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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung

Wichtige Informationen zum Thema ' Extra Umgangsrecht für Oma? '





Extra Umgangsrecht für Oma? im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.


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össe
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Alarm!

Extra Umgangsrecht für Oma auch wenn der Vater 12 Tage im Monat hat?? von össe (06.06.2010 21:16)

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Hallo

Habe eine Frage. Habe gestern Post vom Anwalt meiner EX-Schwiegermutter bekommen ( Oma meiner beiden Kinder) Sie möchte darin fordern das sie die Kinder 1x im Monat ein Wochenende bekommt in Abhängigkeit vom Dienstplan des Vater der Kinder.
Der Vater hat vom Gericht vor 2 Monaten eingeräumt bekommen das er die Kinder 10 Tage im Monat hat, die sollen 2-3Tage in der Woche erfolgen und 1 komplettes Wochenende. Er ist im Callcenter tätig und hat Schichtdienst, Wochenenddienste... Seine Tage bekomme ich immer 4 Wochen vorher. Seine Tage sind somit immer nach seinem Dienstplan abhängig.Nun will die Oma auch ein Wochende, das sehe ich nicht wirklich ein weil wenn der Vater die Kinder hat geht er auch die Oma besuchen. ( Wir wohnen alle in der selben Stadt mit 10-15min fahrt weg) Gemeinsame fahrten werden auch unternommen und einen gemeinsamen Garten habe sie auch. Der Kontakt zwischen den Enkeln und Oma ist daher geleistet.

Wer kennt sich aus oder weiß was dazu?

Danke um Antwort

MFG
06.06.2010 21:16 össe ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Re: Extra Umgangsrecht für Oma? von schnupe (07.06.2010 19:52)

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Hallo Össe,

was spricht denn dagegen, der Oma auch ein Umgagsrecht einzuräumen? Ist doch toll fürs Kind, wenn Oma sich auch kümmert.

Im übrigen gibt die Rechtsprechung tatsächlich vor, das Großeltern ein Recht auf Umgang haben.

Muß ja nicht unbedingt am WE sein, komme Oma doch entgegen, und laß sie ihren Enkel 2 Nachmittage die Woche oder so zu sich holen.

Ich wäre froh, wenn meine Kinder noch so fitte Großeltern hätten, und mehr Kontakt zu denen
07.06.2010 19:52 schnupe ist offline Homepage von schnupe Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
össe
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Themenstarter Thema begonnen von össe

Re: Extra Umgangsrecht für Oma? von össe (07.06.2010 21:20)

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Hallo

Danke erstmal für deine Antwort.

Ich finde die Kinder sollen zwischen den beiden Eltern die Zeiten geregelt haben. In der Zeit bei welchen Elternteil sind können sie absprechen mit den Oma`s. Sie ist ja nicht die einzigste Oma. Es gibt noch eine anderen aktive Oma die was mit den Enkelkinder unternehmen möchte. Meine Vater ( Opa der Kinder) wohnt 200km entfernt geht noch arbeiten auch am Wochenende. Er kann auch nicht immer die Kinder sehen., Er beschwerd sich schon lange wann er die Kinder mal sehen kann. Das letzte n
mal hat er sie zu Ostern gesehnen für 2 h. Müsste er nciht auch einen Antrag stellen auf Umgangsrecht?

Die Oma die den Antrag gestellt hat sieht sie wieso immer wenn er die Kinder hat weil er immer zu ihr fährt und Kinder haben auch schon oft in der Zeit bei ihr geschlafen . (Was mich nicht stört)


mfg
07.06.2010 21:20 össe ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Extra Umgangsrecht für Oma? von usagimoon (07.06.2010 21:21)

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Wenn die Oma eh schon Umgang durch den Kindsvater pflegt, steht ihr hier kein extra Umgang zu. Der Umgang ist gewährleistet und damit reicht es.

@schnupe: Nur wenn es gut fürs Kind ist, haben Großeltern ein Recht auf Umgang.
07.06.2010 21:21 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
össe
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Themenstarter Thema begonnen von össe

Re: Extra Umgangsrecht für Oma? von össe (07.06.2010 21:42)

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Hallo

Danke für die Anntwort.

Denke ich auch.. Ich glaube sie will nur noch ein paar Tage mehr rausschlagen für ihren Sohn. Komplett alleine ohne Vater wird es sowie so nicht ablaufen. Sie haben z.B. einen gemeinsamen Garten. Bei den Wetter treffen sie sich auch dort, wie ich es auch mitbekomme am Telefon wenn ich mit den Kindern telefoniere.Also kontakt zu genüge besteht.

Frage wie das Gericht es sehen wird. Denn sie will mich vvor das Gericht ziehen, wenn ichnicht ja sagen dazu.
07.06.2010 21:42 össe ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Extra Umgangsrecht für Oma? von schnupe (08.06.2010 06:36)

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Zitat:
Original von össe
Hallo

Danke für die Anntwort.

Denke ich auch.. Ich glaube sie will nur noch ein paar Tage mehr rausschlagen für ihren Sohn. Komplett alleine ohne Vater wird es sowie so nicht ablaufen. Sie haben z.B. einen gemeinsamen Garten. Bei den Wetter treffen sie sich auch dort, wie ich es auch mitbekomme am Telefon wenn ich mit den Kindern telefoniere.Also kontakt zu genüge besteht.

Frage wie das Gericht es sehen wird. Denn sie will mich vvor das Gericht ziehen, wenn ichnicht ja sagen dazu.


Da schüttel ich nur mit dem Kopf, wenn Du es tatsächlich darauf ankommen läßt. In ein paar Jahren wird das Kind sowieso dahin fahren, wann es will...

Warum kann man/Mutter nicht einfach mal fünfe gerade sein lassen? Und dem Kind sowas tolles wie Oma/Opa/Garten/Papa viel Umgang zugestehen?
08.06.2010 06:36 schnupe ist offline Homepage von schnupe Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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