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Wichtige Informationen zum Thema ' Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! '



Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

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Autor
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P&M
unregistriert
Alarm!

Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! von P&M (09.12.2003 22:20)

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Thema Trennung und Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo, wir benötigen dringend möglichst fundierte Hilfe!
Meine Freundin trennte sich nach 16 Jahren Ehe von ihrem Mann da dieser sie ständig unterdrückt hatte und die Beziehung nur so lange funktionierte, wie sie ihm zustimmte und zog dann zu mir ca 500km von ihrem früheren Wohnort weg(in einer Nacht und Nebelaktion weil er vollkommen ausflippte).Sie hat mit ihrem Mann 2 Kinder (9 und 12Jahre).Bereits bevor es zur Trennung kam, hatten wir den 1.Kontakt zu einer Erziehungsberatung um Informationen ein zu holen wie man diese Trennung möglichst "schonend" für die Kinder zu machen. Meine Freundin wollte die Kinder nie ziehen und ist sehr darum bemüht das es den Kindern gut geht. Die 1. Reaktion vom "gehörnten Ehemann" war das Aufenthaltsrecht per einstweiliger Verfügung zu erwirken.Er hatte Angst das meine Freundin mit den Kindern zusammen so weit weg zieht, was ich auch irgendwo verstehen kann.Er sagte allerdings im gleichen Zug wenn sie in den Nachbarort ziehen würde könnte sie gerne die Kinder haben, allerdings würde er immer auf sein Aufenthaltsbestimmungsrecht bestehen.
Somit wäre sie wieder von ihm abhängig, wobei gerade die trennung ein Ende unter diesem Kapitel setzen sollte.
Da er emotional trotz einer neuen Beziehung immer noch nicht in der Lage ist mal wirklich an das Wohl der Kinder zu denken, versucht er mit allen Mitteln die Mutter schlecht zu machen, die Kinder dürfen sie nicht anrufen, Urlaub wird nicht zu gestimmt und..und..und, weil er genau weiß das er sie nur damit treffen kann. Verschiedene Gespräche mit dem zuständigen Jugendamt verliefen bisher erfolglos (ich denke die werden erst dann tätig wenn es zu spät ist) Es steht zwar in Kürze ein Gespräch mit einer Erziehungsberatung an, das hoffentlich auch ein positives Ergebniss hat, aber es ist mit Sicherheit nichts was irgendwie bindend ist. Inzwischen fallen die Kinder schulisch ab, verändern sich in ihrer Persönlichkeit nicht zum Vorteil und fühlen sich (verständlicher Weise) sehr unsicher. Ich persönlich habe leider die Erfahrung machen müßen wie viele Jahre man seine Wiege immer noch mit auf dem Rücken trägt zumal wenn es nicht positiv war. Wir möchten beide das es den Kindern gut geht (am liebsten natürlich mit uns zusammen), auf jeden Fall unabhängig davon im Wohl der Kinder..................was kann man machen???
(sorry wenn es ein längerer Beitrag war, aber gefühlsmäßig hätte ich noch viel mehr schreiben können, hoffe ihr habt trotzdem bisher gelesen und habt gute Tips für UNS= Petra und Manfred)
09.12.2003 22:20
melaniem
unregistriert

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! von melaniem (10.12.2003 09:22)

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Hallo P&M,

Ich gehe mal davon aus das Petra und Ihr (EX) Mann leider das gemeinsame Sorgerecht haben, was alles unnötig erschwert Euch zu helfen.
Ok, meine Tipps wären,
1. sucht einen Anwalt auf, besprecht mit Ihm die Situation und laßt Euch beraten was Ihr unternehmen sollt. Der wird Euch auch sagen können ob meine weiteren Ratschläge erlaubt und durchsetzbar sind.
-Wenn ich das richtig mit bekommen habe schränkt der das Umgangsrecht ein, versucht mit dem Anwalt, das Umgangsrecht zu regeln,bzw dem Vater klar zu machen das er sich strafbar macht.
-Ihr schreibt, der Vater macht die Mutter schlecht, ist eigentlich auch strafbar zumindest gibt es einen Paragraphen dafür
§ 1684 BGB Absatz 2
Die Eltern haben alles zu unterlassen, was dem Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchigt oder die Erziehung erschwert.
2. Ihr habt einen Termin bei einer Ehrziehungsberatungsstelle falls die Euch nicht weiterhelfen können/wollen, versucht es beim sozialen Dienst oder einer psychologischen Beratungsstelle.
3. versucht einen Termin für die Kinder bei einem Kinderpsychologen oder Kinderpsychotherapeuten zu erwirken, auf die Entfernung wird ds für Euch nicht einfach sein. Diese Leute haben aber ein größeres Arbeitsfeld als man denkt und können Euch auch ein Riesenstück weiterhelfen.

