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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung

Wichtige Informationen zum Thema ' Im Ernstfall,was tun? '





Im Ernstfall,was tun? im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

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claudiab75 claudiab75 ist weiblich
claudiab75


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Im Ernstfall,was tun? von claudiab75 (25.06.2010 11:25)

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Hallo,alle zusammen...
ich weiß nicht so recht,wo meine Frage reingehört,also setz ich sie mal hier rein...

Mein Freund und ich erwarten ein Kind,das nach der Geburt meinen Nachnamen tragen soll.Jetzt macht uns seine Mutter ganz hirschig,dass das Kind ja gar nicht durch/mit (oder wie auch immer) seinen Vater abgesichert wäre,wenn diesem etwas zustoßen würde.Wir haben beim Jugendamt beide für das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben...müssen wir sonst noch was tun??

Danke und liebe Grüße,Claudia
25.06.2010 11:25 claudiab75 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Lilli4484 Lilli4484 ist weiblich
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Re: Im Ernstfall,was tun? von Lilli4484 (25.06.2010 12:35)

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Also wir haben damals vor der Geburt unserer 1. Tochter noch eine Vaterschaftsanerkennung gemacht beim Standesamt, das ist sozusagen die Absicherung dafür, dass mein Freund der Vater ist und gleich nach der Geburt auch als Vater in die Urkunde eingetragen wird.

Wegen dem Nachnamen mach dir keine Sorgen, falls ihr irgendwann heiratet und du seinen Namen annimmst und dein Freund in der Geburtsurkunde als Vater steht, bekommt das Kind automatisch seinen Namen.

Meine Töchter hatten bis zu unserer Heirat auch meinen Namen, und nach der Hochzeit wurden neue Geburtsurkunden ausgestellt mit dem Namen meines Mannes.

Wie meint seine Mutter das mit dem Absichern? Meint sie da ne Lebensversicherung oder wie ist das gemeint?
25.06.2010 12:35 Lilli4484 ist offline Besuchen Sie Lilli4484 auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Im Ernstfall,was tun? von Ilona (25.06.2010 12:58)

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Zitat:
Original von Lilli4484
Lebensversicherung
Wow! Nix wie weg! Nicht mehr Zeitgemäss. Es gibt immer weniger Gewinnausschüttung/Überschussbeteiligung und Garantie gibt es nur max. 2,75% (eher 2,25%) vom Staat der aber im Ernstfall nicht 100% allerLebensversicherungen auszahlen könnte.
25.06.2010 12:58 Ilona ist offline Homepage von Ilona Fügen Sie Ilona in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Ilona: Cat240978 Besuchen Sie Ilona auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Im Ernstfall,was tun? von claudiab75 (25.06.2010 13:04)

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Das mit der Vaterschaftsanerkennung haben wir auch so gemacht...denke schon,dass seine Mutter das so meinte,ds das Kind im Todesfall nichts von seinem Vater erben würde....

Danke für deine Antwort...
25.06.2010 13:04 claudiab75 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Im Ernstfall,was tun? von claudiab75 (25.06.2010 13:09)

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Ganz auf dem Laufenden ist sie da nicht wirklich Augenzwinkern
25.06.2010 13:09 claudiab75 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Im Ernstfall,was tun? von Ilona (25.06.2010 13:11)

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claudia für eine eventuelle Erbschaft reicht die Vaterschaftsanerkennung aus. Sorgerecht ist dafür da, dass beide entscheiden können/müssen/dürfen wo und wie das kind lebt, wie die Erziehung sein soll, usw.
25.06.2010 13:11 Ilona ist offline Homepage von Ilona Fügen Sie Ilona in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Ilona: Cat240978 Besuchen Sie Ilona auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Im Ernstfall,was tun? von claudiab75 (25.06.2010 13:27)

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Super,Ilona,ich danke dir...
25.06.2010 13:27 claudiab75 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Ichbrauchehilfe
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Re: Im Ernstfall,was tun? von Ichbrauchehilfe (28.06.2010 23:17)

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Ein schönen guten Abend,

Zu miener Situtation: Ich hatte eine 5 Jährige Beziehung wodurch vor 3 Monaten ein Kind entstanden ist. Wir habe uns jetzt aus persönlichen Unstimmigkeiten getrennt. Meine Ex Freundin ist zur Zeit und auch vor der Geburt des Kindes Arbeitlos gemeldet. Sie Untersagt mir das ich den kleinen nicht sehen darf, da, wo wir uns das letzte mal gesehen haben er nicht mehr genug getrunken hat. Sie sagt auch das ich ih nicht mal für 1-2 Stunden allein haben darf.

Meine Frage: Was muß ich tun um das geteilete Sorgerecht zu bekommen?
Darf sie einfach sagen das ich ihn nicht haben darf?
Darf ich ihn evtl auch mal über ein Wochenende haben um mal
zu meinen Eltern zu fahren?
28.06.2010 23:17 Ichbrauchehilfe ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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