne persönlich einen Fall, da hat eine Mutter ihre Tochter "rausgeworfen", nachdem diese Tochter sich drogensüchtige Freunde suchte. Die Mutter wurde auch mit Messer von der Tochter bedroht; ausserdem bestohlen. Das waren die Gründe, warum die Mutter ihre Tochter aus dem Nest warf. Es dauerte nicht lange, da bekam diese Tochter ein Kind und wusste nicht, wer der Vater ist. Als das Baby ca. 1 Jahr alt war, legte sich die Tochter einen waschechten Junkie als festen Freund zu.
Jetzt begann die Mutter, gegen ihre eigene Tochter zu klagen. Die Mutter wollte ihr Enkelchen aus den erbärmlichen, ungesunden, Leben ihrer Tochter+"Haschpapi" retten. Und beabtragte, bzw. liess beantragen: Sorgerechtsentzug, Vormundschaft für das Enkelchen.
Gleichzeitig hoffte die Mutter, ihr Enkelchen in Obhut bei sich zu bekommen, wenn schon die Tochter nicht dazu in der Lage ist.
Das Ergebnis: Der Kindsmutter wurde das Sorgerecht entzogen. Das Kleinkind bekam ein JA als Vormund und wurde in einem Heim untergebracht. Die Mutter der Kindsmutter (Oma) bekam Besuchsrecht 2-4x pro Monat, mit der Auflage, ihrer Tochter nicht zu verraten, wo die Kleine ist. Der Kindsmutter wurde jeder Kontakt mit ihrem Kind verboten - und darf auch nicht mehr erfahren, wo ihr Kind ist.
Jetzt ist das Kind 2,5 - 3 Jahre alt und dürfte in einer Pflegefamilie untergebracht sein.

Ob die Kindsmutter noch lebt, ist mir nicht bekannt. Hatte diesbezüglich unsere Bekannten gefragt, ob, und wenn ja, was sie empfinden. Hm... ...schulterzucken...

mfg
03.06.2010 01:16 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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