Hilfe! -  Ex-Partner/KV übt ständig psychischen Druck aus!

mammamia11

Neues Mitglied
Guten Morgen zusammen!

Ich weiß einfach nicht mehr weiter.

Nachdem mein Ex-Partner im März 2012 sein Umgangrecht ohne für mich ersichtlichen Grund eingeklagt hat, holt er unsere Tochter (mittlerweile 1 Jahr und 5 Monte lt) alle 5 Tage ab.
DIe Entscheidung der Richterin beruht auf seinem Schichtdienstplan als Beamter....
Allein das ist schon ein ständiges Durcheinander für unseren Alltag.

Doch wenn das nur alles wäre; jedes Mal wenn er unsere Tochter abholt schikaniert er mich und unterstellt mir, dass ich mich nicht genug um die Kleine kümmern würde.

Er droht mir mich zu verklagen, wenn ich nicht alle Bilder von einem sozialen Netzwerk lösche...

Er wirft mir vor, dass ich als alleinerziehende Mama schon wieder halbtags arbeite und die Kleine vormittags in eine Zwergengruppe geht.
Er zahlt aber für mich keinen Unterhalt...irgendwir muss ich sie und mich ja durchbringen.

Was kann ich tun?


LG mammamia
 

kikra

Namhaftes Mitglied
Hallo,

wenn du dich derart von ihm unter Druck gesetzt fühlst, würde ich mir von außen Unterstützung holen. Dazu würde ich vermutlich eine Familienberatungsstelle aufsuchen und dort einmal dein Problem schildern. Man sollte dir Rat geben können, wie du dich verhalten sollst und auch Adressen von auf Familienrecht spezialisierten Anwälten, falls es gar nicht mehr anders geht.

Dein Ex-Partner hat ja schließlich auch nicht davor zurückgeschreckt, sein Umgangsrecht durch den Kadi einzuklagen. Er hat dadurch aber nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Vor allem hat er es zu unterlassen, dir in irgendwelcher Hinsicht zu drohen.

Wo du Bilder einstellst, wann du arbeitest, all das hat ihn erst dann zu interessieren, wenn dein Kind Schaden nimmt. In der von dir geschilderten Dimension kann ich keine Gefahr erkennen.

Problematisch könnte es werden, wenn du tatsächlich Fotos von eurem Kind irgendwo eingestellt hast. Davon würde ich ohnehin grundsätzlich abraten, da so viele kranke Nasen im Internet unterwegs sind, dass man sich nie sicher sein kann, dass diese Bilder nicht einmal auf Seiten verschoben werden, auf denen sie nun gar nichts zu suchen haben. Hier würde mein Verantwortungsgefühl als Mutter schon dafür sorgen, dass keine Bilder von meinem Kind im Netz sind - dazu bräuchte es keiner Hinweise eines Partners.

Als Frechheit empfinde ich regelrecht, dass er dir vorwirft, dass du euren Lebensunterhalt verdienst. Ich frage mich allerdings, ob du dich nicht viel zu stark auf Diskussionen mit ihm einlässt und dich u. U. sogar rechtfertigst. Von mir gäbe es in diesem Fall eine klare Ansage: Er bekommt das Kind zukünftig an der Tür übergeben, betritt meine Wohnung nicht mehr und hat sich auch aus meinem übrigen Privatleben herauszuhalten. Für mich klingt das so, als versuche er mit allen Mitteln, hier noch Einfluss auf DICH zu nehmen. Das Kind zu sehen ist also die eine Sache - hier müsstest du vermutlich belegen, dass das Kind durch den ungewöhnlichen Besuchsturnus Schaden nimmt, ansonsten diese Kröte schlucken. Sich aber in dein übriges Leben einzumischen, ist eine andere. Dem würde ich Einhalt gebieten und zwar unmissverständlich mit klarer Ansage, was passiert, wenn es so weitergeht. .

