Ich hab da mal eine Frage -Umgangsrecht- |
densin53

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Letzte Aktivität: 02.12.2010 16:18
Beiträge: 6
Kinder: ja 2 Familienstand: getrennt
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Ich hab da mal eine Frage -Umgangsrecht- von densin53 (29.11.2010 18:16) |
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Mein von mir getrennt lebender Noch-Ehemann hat ein Umgangsrecht mit unserer 2-jährigen Tochter. Bislang verliefen die Termine immer weitgehend reibungslos, d.h. er war pünktlich da um die Kleine abzuholen und sie wieder zurückzubringen. Da er etwas weiter (50 Km) wegwohnt hatte ich bislang immer seine Handynummer, jetzt hat er sich eine andere Rufnummer zugelegt und will sie mir partout nicht geben- Am letzten WE dann das 1. Problem die Kleine hatte eine Erkältung und Fieber. Ich konnte ihn also nicht anrufen und so konnte ich ihm erst von der Krankheit unterrichten als er vor der Haustür stand. Er war sofort auf 180 und unterstellte mir ich wollte ihm das Kind nicht herausgeben. Auf meine Vorhaltung, dass ich ihn ja nicht erreichen kann, ging er erst garnicht ein und verlangte von mir eine ärztliche Bescheinigung darüber, dass unsere Tochter krank sei.
Meine Frage: Kann er das verlangen und 2. muss er mir nicht seine Tel.Nr. geben, damit ich auch am Besuchstag nach dem Befinden meiner Tochter erkundigen kann?
Im voraus vielen Dank für Eure Hilfe.
densin53
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29.11.2010 18:16 |
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hitnak
Ultra-User Level II


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Beiträge: 2.120
Familienstand: verheiratet
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Re: Ich hab da mal eine Frage -Umgangsrecht- von hitnak (29.11.2010 18:56) |
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Hallo,
selbstverständlich muss er für Dich erreichbar sein, genauso wie Du es für ihn sein musst, damit Ihr Dinge, die Euer Kind betreffen, besprechen könnten - ansonsten würde das geteilte Sorgerecht keinen Sinn machen.
Aber: Es gibt keine Vorschrift, in der steht, dass Dein baldiger Ex-Ehemann auf jedem Weg, der in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft bekannt war, ist oder gewesen sein wird, erreichbar zu sein hat. Und da ist etwas, was mich wundert: Dein Ex hat sicherlich nicht nur Handy, sondern auch eine Landleitung, Email, Facebook und vielleicht sogar einen Account im Elternforum. Und die Post gibt es auch noch. All' das sind ausreichend genug Wege, um ihm mitzuteilen, dass das Kind krank ist.
Eine Krankmeldung müssen weder Du noch Deine Tochter bei dem Mann einreichen - das Kind ist nicht seine Angestellte. Wenn er schon vor der Tür steht, reicht ein einfaches Fiebermessen.
Viele Grüße,
Ariel
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29.11.2010 18:56 |
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hitnak
Ultra-User Level II


Dabei seit: 26.07.2008
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Beiträge: 2.120
Familienstand: verheiratet
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Re: Ich hab da mal eine Frage -Umgangsrecht- von hitnak (29.11.2010 20:23) |
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Hallo,
und er steht nicht im Telefonbuch? Wenn nicht, und er sich weigert, für Dich erreichbar zu sein, indem er Dir einen Weg nennt, auf dem Du ihn erreichen kannst, dann ist die traurige Wahrheit einfach schlicht und ergreifend, dass er Pecht gehabt hat. Vorwürfe musst Du Dir nicht gefallen lassen.
Unter Umständen spricht es sogar gegen das geteilte Sorgerecht, wenn einer der beiden Elternteile nicht erreichbar ist,
Viele Grüße,
Ariel
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29.11.2010 20:23 |
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feivelmaus
Mega-User
 
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Beiträge: 382
Herkunft: Hessen Kinder: 3 Kinder (19, 15 und fast 12 Jahre) Familienstand: Partnerschaft
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Re: Ich hab da mal eine Frage -Umgangsrecht- von feivelmaus (30.11.2010 07:37) |
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Hallo
mal eine ganz andere Frage: Was spricht dagegen, dass er das Kind auch dann nimmt, wenn es krank ist?
Ich meine, dass höre ich von meiner EX immer, wenn die Kinder krank sind und sie sie deswegen nicht nehmen will.
Beide haben Sorgerecht und beide sollten dann geistig und körperlich dazu in der Lage sein, auch mal ein krankes Kind am Besuchswochenende zu pflegen.
Sollen die Kinder immer nur, wenn es ihnen gut geht zum EX? Kinder sind nun mal krank und wenn nicht gerade wirklich eine ernsthafte Erkrankung vorliegt, bei der ein Transport nicht möglich ist, sollte auch der EX Partner das Recht und die Pflicht haben, sich um ein krankes Kind zu kümmen.
DAS verstehe ich unter gemeinsamer Sorge.
LG
Micha
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30.11.2010 07:37 |
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jenny28
User

Dabei seit: 30.11.2010
Letzte Aktivität: 02.12.2010 21:06
Beiträge: 1
Familienstand: keine Angabe
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Re: Ich hab da mal eine Frage -Umgangsrecht- von jenny28 (30.11.2010 09:10) |
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hallo densin,
also ich will dir ja keine angst machen, aber vermutlich wird das nicht der letzte ärger sein mit dem du dich auseinandersetzen musst. ich vermute, dass dein ex ein dominanter typ ist, der solchen druck machen muss um sein selbstwertgefühl zu steigern. begegne ihm mit stoischer freundlichkeit, lass dich nicht aus der ruhe bringen und so schwer es auch fällt und egal was er tut, versuch die kleine rauszuhalten. natürlich musst du ihm auch keinen krankenschein vorlegen, sollte er jedoch pläne verfolgen und dir womöglich mit Jugendamt oder gar gericht stress machen wollen, ist es durchaus von vorteil wenn entsprechende einträge in der krankenakte vorhanden sind. aber verschieß dein pulver nicht vorher, das macht ´ne schlechte stimmung und wenn er dich wirklich offiziell angreift, kannst du ihn auflaufen lassen und er macht sich unglaubwürdig. wenn du immer und ausnahmslos kooperativ bist, wird er möglicherweise sein misstrauen ablegen und seine energien zum wohle seines kindes einsetzen. ich drück dir jedenfalls die daumen
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30.11.2010 09:10 |
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densin53

User

Dabei seit: 29.11.2010
Letzte Aktivität: 02.12.2010 16:18
Beiträge: 6
Kinder: ja 2 Familienstand: getrennt
Themenstarter
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Re: Ich hab da mal eine Frage -Umgangsrecht- von densin53 (01.12.2010 16:52) |
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@ feivelmaus
Also in der Zeit da er noch bei uns war, war das so geregelt, wenn Besuch kam und die Kleine brav war, dann war es seine Tochter. Aber wehe das Kind fing an zu quengeln weil es Bauchschmerzen hatte oder als die Zähne kamen, dann war es immer meine Tochter. Für die kleinen oder großen Wehwechen hatte er einfach keine Nerven. Dabei hätte ich mich gefreut wenn er mich damalsmanchmal unterstützt hätte. Aber wie gesagt, wenn die Kleine strahlend durch die Wohnung flitzte, dann war es seine Tochter, ansonsten immer meine. Auf jeden Fall werde ich ich in der anstehenden Scheidung das alleinige Sorgerecht beantragen.
Viele Grüße
densin53
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01.12.2010 16:52 |
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