gemeinsames Srgerecht wird verweigert in einer Beziehung |
usagimoon

sadness

Dabei seit: 05.10.2008
Letzte Aktivität: 23.04.2012 12:11
Beiträge: 1.559
Herkunft: NRW Interessen: Anime, manga, Japan, schreiben, zeichnen, Musikhören, singen, Keyboard Beruf: Hausfrau, Mangazeichnerin und Werbegrafikerin/Desi
gnerin in Ausbildung Kinder: 4 Familienstand: verheiratet
 |
|
Re: gemeinsames Srgerecht wird verweigert in einer Beziehung von usagimoon (22.02.2011 07:12) |
 |

| Zitat: |
Original von Ilona
ich habe mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt
ich schrib das bei Not OPs die Ärzte auch komplet ohne Unterschrift der Eltern eine OP durchführen können. Klar das weis ich auch.
Aber bei OPs die auf den ersten Blick vielleicht nicht dringend aussehen?
mal als beispiel eine Blinddarm OP? Ein Entzündeter Blinddarm ist keine Not-OP daher müssen soweit ich informiert bin und sich da nichts geändert hat beide Sorgeberechtigten unterschreiben, Nur was wenn die Entzündung zu einem Durchbruch wird und nicht gleich bemerkt wird?
Pfannenwenderin ja ich kenne den begriff der Alltagssorge und weis auch, dass es in den meisten Fällen mehr oder weniger gut funktioniert. Zum Problem kann es aber dann werden wenn beide das Sorgerecht haben und wie in deinem Beispiel die Mutter nehmen wir mal das Sparbuch, so eines eröffnet. Nun hat sie unterschrieben aber der Vater des Kindes hat nicht zugestimmt und würde das auch gar nicht, dann kann er dagegen angehen und die Kündigung des Sparbuches erwirken und das ist noch das harmloseste.
Aber unabhängig davon gehe ich in den Beispielen auch nicht unbedingt von dem fall aus, das die Eltern im normalfall einer Meinung sind, sondern eher von der Situation des threatstarters und da sehe ich einfach eine große gefahr, dass die Beziehung nich all zu lange weitergeführt wird und dann kann es sehr wohl zum problem werden wie Arik schon schrieb das etwas nicht erlaubt wird einfach um den Partner eins auszuwischen.
Natürlich kann ich mich auch irren aber öfters streit und die Tatsache das sie schon mal getrennt waren sehen halt einfach in meinen Augen nicht gut aus. |
Das Sparbuch läuft doch soundso auf den Elternteil und nicht auf das minderjährige Kind, also kann der Vater gar nix machen... außerdem kann man beinahe alles alleine entscheiden, es sei denn es geht um etwas, was das Wohl des Kindes gefährden würde und das würde eine OP eher nicht, im gegenteil. Es ist alles ein wenig kompliziert und ehrlich gesagt ist das gemeinsame Sorgerecht sehr viel komplizierter als das alleinige, wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind verweigert aber dennoch bei einigen Dingen gefragt werden muss (z.B. bei der Erstellung eines Kinderreisepasses, da kann der Vater einfach verweigern)
Das alleinige Sorgerecht sichert die Mutter erst mal ab, daher geht es hier erst mal nur um die Sicherheit des Kindes, deswegen gibt es ja auch die Möglichkeit, dass die Mutter erst einmal das alleinige Sorgerecht hat.
Ich bin ja eh der Ansicht, dass der Mutter Rechte entzogen werden und das dem Vater zu viele Rechte zugesprochen werden. Die Emanzipation des Mannes in der Richtung ist doch unangebracht. Ich sehe es immer noch so: Die Frau bekommt die Kinder, ist schwanger, hat Schmerzen.. der Mann hatte nur ein bisl Spass beim zeugen, wieso will er dann bitte sehr ein Recht haben? Wo spricht das für das Kindeswohl? Er ist auch von der Natur nicht dazu ausgestattet worden, ein Kind groß zu ziehen, seine Aufgabe liegt nur im Erhalt der Menschheit (naturmässig gesehen)! Ich finde außerdem, dass es gegen das Grundgesetz geht, dem Vater die selben Rechte zuzupreschen wie der Mutter , aber das ist ein anderes Thema und damit fühlen sich immer viele Menschen angegriffen.
