Ex will alleinige Sorgerecht!! |
Papa3Kids
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Ex will alleinige Sorgerecht!! von Papa3Kids (06.04.2010 13:30) |
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Hallo an alle!!! Brauche dringend Hilfe, weiß nicht mehr weiter,,
bin geschieden seit 5 Jahren, gem. Sorgerecht, 3 Kinder (11, 9,7) Habe guten Kontakt zu den Kindern, zahle Unterhalt und sehe die Kinder regelmässig.
So und jetzt mein Problem
Mein Sohn (9) ist schon seit Geburt krank, meine Ex wollte ihn auch nie haben, warum auch immer, hat sich auf den Bauch geschlagen als sie mit ihm hochschwanger war. Jetzt ist allerdings alles viel schlimmer geworden, er liegt im KH, hat psychische Problemen evt. Epelepsie, was genau wissen wir noch nicht. Meine Frau gibt mir gar keinen Auskunft was die Ärzte sagen und so. Jetzt vor paar Tagen hat mein Sohn mir einvbertraut dass der Mann von meiner Ex ihn schlägt und die andere Kinder werden auch von ihm geschlagen, hat mich gebeten dass ich mit Mama rede. Das habe ich natürlich gemacht, sie ist direkt auf 180, hat gesagt er hat mehr Recht auf Kinder wie ich da er mit denen zusammen wohnt und so, und ich soll mich nicht einmischen, soll die Kinder in Ruhe lassen. Jetzt herrscht zwischen uns Krieg, kann mit ihr nicht mehr reden, die Kinder erzählen mir nicht mehr nur weinen, haben sehr viel Angst vor ihr. Die Ex droht mir jetzt mit JA und Gericht, will jetzt alleinige Sorgerecht haben, da ich angeblich die Kinder zu wenig zu mir hole. ( 1 mal im Monat, so wurde vom Gericht festgelegt, damit ich mehr arbeiten kann , und mehr Unterhalt zahlen kann)
Was kann ich da machen? Habe so einen Angst um die Kinder(((( Aber ich kann doch nicht einfach nichts machen wenn ich weiss dass die Kinder geschlagen werden????
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06.04.2010 13:30 |
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Ilona

Gruppenleiter
  

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Re: Ex will alleinige Sorgerecht!! von Ilona (06.04.2010 13:38) |
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Am bestehn wendest du dich ans Jugendamt die können dir da am ehesetn weiter helfen oder ein Anwalt der sich mit Sorgerechtsstreit auskennt.
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06.04.2010 13:38 |
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Scheidungskind

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RE: Ex will alleinige Sorgerecht!! von Scheidungskind (11.04.2010 12:20) |
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Bitte schau mal unter
www.scheidungskinder-scheidentutweh.de
und mach mit......
das Jugendamt wird dir höchst wahrscheinlich nicht helfen......
Grüße und starke Nerven wünscht
Andrea
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11.04.2010 12:20 |
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Scheidungskind

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RE: Ex will alleinige Sorgerecht!! von Scheidungskind (11.04.2010 13:27) |
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Ach und noch was suche dir einen guten Anwalt ich meine einen echt guten.
Wir sprechen aus Erfahrung.
Grüße
Andrea
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11.04.2010 13:27 |
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Gerhard S.
fast-Alles-Versteher

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RE: Ex will alleinige Sorgerecht!! von Gerhard S. (11.04.2010 13:34) |
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Hm,
aber da bräuchte es eine Anleitung, wie man einen guten Anwalt findet.
Hab mir gestern eine Rechtsschutz durchgelesen: 12 Monate Wartezeit, und dann 250,- Selbstbeteiligung... weia.
Gruß Gerhard
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11.04.2010 13:34 |
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Scheidungskind

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Dabei seit: 11.04.2010
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RE: Ex will alleinige Sorgerecht!! von Scheidungskind (11.04.2010 13:54) |
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In Fam. Sachen gibt es keinen Rechtschutz leider.......
Grüße
Andrea
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11.04.2010 13:54 |
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Gerhard S.
fast-Alles-Versteher

