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kajafl
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Letzte Aktivität: 10.07.2008 15:24
Beiträge: 1



gemeinsames Sorgerecht, Exmann unauffindbar? von kajafl (10.07.2008 15:22)

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Hallo!

Was würdet ihr machen?

Mein ältester Sohn ist 8 Jahre alt, seit er 1 Jahr alt war, sind sein Vater und ich getrennt.
Ich bin seit 5 Jahren wieder verheiratet, habe mit meinem Mann 3 weitere Kinder.
Mein Großer sieht ihn genauso als seinen Papa an wie es die anderen 3 auch tun.
In den ersten Jahren hat mein Ex unseren Sohn relativ regelmäßig alle 2 Wochen am WE zu sich geholt.
Irgendwann fing mein Sohn immer nur zu schreien an, wenn er ihn abholen wollte. Dann hat er
sich nur noch dazu überreden lassen, stundenweise zu ihm zu gehen, wollte also partout nicht mehr dort schlafen.

Es wurde immer schlimmer.
Mein Sohn fing schon am Tag bevor er abgeholt werden sollte, zu weinen an, daß er nicht hinmöchte - wenn sein Vater dann kam, hat er teilweise so wild um sich geschlagen und geschrien und geweint, daß mir selbst die Tränen in den Augen standen. Sein Vater hat ihn dann trotzdem einfach geschnappt und ins Auto gesteckt.
Ich hatte versucht, meinem Sohn den Aufenthalt bei seinem Vater so schmackhaft wie nur möglich zu reden, aber es half nichts.
Ich weiß bis heute nicht, was passiert war, weshalb mein Sohn plötzlich so reagierte.
Mit meinem Ex hatte ich auch drüber geredet, aber er ist eben der Meinung gewesen, da wir das gemeinsame Sorgerecht eben haben, hat er eben auch das Recht seinen Sohn zu holen, ob er will oder nicht.......gibt eben auch Kehrseiten dieser ach so tollen Regelung....

Dann hat sichs im Lauf der Zeit immer mehr relativiert......es kamen Anrufe wie : "ich muß Sperrmüll wegbringen, deswegen kann ich ihn heute nicht abholen."....
oder "ich wollte eigentlich heute zum Ikea, da komme ich dann doch nicht"....usw....

Wie soll man da seinem Kind bitte noch entgegen der eigenen Überzeugung gut zureden, daß sein Vater ihn gerne bei sich hat?????

Naja, jedenfalls kam dann die Einschulung näher.
Mein Sohn hat hier Rotz und Wasser geheult, daß er nicht möchte, daß sein Vater da mitkommt.
Ich hatte meinem Sohn dann gesagt, daß er es seinem Vater schon selbst sagen muß, denn wenn ich das ausrichten würde, würde es nur heißen, daß ich ihn gegen ihn aufgetze.
Mein Sohn hat ihm das dann also am Telefon gesagt. Er kam dann also nicht, hat 3 Tage später nochmal angerufen.

Da gab er mir seine neue Telefonnummer durch, da er da anscheinend wieder Telefon hatte (Festnetz), nachdem es monatelang zum abermalsten Mal gesperrt war, wegen nicht gezahlter Rechnungen.
Wie auch immer, wir machten aus, daß er 2 Wochen später am WE vorbeikommt.
Er kam nicht......!
Die Telefonnummer existierte nicht, seitdem absolut kein Kontakt mehr.
Er hat weder angerufen, noch ne Karte oder so zum Geburtstag geschickt oder ist vorbeigekommen ----dazu muß man vielleicht erwähnen, daß er 15 Autominuten entfernt wohnt.....

Ich weiß nicht, ob er noch dort wohnt, sein Name steht jedenfalls nicht mehr an der Haustür, wie gesagt, die Telefonnummer existiert nicht.....
Das alles ist ne ganze Weile her, mein Sohn kommt jetzt in die 3 Klasse!!!!!!