|
|
22.02.2011 07:12 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Leonie

Ultra-User Level II


Dabei seit: 10.09.2006
Letzte Aktivität: 02.05.2012 12:00
Beiträge: 2.111
Interessen: meine Familie, mein Hund und lesen Beruf: Mama Familienstand: verheiratet
 |
|
Re: gemeinsames Srgerecht wird verweigert in einer Beziehung von Leonie (22.02.2011 08:27) |
 |
Einen solchen Fall hatte ich bei der Geburt meiner Kleinen auch. Ich habe mich gegen das gemeinsame Sorgerecht entschieden weil ich der Meinung bin, wenn ein Vater sich wie ein Vater um sein Kind kümmern will, dann tut er es auch ohne gemeinsames Sorgerecht.
Wenn ein Vater sich um sein Kind irgendwann nicht mehr kümmern will, warum auch immer das so häufig passiert, dann hat die Mutter nur Ärger, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Z.B. Krankenversicherung, Anmeldung in Kindergarten, Schule, usw...
Das Sorgerecht hat nichts mit dem Umgangsrecht oder der Erbfolge zu tun. Umgangsrecht steht auch einem Vater ohne Sorgerecht zu. Die Erbfolge besteht auch. Wieso muss dann unbedingt ein gemeinsames Sorgerecht her?
Und es ist nicht so einfach, aus einem gemeinsamen Sorgerecht wieder ein alleiniges zu machen. Dazu muss es dem einen Elternteil nämlich erst wieder entzogen werden, und das geht nur, wenn er sich so verhalten hat, dass das Kind in Gefahr ist.
|
|
22.02.2011 08:27 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Lilli4484

Mega-User Level II
  

Dabei seit: 15.05.2010
Letzte Aktivität: Gestern, 12:35
Beiträge: 467
Mein ebay:  Herkunft: Emsland Beruf: Bauzeichnerin, z.Z. Hausfrau Kinder: Eileen 5, Lana 4, Luca fast 2 Familienstand: getrennt
 |
|
Re: gemeinsames Srgerecht wird verweigert in einer Beziehung von Lilli4484 (22.02.2011 09:08) |
 |
Bücher zu diesem Thema
@Pfannenwenderin
Mal zu dem Thema mit dem Namen. Es stimmt nicht, dass bei einer Heirat dein Kind deinen Namen behält. Es erhält automatisch den Namen, den ihr euch als Familiennamen ausgesucht habt. Bei uns war das der Fall, wir hatten schon 2 Kinder, als wir geheiratet haben, und beide hatten von Geburt an meinen Namen. Bei der Heirat haben wir alle den Namen meines Mannes genommen. Das Einzige, was da ein wenig umständlicher ist, ist, dass das Standesamt alle Geburtsurkunden neu schreiben bzw ausdrucken muss, und man muss die Urkunden bezahlen (ich mein, ich hab für 3 Urkunden um die 15 Euro bezahlt).
Zum eigentlichen Thema des Threads: Ich würd sagen: Gemeinsames Sorgerecht ja, Heirat wegen des Sorgerechts NEIN. Ich hätte damals auch heiraten können, als meine Mädels zur Welt kamen, aber wir haben beide gesagt, wir warten. Wir hatten aber von Anfang an das gemeinsame Sorgerecht.
Wenn du dein Kind liebst und dich mitkümmern willst, finde ich, dass dir das dann zusteht, und dass dann niemand groß was gegen sagen kann. Es ist nicht selbstverständlich, dass der Vater was von seinem Kind wissen will in der heutigen Zeit, leider Gottes!! In einem anderem Thread habe ich von meinem Schwager geschrieben, der eine 2 Jahre alte Tochter hat und sie seit 1,5 Jahren vielleicht 4 Mal gesehen hat... Einfach, weil er kein Interesse an ihr hat!!
|
|
22.02.2011 09:08 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
Honk
User

Dabei seit: 02.09.2011
Letzte Aktivität: 02.09.2011 22:25
Beiträge: 1
Familienstand: keine Angabe
 |
|
Re: gemeinsames Srgerecht wird verweigert in einer Beziehung von Honk (02.09.2011 22:25) |
 |
Also was ich hier lesen muß, ist wirklich unfassbar. Unfassbar!