Wenn ich das richtig deute, seid ihr nicht verheiratet. Hast du auch das alleinige Sorgerecht? Du könntest ihm in aller Schärfe mitteilen, dass - sollte er sein schikanöses Verhalten nicht ändern - du über einen Wegzug nachdenkst. Du würdest es gerne anders lösen wollen, falls er sich aber nicht ändert, dann eben so. Dann kann er sich eine Lösung einfallen lassen, wie er sein Kind alle 5 Tage sieht. :angryfire

Gruß
Kirsten
 

sputzal

Neues Mitglied
Hallo.
Die Frage war was kannst du tun?
1. Ihm nur an der Haustür empfangen, denn du musst ihm zwar die Kinder übergeben, bist aber nicht verpflichtet nur ein Wort mit ihm zu reden, geschweige denn, Fragen zu beantworten.
2. Habt ihr gemeinsames Sorgerecht, Bilder vom Netz, alleiniges- hast du zu entscheiden, wer die Bilder sieht. Generell- Kinderbilder vom Netz, wie meine Vorgänger sagen, gibt genug Idioten.
3. Geld- Unterhalt. Es wird von den Gerichten verlangt, eine Mutter ab dem 3 Lebensjahr des Kindes wenigstens halbtags arbeiten geht. Sonst wird ein fiktives Einkommen eingerechnet. Er ist dir egal ob verheiratet gewesen, getrennt, oder nie gewesen Unterhalt schuldig!!!!
Mein Rat an dich: Schriftliche Nachweise dafür, dass er nicht will das du arbeiten gehst.
Keine Redeverkehr, sondern alles was zu bereden ist nur per E-Mail, dann hast du Nachweise.
Wenn es den Kindern schadet...einfach sein lassen. Bis zum Gericht dauert es immer mindestens 1 Jahr^^
 

Smartdoctor

Neues Mitglied
Original von mammamia11
Nachdem mein Ex-Partner im März 2012 sein Umgangrecht ohne für mich ersichtlichen Grund eingeklagt hat, holt er unsere Tochter (mittlerweile 1 Jahr und 5 Monte lt) alle 5 Tage ab.
LG mammamia

Ohne ersichtlichen Grund...

Redet miteinander! Notfalls holt Euch Hilfe mittels einer Mediation, etc.

Ich befinde mich auch gerade in der Trennung. Mir sagt man auch immer, es sei alles geregelt. Dennoch habe ich fragen über fragen. Und Sorry, wenn ich das als Mann so sage. Manche Themen werden speziell durch Frauen nicht "abgearbeitet".

Bsp: Am Montag stelle ich eine Frage, erhalte keine Antwort. Am Dienstag frage ich noch einmal nach und erhalte als Antwort, das wir bereits am Montag darüber geredet hätten.

Ohne ersichtlichen Grund macht niemand etwas. Weder ein Mann, noch eine Frau.

Euer Kind war eben erst ein Jahr alt, als ich schon getrennt ward. Warum nach so kurzer Zeit?

Ihr hebt ein gemeinsames Kind. Alleingänge versteht der andere Partner meist nicht. Du hast eine Entscheidung getroffen, die er vermutlich noch nicht versteht.

Redet!
 
Sehr Heikel!
Warum muss er den bzw. zahl er den keinen Unterhalt ??
Ist das nicht so in Deutschland das wenn das Kind hauptsächlich bei der Mutter ist der Vater trotzdem Unterhalt zahlen muss?
Was für ein Beamter ist er den wenn er nicht mal versteht das man arbeiten muss um Geld zu bekommen damit man Leben kann? Hallo gehts noch??

weil er alle fünf tage sich zwei tage erbarmt der super daddy zu sein darf er sich noch lange nicht das recht rausnehmen so mit dir z reden, was vermittelt er dem Kind dabei ??
macht er sich keine Sorgen wie er als Vorbild fungiert?
Ich glaube das dein ex noch lange nicht über eure trennung hinweg ist und seinem frust so luft verschaffen möchte. Nur leider ist ihm nicht bewusst das sich das auch auf das gemüht des Kindes niederschlägt!!!
Das ist doch keine Art und Weise und ich bin mir sicher das sehen die ämter und behörden ganz ähnlich. Du als Mutter hast auch rechte auch wenn du sie noch nicht eingeklagt hast !!!

Liebe Grüße und Kopf Hoch
 

Gerhard S.

fast-Alles-Versteher
Hallo Mama,
als Beamter ist dir dein Ex vermutlich überlegen damit, was Gesetze betrifft. Ich melde mich hier, weil ich das Gefühl habe, dass du mit den Neuerungen und Änderungen der Familien(-Rechts)Politik nicht zurechtkommst.

Du fühlst dich vom Ex -tja wie soll ich es schreiben- 'psychisch unter Druck gesetzt'. Ich erkenne aber vieles in deinem Text, was von unserer Regierung so gewünscht wird.

Nachdem mein Ex-Partner im März 2012 sein Umgangrecht ohne für mich ersichtlichen Grund eingeklagt hat, holt er unsere Tochter (mittlerweile 1 Jahr und 5 Monte lt) alle 5 Tage ab..