Ich hoffe ich konnte Euch ein wenig weiterhelfen, haltet durch und kämpft weiter für die Kinder.

Grüßle melaniem
10.12.2003 09:22
schnupe schnupe ist weiblich
Giga-User


Dabei seit: 20.12.2003
Letzte Aktivität: 21.06.2010 18:11
Beiträge: 864
Beruf: Beruf Raumausstatterin, aber derzeitig tätig in Küche und Service im Altenpflegezentrum
Kinder: 3 (w,m,wm) 15, 12 und 6 und einen im Herzen adoptierten 16 jährigen
Familienstand: geschieden
Sonstiges: Die Welt ist ein Irrenhaus, und hier bei mir ist die Zentrale



Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! von schnupe (20.12.2003 01:38)

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Bücher zu diesem Thema

Ist sie ohne die Kinder umgezogen?So wie ich es verstanden habe, leben sie derzeit bei ihrem Vater, richtig?
Wenn er nun das ABR beantragt hat, wird es zu einem Verfahren kommen.
Und dabei werden auch die Kinder angehört(meine wurden damals mit 3 u 6 Jahren angehört).
Und normalerweise ist die Anhörung der Kinder auch entscheidend für den Richter, wo die Kinder leben werden.
Angenommen, die Kinder wollen bei ihrem Vater bleiben, alleine der Freunde und Schule wegen, versucht dann, einen Vergleich zu schließen, indem ihr zustimmt(wenn es zum Wohle der Kinder ist, und diese es so wollen),somit bleibt das ABR bei beiden, und es gibt jederzeit wieder die Möglichkeit es einzustreiten.
Der Vater verhält sich allerdings nicht korrekt, wenn er den Umgang vereitelt, die Kinder aufhetzt etc..
Ich finde, soetwas grenzt an seelischer Grausamkeit, denn die Kinder lieben doch beide Eltern.
Leider wird das allzuhäufig so gemacht, in unserer Gesellschaft. Alles wird auf den Rücken der Kinder ausgetragen. Rücksichtslos und egoistisch.
Gebt dem Vater mal folgendes zu lesen.......das soll er sich mal zu Herzen nehmen.
[URL]http://www.gabnet.de/pool/gab/ward1.htm[/URL]
20.12.2003 01:38 schnupe ist offline Homepage von schnupe Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Galaxie Galaxie ist weiblich
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Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! von Galaxie (23.03.2009 15:44)

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Dies ist das Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr
23.03.2009 15:44 Galaxie ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
bubuplatin bubuplatin ist weiblich
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Interessen: Aktivitaeten in der Sonne und im Wasser, Tanzen+Lesen
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Kinder: 1 Kind, 3 J.
Familienstand: verheiratet
Sonstiges: ich moechte mich trennen...



Sorgerecht, wenn Partner im Ausland lebt von bubuplatin (20.04.2009 15:32)

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Hallo liebe Foren- Mitglieder! Ich war noch nie an einem solchen Info- Austausch dabei, ich hoffe, ich mache das richtig.
Ich moechte mir auch Rat einholen: Meine Situation spielt sich aber komplett im Ausland ab: Deshalb meine Frage, wenn ich mich in D'land scheiden lasse und wieder ins Ausland gehe, wie stehen die Chancen, dass ich mein Kind mitnehmen darf? Wir sind beide Deutscher Herkunft, aber ich fuerchte, dass mein Noch- Ehemann nicht zurueck will und mir auch nicht das Kind ueberlassen will.So etwas wurde schon angedeutet... Jetzt fliegen wir nach D'land, was waeren ratsame Schritte, damit er mir unser nicht ohne gemeinsame Abstimmung wegnehmen kann?
Ich danke euch fuer die Hilfe!
20.04.2009 15:32 bubuplatin ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Coleman
unregistriert

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! von Coleman (20.04.2009 15:55)

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Da musst du ein bisschen mehr Informationen geben - und ich sage dir gleich, dass du wahrscheinlich einen Anwalt brauchen wirst. Das ist eine Frage des internationalen Privatrechts, auch "Kollisionsrecht" genannt, weil verschiedene Rechtsordnungen miteinander konkurrieren.