Ihr solltet Euch echt mal selber hören.
[quote="Katharina20"]
mh, ich kann deine Freundin allzu gut verstehen. Wenn du mit ihr zusammen leben willst, wieso heiratest du sie nicht einfach?
[/quote]
Genau. Damit er dann im Trennungsfall auch noch 7 Jahre für die KM Unterhalt zahlen darf.
[quote="Katharina20"]
Was du aber dennoch machen kannst und dazu würde ich dir dann auch raten damit du dennoch Rechte hast ist die Vaterschaft anzuerkennen.
Damit stehst du in der Geburtsurkunde drin und hast zumindest das Recht dein Kind im fall einer Trennung zu sehen.
[/quote]
Beides praktisch völlig wertlos. Das Besuchsrecht ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Die Mutter zieht soweit weg, daß der KV sein Besuchs-/Umgangsrecht nicht mehr wahrnehmen kann.
Ihm bleibt nur noch, KU zu zahlen.
Oder sie verhängt ein Besuchsverbot (bei den "Streitigkeiten" als Grund evtl. kein Problem).
Verhängt die KM eine Auskunftssperre, erfährt der KV nicht mal, wo sein Kind wohnt.
[quote="Katharina20"]
Ich habe meinem Mann damals Freund auch ein gemeinsames Sorgerecht verweigert. und er hat mir nicht übelgenommen. Denn er stand ja im Vorteil als ich nicht arbeiten konnte wegen dem Kind. und wir wussten damals auch nicht, ob unsere Beziehung gut verlaufen würde.
[/quote]
Nicht übelgenommen? Das legitimiert die Sache natürlich selbstredend.
Und wieso stand er im Vorteil? Erklär das bitte mal. Der KV ist übrigens - ganz im Gegensatz zur KM - dazu verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen, damit er KU zahlen kann.
Ihr wußtet nicht, ob Eure Beziehung gut verlaufen würde. Dann könnte der KV genausogut das alleinige Sorgerecht bekommen und die KM nicht ("Alle Menschen sind gleich").
[quote="Ilona"]
Aber mal ein einfaches Beispiel. Ein Kind muss operiert werden und weil ein Elternteil nicht anwesend sein kann weil er oder sie zu weit weg wohnt um die Einverständniserklärung für die OP zu unterschreiben stirbt das Kind. Klar es ist ein heftiges beispiel und ich weis im Notfall operieren Ärzte auch ohne die zweite Unterschrift auch wenn sie sich dadurch strafbar machen, aber es währe möglich, dass so was passiert.
[/quote]
Totaler Unsinn. Bei einer Schönheits-OP wäre das vielleicht noch im Bereich des Möglichen, aber sonst........ und die KM dürfte ja auch pro oder kontra entscheiden; wieso dann nicht der KV.
Dieses Argument wurde hier übrigens erst eingebracht und später zurückgewiesen.
Und wenn es so oft Streitereien gibt, wieso muß man dann eigentlich ein Kind zeugen?
Es gibt ungezählte Fälle, wo die Mutter den Vater nur als Samenspender mißbraucht bzw. gar keine Absicht hat, mit dem Vater das Kind zu erziehen.
[quote="hitnak"]
Allerdings: Ist ein zeitlicher Spielraum vorhanden, müssen die Ärzte vor der Operation einen richterlichen Beschluss einholen, wenn zum Beispiel ein Sorgeberechtigter nicht erreichbar ist, oder wenn er gar ganz seine Zustimmung verweigert. Am Bekanntesten sind natürlich die Fälle, in denen zum Beispiel religiöse Fanatiker oder Esoteriker die Zustimmung verweigern - aber glaub' mir: Es passiert auch, dass Pappa, oder gerne auch Mamma, die Zustimmung verweigert, einfach um dem oder der Ex einen auszuwischen (womit dann allerdings auch nach dem hoffentlichen Genesen des Kindes das Sorgerecht weg ist, weil Familienrichter in der Regel keinen Sinn für diese Art der Kriegsführung haben).
[/quote]
Eben. Damit ist die Argumentation in dieser Richtung aber obselet.