==>
§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern

Eure Tochter hat ein Recht auf Umgang mit ihrem Vater. Unabhängig davon, ob ihr Eltern zusammen oder getrennt seid. Somit tut es mir leid, dir schreiben zu müssen, dass der ersichtliche Grund, den du vermisst, darin liegt, dass nach einer Trennung/Scheidung das gemeinsame Kind nicht (mehr ) selbstverständlich bei der Mutter am besten aufgehoben ist.
Genaugenommen hat euer Kind einen Anspruch auf je die Hälfte, mit Vater oder Mutter zu leben. Also 3,5 Tage einer Woche pro Elternteil.

Das musst du von all den Gedanken, er hätte die Trennung/Scheidung noch nicht verarbeitet/akzeptiert, trennen. Ganz sicher ist er (insgeheim) körperlich und psychisch mitgenommen - aber das ändert nichts daran, dass halt das gemeinsame Kind den Anspruch hat. Auch wenn es dir schwerfällt, müsstest du dich damit abfinden, dass euer Kind beim Papa genausogut aufgehoben ist, wie bei dir. Warum "soll" die Bindung des Kindes an den Vater geschmälert oder gar überhauptnicht zugelassen werden?

Wenn es dich tröstet: Väter werden bei dieser Gelegenheit auf "Kinds-verträglichkeit überprüft". Ganz allgemein ausgedrückt: Ob er sich etwas zu schulden kommen lassen hat - oder sonst irgendwie eine Gefahr für's Kind von ihm ausgeht. Nur erfährt die Exfrau davon nichts:
Zum einen, weil diese Überprüfung eventuell eine Auswirkung auf sein Berufsleben/seine Karriere haben könnte. Und zweitens, weil das nun seit eurer Trennung/Scheidung sein Privatleben ist; worüber er dir nichts erzählen muss, wenn er nicht möchte.



DIe Entscheidung der Richterin beruht auf seinem Schichtdienstplan als Beamter

==> Damit sind es also 2 Tage pro Woche, an denen die Tochter ihren Papa hat. Wahrscheinlich hat er sogar eine Begründung dafür abgeben müssen, warum nur die 2 am WE , nicht 3,5 Tage. Damit kommt sein Schichtdienstplan ins Spiel. Da es anders wahrscheinlich einen erheblichen Mehraufwand geben würde - hat die Richterin das so abgesegnet. Nach dem heutigen Verständnis des Familienrechts bedeutet das keine "Kinds-Wegnahme von der Mutter".
Diese Entscheidung wird sich auf die Höhe des Kindsunterhalts auswirken (wenn er es so wünscht). Wäre ein gemeinsames Kind 50/50 % bei beiden Eltern - so müsste keiner dem andernen Kindsunterhalt zahlen.
Bei 2/5 entspechend, weniger KU von ihm.



Allein das ist schon ein ständiges Durcheinander für unseren Alltag.

==> Ein "irgendwie-Durcheinander" stimme ich dir schon zu. Jedoch ist dieses "Durcheinander" unzweifelhaft durch die Trennung/Scheidung entstanden. Der Wechsel zwischen Mama und Papa muss nunmal sein. Somit gibt es dein von dir so bezeichnetes Durcheinander jedesmal; egal ob 1x pro Woche; oder 1x in 2 Wochen; oder 1x im Monat.

Diese Aufteilungen sind alles andere als ungewöhnlich.
Es gibt auch Eltern, die leben diese Halbe-/Halbe-Regelung nach einer Trennung zum Beispiel.
Oder auch Eltern, die die Regelung wer-bei-wem-wie-lange unter sich einvernehmlich ausmachen und Gerichte nicht bemühen wollen.
Oder Eltern, die gar keine Regelung, weder gerichtlich, noch untereinander, brauchen - sondern ihr Kind frei entscheiden lassen.

Zum Lesen: Cochemer Modell

Doch wenn das nur alles wäre; jedes Mal wenn er unsere Tochter abholt schikaniert er mich und unterstellt mir, dass ich mich nicht genug um die Kleine kümmern würde.