Also, seit geschlagenen 2 Jahren nimmt er absolut keinen Kontakt mehr zu seinem Sohn auf, weiß überhaupt nichts mehr von ihm - weder, wie er in der Schule ist, noch daß bei ihm Asthma diagnostiziert wurde.
Da scheint absolut kein Interesse mehr zu sein.
Nur haben wir aber gemeinsames Sorgerecht!

Jetzt kommt dann also dazu, daß mein Mann und ich gerne nach Norddeutschland ziehen würden. Von Baden-Württemberg nach Schleswig-Holstein, da braucht man ja bei gemeinsamem Sorgerecht die Erlaubnis.....ich bin mir allerdings sicher, daß er sie nicht geben wird, falls ich ihn je wieder ausfindig machen sollte, nur um mich zu ärgern.
Sowas macht er gerne. 3 Monate beor er sich nicht mehr gemeldet hatte, habe ich ihm gesagt, daß ich wegen einer Sparbucheröffnung für unseren Sohn eine Unterschrift usw. brauche.
Ich habe es ihm bestimmt 6Mal gesagt. Das Sparbuch konnte ich bis jetzt nicht eröffnen......

Was soll ich wegen dem Umzug machen?

Soll ich irgendwas übers Jugendamt machen?

Und wenn ja, was?
Bin da gerade etwas ratlos......
Der Umzug würde auch noch ne Weile dauern, wahrscheinlich wirds erst so in 1-2 Jahren was werden.

Wie stehen die Chancen von wegen alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Falls er je wieder Interesse daran haben sollte, seinen Sohn zu sehen, würde ich auch nicht dagegen haben, daß mein Ex dann übers Wochenende hochkommt, bzw. ich meinen Sohn auch entgegenbringen würde (dass man sich auf halber Strecke trifft oder so)
Wobei ich eher daran zweifel, daß da je wieder regelmäßige Besuche stattfinden.

So, das war dann also mein Anliegen, ist etwas lang geworden....

Gruß, kajafl

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von testuser: 06.01.2009 18:59.

10.07.2008 15:22 kajafl ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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User3
unregistriert

Re: gemeinsames Sorgerecht, Exmann unauffindbar? von User3 (10.07.2008 15:43)

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Nach so langer Zeit dürfte es fast keine Probleme geben, dass du das alleinige Sorgerecht bekommst. Der Vater hat ja offensichtlich kein Interesse an seinem Sohn, und wen er sich zwei Jahre nicht meldet...
Also:
1. Du könntest dich beim Jugendamt schlau machen, ob es reicht, wenn du eure neue Adresse dort hinterlegst und einwilligst, das sie dem Vater mitgeteilt werden kann, wenn er nachfragt.
2. Dann könntest du auch beim Einwohnermeldeamt nachfragen, wo er gemeldet ist. Geht eigentlich nur bei nachgewiesenen Angehörigen, aber da es im Interesse deines Sohnes ist, geht es vielleicht doch. Musst du mal fragen unter welchen Vorraussetzungen das möglich ist.
3. Ich würde an einer Stelle versuchen die Sache über eine Neuregelung des Sorgerechts zu drehen. Könnte sein, dass dir das eventuell eine Menge Lauferei erspart, weil die Ämter etwas davon erledigen. Und so wie es die letzten jahre gelaufen ist, ist es vielleicht besser so. Außerdem geht der ganze Kram dann nicht wieder von vorne los, sobald es ihm in den Kram passt.
4. Im Zuge dessen: Vielleicht kommt für deinen Mann auch eine Adoption des Jungen in Frage...?! Da müsste der leibliche Vater allerdings zustimmen. Allerdings ist die Klärung dann wirklich endgültig, da er als Vater dann komplett raus ist - auch Unterhaltstechnisch.
Lasst euch doch mal beim Jugendamt oder bei einem fachanwalt für Familienrecht beraten, was geht.
10.07.2008 15:43
 
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