Und kein Vater, der noch alle Tassen im Schrank hat, würde seinem Kind eine wichtige OP untersagen (jetzt kommt bitte nicht mit: "Es gibt Väter, die haben sie nicht alle." Es gibt ebenso viele Mütter). Das ist - fiktiver Fall- eine Vorveruteilung des KV.
[quote="Pfannenwenderin"]
Wenn man dem Kind etwas verweigert um dem Ex eins auszuwischen handelt man nicht im Sinne des Kindes, was Sinn und Zweck des Sorgerechts ist. In solchen Fällen kann das Sorgerecht auch wieder entzogen werden, was ja auch sinnvoll ist.
[/quote]
Korrekt. Das sollten sich die Mütter auch mal vorhalten.
[quote="Leonie"]
Einen solchen Fall hatte ich bei der Geburt meiner Kleinen auch. Ich habe mich gegen das gemeinsame Sorgerecht entschieden weil ich der Meinung bin, wenn ein Vater sich wie ein Vater um sein Kind kümmern will, dann tut er es auch ohne gemeinsames Sorgerecht.
Wenn ein Vater sich um sein Kind irgendwann nicht mehr kümmern will, warum auch immer das so häufig passiert, dann hat die Mutter nur Ärger, wenn ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Z.B. Krankenversicherung, Anmeldung in Kindergarten, Schule, usw...
[/quote]
1) Dann könntest Du genauso gut Dein Sorgerecht komplett dem KV überlassen. Was ist das denn bitte für eine Argumentation?
2) Das ist nunmal ein Risiko einer Beziehung. Das kann genauso umgekehrt der Fall sein. Die KM kann ja dem KV das Sorgerecht entziehen lassen, wenn kein Interesse am Kind besteht.
[quote="usagimoon"]
Das Sparbuch läuft doch soundso auf den Elternteil und nicht auf das minderjährige Kind, also kann der Vater gar nix machen... außerdem kann man beinahe alles alleine entscheiden, es sei denn es geht um etwas, was das Wohl des Kindes gefährden würde und das würde eine OP eher nicht, im gegenteil. Es ist alles ein wenig kompliziert und ehrlich gesagt ist das gemeinsame Sorgerecht sehr viel komplizierter als das alleinige, wenn ein Elternteil den Kontakt zum Kind verweigert aber dennoch bei einigen Dingen gefragt werden muss (z.B. bei der Erstellung eines Kinderreisepasses, da kann der Vater einfach verweigern)
Das alleinige Sorgerecht sichert die Mutter erst mal ab, daher geht es hier erst mal nur um die Sicherheit des Kindes, deswegen gibt es ja auch die Möglichkeit, dass die Mutter erst einmal das alleinige Sorgerecht hat.
[/quote]
Das ist teils belanglos, teils begründet (Vater stellt sich laufend quer; ABR liegt im Zweifelsfall bei der KM), teils von der anderen Seite her begründet (die KM könnte ja einen Kinderreisepaß beantragen, um das Kind zu entziehen.
Hier solltest Du mal die Kirche im Dorf lassen. Das kann im Einzelfall nötig sein, aber verallgemeinernd sollte man das gesetzlich nicht "vorauseilend" verankern.
[quote="usagimoon"]
Ich bin ja eh der Ansicht, dass der Mutter Rechte entzogen werden und das dem Vater zu viele Rechte zugesprochen werden. Die Emanzipation des Mannes in der Richtung ist doch unangebracht. Ich sehe es immer noch so: Die Frau bekommt die Kinder, ist schwanger, hat Schmerzen.. der Mann hatte nur ein bisl Spass beim zeugen, wieso will er dann bitte sehr ein Recht haben? Wo spricht das für das Kindeswohl? Er ist auch von der Natur nicht dazu ausgestattet worden, ein Kind groß zu ziehen, seine Aufgabe liegt nur im Erhalt der Menschheit (naturmässig gesehen)! Ich finde außerdem, dass es gegen das Grundgesetz geht, dem Vater die selben Rechte zuzupreschen wie der Mutter , aber das ist ein anderes Thema und damit fühlen sich immer viele Menschen angegriffen.
[/quote]
Jetzt wird's allerdings lustig.