==> Das kann ich nicht beurteilen; kann wohl nur jemand, der eure Gesamtumstände kennt.
Generell scheint es aber so zu sein, dass hier der Beamten-Papa übers Ziel hinausschiesst.
Hier hat der Ex noch etwas zu lernen.
Zur Übergabe des Kindes sollen gar keine Ansagen gemacht werden - damit dem Kind die Freude beim Wechsel auf den jeweils anderen Elternteil nicht vergeht.
Als erste Selbsthilfe-Massnahme würde ich ihm das so erklären.
Wenn er etwas auszusetzen hat, dann jedenfalls nicht vorm Kind oder auch nicht im nahen Beisein des Kindes.
Beim Wechsel wird allenfalls noch die Versichterten-Karte vom Kind ausgetauscht; und vielleicht noch ein Kurzbericht, wenn es Probleme oder Gesundheitsprobleme mit dem Kind gibt.
Wenn du ahnst, dass sich in Kürze z.B. eine Grippe beim Kind ergeben wird, dann soll er das bei der Übergabe durchaus gesagt bekommen. Es reicht, wenn es so an der Haustür passiert.

Dass sich Kirsten aufregt mit
Du könntest ihm in aller Schärfe mitteilen, dass - sollte er sein schikanöses Verhalten nicht ändern - du über einen Wegzug nachdenkst. Du würdest es gerne anders lösen wollen, falls er sich aber nicht ändert, dann eben so. Dann kann er sich eine Lösung einfallen lassen, wie er sein Kind alle 5 Tage sieht.
verstehe ich absolut.
Beachte aber: Heute wird ein Kind durchaus zurückgeführt, wenn sich eine Kindsmutter das Kind "schnappt" und wegzieht. Als Beamter würde er da mit keiner Wimper zucken und sofort handeln... kann nicht die Lösung sein.
Dann:
Du bist nun verpflichtet, dem Kind den Umgang mit ihrem Vater 2 Tage die Woche zu ermöglichen. Vereitelst du das, indem du z.B. nicht deine Türe öffnest, nicht auf Klingeln reagierst, oder garnicht zum Termin (mit Kind) zuhause bist - dann würdest du damit eine Entscheidung über ihn und euer Kind treffen, die dir nicht zusteht. Entscheidungen darf nur das Gericht treffen.
Als Beamter weiss er das schon längst - und würde auch in dem Fall sofort handeln. Das hätte dann zur Folge, dass du aufgefordert wirst, deine Gründe zu (be-)nennen.
Der Gerechtigkeit willen dieser Tip:
Dir würde aber dann zumindest Gehör (für deine Beschwerden über ihn) verschafft werden; und: Wenn es so viele Kleinigkeiten sind, die du gar nicht alle aufzählen und direkt beweisen kannst, und die nur in ihrer Gesamtmasse so wirken - dann erzähle dem Gericht die gesamte Geschichte wahrheitsgemäss, wie du sie erlebt hast. Sachlich, ohne noch Öl ins Feuer dazuzugiessen.
Wenn deine Geschichte insgesamt schlüssig ist, dann glaubt man dir, auch wenn du dich z.B. nicht so redegewandt ausdrücken können solltest.
Die Auswertung deiner "Geschichte" nimmt aber dann die Richterin vor. Es muss nichts vertuscht oder verheimlicht werden.
Z.B. Schimpfwörter darf er sich nicht erlauben; er würde dann schon eine "Strafe" bekommen - jedoch bei kleineren Sachen grundsätzlich so, dass es nichts mit dem Kind zu tun hat. Die Richterin sagt ihm auf jedenfall klipp und klar, was er sein lassen muss. Aber eben erst nach Würdigung und Abwägung aller Aspekte.


3. Geld- Unterhalt. Es wird von den Gerichten verlangt, dass eine Mutter ab dem 3 Lebensjahr des Kindes wenigstens halbtags arbeiten geht. Sonst wird ein fiktives Einkommen eingerechnet. Er ist dir egal ob verheiratet gewesen, getrennt, oder nie gewesen Unterhalt schuldig.

==> Leider ja. Ist so. Aber auch noch:

§ 1361 BGB Unterhalt bei Getrenntleben

2) Der nicht erwerbstätige Ehegatte kann nur dann darauf verwiesen werden, seinen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere wegen einer früheren Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe, und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen beider Ehegatten erwartet werden kann.
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Kind 1 Jahr + 5 Monate alt: Befrage dazu einen Familienrechtsanwalt, ob du für dich Anspruch auf (Trennungs-)Unterhalt hast, bis euer Kind 3 ist. Eventuell ist aber schon die Unterhaltskette zu lange unterbrochen - das sagt dir aber dann dein RA.


Er droht mir mich zu verklagen, wenn ich nicht alle Bilder von einem sozialen Netzwerk lösche...

==> Kurz & gut: Musste alle wegmachen, dean ist Ruhe im Karton.

Liebe Grüße und Kopf hoch (wie von Ilona) :bye:
 
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