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RE: Ex will alleinige Sorgerecht!! von Gerhard S. (11.04.2010 14:22) |
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http://www.finanz.de/rechtsschutzversicherung/
Dort gibt es zum Anklicken:
Selbstbeteiligung EUR 0-250
- Rechtsschutz in Ehesachen (nur wenn verheiratet)
- Rechtsschutz für Unterhalt
- Rechtsschutz für Opfer von Gewalttaten
Und setzt man dort die 3 Häkchen, so bekommt man Angebote:
146,00 bis 471,45 €. Wartezeit 3 Monate.
Täusche ich mich da - oder gibt es doch Rechtsschutz für Familiensachen? - Achtung, nicht verwechseln mit Familienrechtsschutz, ist etwas ganz anderes!
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11.04.2010 14:22 |
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Gerhard S.
fast-Alles-Versteher

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RE: Ex will alleinige Sorgerecht!! von Gerhard S. (11.04.2010 14:50) |
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Rechtsschutz für Scheidung
Hier bietet eine Versicherung Scheidungsrechtsschutz an. Ich glaube aber nicht, dass sich das (für Sie) rechnet.
Es besteht eine Selbstbeteiligung von 500 € und die Wartezeit beträgt 3 Jahre.
Daneben gibt es noch Rechtsschutz für Familiensachen. Diese betrifft immer nur eine Beratung aus konkretem Anlass, auch meist mit einer Selbstbeteiligung. Allein deswegen einen Versicherungsvertrag abzuschliessen, lohnt meines Erachtens nicht.
Gegen Bezahlung gibt es (anwaltliche) Musterbriefe Vorläufiger Rechtsschutz nach Anhängigkeit einer Ehesache zum Herunterladen.
Klickt man z.B. an: Vorläufiger Rechtsschutz nach Anhängigkeit einer Ehesache
dann bekommt man die Auswahl:
Überblick
• Einstweilige Anordnungen, §§ 620-620g ZPO
• Einstweilige Anordnung "Sorgerecht", § 620 Nr. 1 ZPO
• Einstweilige Anordnung zur Regelung des Aufenthaltsbestimungs- und Erziehungsrechts
• Einstweilige Anordnung "Umgangsrecht", § 620 Nr. 2 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Herausgabe des Kindes"
• Einstweilige Anordnung "Kindesunterhalt", § 620 Nr. 4 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Regelung des Getrenntlebens" (Belästigungsverbot), § 620 Nr. 5 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Ehegattenunterhalt", § 620 Nr. 6 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Benutzung von Ehewohnung und Hausrat"
• Einstweilige Anordnung "Benutzung und Herausgabe von Hausrat", § 620 Nr. 1 ZPO
• Einstweilige Anordnung zur "Herausgabe und Benutzung zum persönlichen Gebrauch bestimmter Gegenstände", § 620 Nr. 8 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Schutzmaßnahmen nach § 1 GewSchG", § 620 Nr. 9 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG", § 620 Nr. 9 ZPO
• Einstweilige Anordnung "Prozesskostenvorschuss", § 620 Nr. 10 ZPO
• Eidesstattliche Versicherung "zur Glaubhaftmachung im einstweiligen Anordnungsverfahren"
Hallo Andrea:
gesetzt den Fall, du wärst meine Tochter, vielleicht 8 Jahre alt - und lebst bei deiner Mutter (die ich mal liebte, sie hat sich von mir trotzdem getrennt, sind aber noch nicht geschieden):
Deine Mutter versorgt dich zwar ausreichend (auch nicht zuletzt dank meines an sie gezahlten Kindesunterhalts), hat jedoch wenig Zeit und Geduld mit dir, weil ihr schon wieder so einige Männer im Kopf rumgehen.
Und ich könnte dich zwar auf meine Wohnungadresse ummelden (so wie es einfach deine Mutter getan hat) - jedoch habe ich einen täglichen 12h-Job. Und ausgerechnet immer dann, wenn du Schule aus hast, dann bin ich im Job. Und eine neue Frau gibt es bei mir auch nicht. Kindertagesbetreuung kann ich mir finanziell nicht leisten.
Welche Wünsche hättest du an mich, deinen Vater?
Gruß Gerhard
Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von Gerhard S.: 11.04.2010 14:53.
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11.04.2010 14:50 |
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Scheidungskind