Dem braucht man eigentlich nichts hinzuzufügen; Du sprichst hier für Deine Fähigkeit des Überblicks hinsichtlich des Kindeswohles.
Das ist einfach nur noch absolut lächerlich und geht in Richtung eines obskuren Sozial-Darwinismus.
Würdest Du mir zustimmen, wenn ich sagte: Frauen gehören hinter (oder an) den Herd?
Du bist verfassungsfeindlich (von grundlegender Menschlichkeit, Fairness und Moral mal ganz zu schweigen); andere werden dafür vom Staatsschutz überwacht.
Außerdem sieht es doch immer noch trotz - nun endlich - automatischem gemeinsamen Sorgerechtes so aus, daß der Vater bei Ämtern und Gerichten hinterherbetteln darf, um überhaupt erstmal irgendwelche verbrieften Rechte am Kind - und auch die Rechte des KIndes - zu bekommen. Und das trotz aller (Deiner Meinung nach ungerechten) Gesetzgebung.
Und weißt Du was? Man würde Dir das Sorgerecht in Deinem Fall trotzdem niemals entziehen.
Ganz im Gegensatz zum KV, wo es reichen kann, daß die KM Fakten "erfindet". Brauche ich hier hoffentlich nicht näher zu erläutern.
Ein KV kann schnell in Pfändungszwang oder Ersatzhaft kommen bei Nichtzahlung des KUs, während der KM trotz Urteils nichts passiert - aus Rücksicht auf das Kind (es gibt Gegenbeispiele, die sind aber an einer Hand abzuzählen, im Gegensatz zu 'zigtausenden Väterschicksalen).
Genauso kann ein KV keine hälftigen Kosten zur Durchsetzung des Besuchsrechtes verlangen, sollte die KM so weit weggezogen sein, was damit dem KV den Umgang fast unmöglich macht und so erst recht.
[quote="Lilli4484"]
Wenn du dein Kind liebst und dich mitkümmern willst, finde ich, dass dir das dann zusteht, und dass dann niemand groß was gegen sagen kann. Es ist nicht selbstverständlich, dass der Vater was von seinem Kind wissen will in der heutigen Zeit, leider Gottes!! In einem anderem Thread habe ich von meinem Schwager geschrieben, der eine 2 Jahre alte Tochter hat und sie seit 1,5 Jahren vielleicht 4 Mal gesehen hat... Einfach, weil er kein Interesse an ihr hat!!
[/quote]
Genau. Es gibt Positives und Negatives auf beiden Seiten.
Warum sollte also ein Mann schlechter gestellt sein als eine Frau.
Wenn ein KV nichts von seinem Kind wissen will, dann erstreitet er doch normalerweise nicht das gemeinsame Sorgerecht (es würde gerichtl. Aufwand bedeuten; Unterlagen, Beweise, Begründungen, monatelanges Tauziehn, Kosten). Zahlen (KU) muß er natürlich weiterhin. Also hier keine Angst.
Sollte ein KV den Unterhalt trotz allem nicht zahlen, kann der Anspruch an das JA abgegeben werden. Heißt, das JA zahlt den KU an die Mutter (nat. als Vormund/Kindsvertretung) und für das JA ist es ein Leichtes, den KU vom KV zu erstreiten.
Eine Überprüfung/ein Versuch passiert sogar manchmal automatisch, wenn die KM arbeitssuchend ist.
Geht mal in Euch.
Überlegt mal, was Menschlichkeit bedeutet.
Und denkt mal darüber nach, was Ihr Euren Kindern antut. Denn dieses Thema hab ich hier noch gar nicht besprochen.
ihr habt die Pflicht Euren Kindern gegenüber, daß sie zu selbstdenkenden selbstbewußten freigeistlichen Menschen erzogen werden, denen keine Chance verbaut wird. Die möglichst vorurteilsfrei Selbsdenken.
Und glaubt mir, Kinder sind nicht doof (Erwachsene sind oft nicht klüger). Die machen sich ihren eigenen Reim drauf.
Egal, wie sehr man versucht sublimen Einfluß zu nehmen.
Wollt Ihr nicht das Beste für Eure Kinder?
MfG
|
|
02.09.2011 22:25 |
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos ->
|
|
|