Du sagst, ihr seid beide deutscher Herkunft - heisst das, ihr habt beide (oder besser: alle drei - auch das Kind) die deutsche Staatsangehörigkeit? Wenn nein: um welche Staatsangehörigkeit(en) geht's, nach welchem Recht bzw. wo wurde die Ehe geschlossen? Wohin will dein Mann nicht zurück: nach Deutschland oder ins Ausland?
20.04.2009 15:55
usagimoon usagimoon ist weiblich
sadness


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Beruf: Hausfrau, Mangazeichnerin und Werbegrafikerin/Desi gnerin in Ausbildung
Kinder: 4
Familienstand: verheiratet



Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! von usagimoon (20.04.2009 15:55)

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Jetzt ärger ich mich wirklich, weil ich nicht auf das Datum geachtet habe Mit dem Kopf gegen die Wand… habe den ganzehn Beitrag gelesen und schon stark emotional mir die Sätze zusammengelegt *drop* hilfe
20.04.2009 15:55 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
bubuplatin bubuplatin ist weiblich
User


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Herkunft: Saudi- Arabien
Interessen: Aktivitaeten in der Sonne und im Wasser, Tanzen+Lesen
Beruf: Kinderkrankenschwest er
Kinder: 1 Kind, 3 J.
Familienstand: verheiratet
Sonstiges: ich moechte mich trennen...



Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! von bubuplatin (21.04.2009 09:40)

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Hallo Coleman!
Wir sind alle Deutsch, die Ehe wurde auch vor knapp 19 Monaten in D'land geschlossen.
Ich habe hier in Saudi-Arabien sehr gute berufliche Perspektiven, mein Mann fuehlt sich hier aber nicht heimisch und will wieder zurueck nach D'land.
Ja, das ich in diesem Fall einen Anwalt brauche leuchtet ein.

Weiss jemand, inwie weit das Jugendamt hilfreich sein kann? Eine Bekannte meinte, ich sollte vorsichtshalber das Amt informieren, aber was genau soll ich denn "beantragen"/ melden?
21.04.2009 09:40 bubuplatin ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Coleman
unregistriert

Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht und mehr! von Coleman (21.04.2009 10:18)

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Also das hört sich nicht nach einem Fall für internationales Privatrecht an. Wenn beide Ehepartner Deutsche sind, dann richten sich die Ehewirkungen und auch das Scheidungsrecht nach deutschem Recht - egal wo der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ist. Das ist keine Selbstverständlichkeit; es ergibt sich aber aus den Regeln zum deutschen Internationalen Privatrecht (Art. 17 I S. 1 i.V.m. Art. 14 I Nr. 1 EGBGB).

Der Auslandsbezug ist damit nicht wirklich ein juristisches, sondern ein tatsächliches Problem - im Prinzip so ähnlich, wie wenn eine Frau nach der Scheidung nach Bayern zieht, ihr Mann aber in Hamburg bleiben will.

Ohne einen besonderen Antrag wird das Familiengericht die elterliche Sorge (einschliesslich Aufenthaltsbestimmungsrecht) gewöhnlich beide Eltern gemeinsam belassen. Das Kindeswohl kann aber etwas anderes erfordern.

Es kommt also darauf an, darzulegen, was einerseits praktikabel ist und andererseits dem Kindeswohl dient. Beides hängt auch mit dem Alter des Kindes zusammen (hat es Freunde/Verwandte/soziale Kontakte an seinem bisherigen Wohnort? Wie ist die wirtschaftliche Situation geregelt, die Betreuung usw.).

Ich glaube, das sind Fragen, die über das hinausgehen, was so ein Forum an allgemeinen Informationen liefern kann: eine individuelle Beratung kann es hier nicht geben - das kann nur ein Anwalt leisten. Da würde ich auch nicht zu lange damit warten: im Zeitalter von Internet und (Internet-) Telefon ist auch ein reger Informationsaustauch ja kein Problem.

Ganz persönlich ist mir im Moment nicht klar, inwieweit das Jugendamt hier hilfreich sein könnte. Aber auch das wäre dann eine Frage an den Anwalt.
21.04.2009 10:18
 
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