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Beiträge: 13
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RE: Ex will alleinige Sorgerecht!! von Scheidungskind (11.04.2010 15:44) |
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Für alle die sich diesen Rechtschutz nicht leisten können gibt es PKH, aber die Leistung ist dann nicht so besonders und wenn ich dann sehe, wie die Familienrichter drauf sind
Aber schau dein Kind an man(n) muss es probieren.
Zu Dir als mein Papa Gerhard würde ich sagen,
egal wie du das anstellst, mach was ich bis deine Tochter......
oder such dir ne Neue.
schau mal auch unter www.Scheidungskinder-scheidentutweh.de
und hilf mit den wir haben auch so ein Kind das uns sagt mach was....
Grüße
Andrea
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11.04.2010 15:44 |
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Gerhard S.
fast-Alles-Versteher

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RE: Ex will alleinige Sorgerecht!! von Gerhard S. (11.04.2010 16:26) |
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Spinne ich das Gedankenexperiment mal weiter:
"...oder such dir ne Neue."
Eigentlich müsste man annehmen, daß genau das das Paradies für den Mann sein müsste: Er darf oder muss sich jetzt eine Neue (aus-)suchen. Ey, echt suuuper!!
Aber leider ist die Psyche des Mannes nicht immer so und gleichartig gestrickt. Ich gehöre zu den "Anderen". Wegen solchen Kerlen, denen alles egal ist, habe ich deine Mutter sozusagen an die verloren. Nebenbei: Wenn deine Mutter schon immer so gestrickt war, dann habe ich sie nicht wirklich verloren - und unsere Paarbeziehung musste früher oder später scheitern. Die Elternbeziehung ist aber nachwievor voll intakt.
Aber mal abgesehen von der männlichen Sichtweise: Ich habe in der Wirklichkeit mit anderen Leuten darüber gesprochen. Es ist dabei herausgekommen, daß es am besten ist, wenn das Kind vom Papa so alt ist, daß man es fragen kann und es auch mit einer neuen Frau für'n Papa einverstanden wäre.
Ich denke, da müssen ein paar Jahre Trennung mindestens ins Land verstreichen; und dann könntest du auch Schlüsselkind eventuell werden.
Also deine Seite www.Scheidungskinder-scheidentutweh.de habe ich mir angesehen. Der Eindruck, den deine Seite vermitteln möchte, sieht bei mir so aus: Daß Scheidungskinder nie wirklich einen Gewinn davon haben können, wenn sich die Eltern scheiden/trennen lassen. Nur allzu gerne wird mit der inoffiziellen Begründung gescheiden, daß das so besser sei, als allzeit miteinander streitende Eltern zusammenzulassen.
Dem stimme ich dir zu. Es ist nicht so.
Sehr gut auch, daß die Seite keine Partei einseitig für Männer oder Frauen ergreift.
In der Sache aber ist deine Seite noch zu sehr im Aufbau befindend. Noch muss jemand viele Nächte auf anderen Seiten damit verbringen, um zu passenden Lösungskonzepten zu kommen. Und da spielen so banale Dinge, wie das liebe Geld - eine nicht unerhebliche Rolle.
Nun gut, haben wir uns auf die "Notlösung" PKH geiningt - und die §§ ff.:
...
§ 1627 BGB (Ausübung der elterlichen Sorge)
§ 1631 BGB (Inhalt der Personensorge)
§ 1686 BGB (Auskunftsanspruch)
...
...
§ 1687 BGB Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
...
...
Gibt es denn da bei dir/euch schon Erfahrungswerte, ob das BGB ausreicht, um dem gemeinen Bürger die nötigen Mittel an die Hand zu geben? (letzlich im Interesse der Kinder)
Grüsse Gerhard
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11.04.2010 16:26 |
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