Einsicht Gehaltabrechnung |
Hugo-Soft
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Einsicht Gehaltabrechnung von Hugo-Soft (31.05.2008 17:03) |
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Hallo Zusammen,
Ich habe ein uneheliches Kind wofür ich Unterhalt zahle nach der Berechnung des Jugendamtes. Es ist jetzt schon in der 3. Altersstufe. Jetzt hat sich meine damalige Freundin von ihrem Mann scheiden lassen.
Jetzt habe ich Post von einem Anwalt bekommen der Einsicht von den letzten Gehaltabrechnungen haben möchte.
Jetzt meine Frage hat er das Recht dazu. Soweit ich das weis kann dieses nur Ämter also Jugendamt oder die ARGE.
Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe
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31.05.2008 17:03 |
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face-off

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Re: Einsicht Gehaltabrechnung von face-off (31.05.2008 18:12) |
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Hallo Hugo-Soft!
Ich muß dir leider sagen,dass zur Feststellung der Unterhaltspflicht der Anwalt der Mutter die Gehaltsabrechnung einsehen darf.
Und das sogar in regelmäßigen Abständen!
Wo ist dabei dein Problem?
Wenn du deiner Abrechnung nach pflichtgemäß zahlst,kannst du doch mit gutem Gewissen das Ding vorlegen!
face-off
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31.05.2008 18:12 |
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Hugo-Soft
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Re: Einsicht Gehaltabrechnung von Hugo-Soft (31.05.2008 20:26) |
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Leider habe ich keinen Anwalt, will mich nicht über den Tisch ziehen lassen. Weil ich schon öfters Ärger mit meiner Ex hatte. Und wird ihr Anwalt nicht zu ihren gunsten den Unterhalt neu festsetzen. Wird er meine zwei andren Kinder in die Neuberechnung mit ein beziehen usw.
Fragen und Ängste!!!
Habe ein Haus und meine Frau ist arbeitslos gewurden. Da reicht das Geld sowie so nicht mehr richtig.
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31.05.2008 20:26 |
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face-off

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Re: Einsicht Gehaltabrechnung von face-off (31.05.2008 20:42) |
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Du kannst aber zu einer Rechtsberatung gehen.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe,kostet die 20€.
Und du kannst bei einem Anwalt nachfragen,ob dir Prozeßkostenhilfe zusteht.Anhand von Einnahmen und Ausgaben kann das im Rahmen einer Rechtsberatung geklärt werden!
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31.05.2008 20:42 |
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