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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung -

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Susanne Susanne ist weiblich
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geschockt

jetzt geht's erst richtig los von Susanne (14.07.2003 13:41)

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Hallo. Viele wissen ja bereits, wie drunter und drüber es bei uns zugeht. Jetzt spitzt sich die ganze Situation zur Umgangsregelung noch zu. Die Noch-Frau von meinem Freund wohnt ja eine Autostunde von uns entfernt und ist echt nicht bereit eine vorläufige, regelmäßige Umgangsregelung zu treffen, bis der Rest vom Gericht entschieden wird... Aber langsam fängt die Ex echt zu spinnen an....

Jetzt kam von der Anwältin der Noch-Frau meines Freundes folgendes schreiben:

Der Antragssteller soll nach Vorstellungen der Antragsgegnerin sein Umgangsrecht zu folgenden Zeiten ausüben:

Jeden Samstag oder Sonntag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr.

Darüberhinaus wird beantragt, dass der Antrag auf Ausübung des Umgangsrechts für jedes zweite Wochende von Samstag bis Sonntag, abgelehnt wird.
Begründung:

Die Antragsgegner hat bereits in der außergerichlichen Korrespondenz darauf hingewiesen, dass sie grundsätzlich keine Einwendungen dagegen hat, dem Antragssteller ein angemessenes Umgangsrecht einzuräumen.
Allerdings sind dessen Ansprüche weit überzogen. Sie entsprechen dem Wohle des gemeinsamen Kindes XXX nicht. XXX ist er 2,5 Jahre alt, so dass die Ausübung eines Wochenendumgangsrechts oder gar Ferienumgangsrechts verfrüht ist.
Obgleich die Antragsgegnerin dem Antragsteller das Umgangsrecht nie verweigert hat, hat dieser seit Mai keinerlei Kontak merh zu XXX aufgenommen. Er hat sie weder besucht, noch zu sich genommen.
(anmerkung von mir: seine Ex hat verboten, dass er anruft und jedesmal wenn er die kleine sehen wollte, dann kam von ihrer seite was dazwischen. und wenns nur baden gehen war... )
Der Antragsgegner hat sich auch während des ehelichen Zusammenlebens der Parteien kaum um XXX gekümmert. Nach Feierabend hat er sich in seinen Computerraum zurückgezogen und XXX, wenn sie das ZImmer betrat, zur Mama geschickt. Er hat das kind nie gewickelt oder alleine etwas mit XXX unternommen.
Abgesehen davon, dass XXX noch zu klein ist, um beim Antragsteller zu übernachten, ist dieser auch mit der Betreuung des Kinder überfordert, da er sich noch nie selbst um das Kind gekümmert hat.
Auch der geplante Aufenthalt im Europapark Rust ist nicht kindeswohlentsprechend (für wen sind solche parks denn sonst gebaut worden???????). XXX ist für solche Unternehmungen noch zu klein. XXX schreit bereits nach der Mama, wenn sie nur wenige Stunden von ihrer Mutter getrennt wird (deswegen konnte sie wohl auch nach der trennung wochenlang bei der oma bleiben....).
Die Antragsgegnerin regt daher an, den Umgang mit dem gemeinsamen Kind wie oben angegeben auszugestalten. Hierdurch würde den Belangen des Kindes einerseits und dem Anspruch des Antragsstellers auf regelmäßigen Kontakt mit XXX andererseits in ausgewogener Weise Rechnung getragen. Erst wenn der Antragssteller durch regelmäßige Kontakte ein vertrauensvolles Verhältnis zu dem Kind aufgebaut hat, kann an eine Ausweitung der Umgangsregelung gedacht werden.
Vorsorglich wird insoweit die Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens angeregt.


Jetzt mal meine Fragen:
Was haltet ihr denn so davon???
Der Vater ist teilweise mehr als 12 Stunden in der Arbeit gewesen und hat sogar teilweise 3 Wochen durchgearbeitet, um seiner ex genug geld nach haus zu bringen. er hat in dem letzten jahr wo die beiden zusammen waren gerade mal 2 tage urlaub gehabt, nur wegen dem geld. da ist es doch normal, wenn er von der arbeit kommt, dass er erstmal seine ruhe braucht. er hat die kleine auch gewickelt (auch wenns selten war, weil ihm wirklich verdammt übel davon wurde und er sich übergeben musste) und ist auch allein mit ihr weggefahren. die kleine hat oft wochenlang bei der Mutter seiner ex übernachtet oder ist von leuten die bei der mutter des kindes zu besuch waren versorgt worden, weil sie 'keine lust' hatte. wenn er dann aus der arbeit heim kam hat er meistens noch den haushalt machen müssen, weil sie ja schließlich 'die kleine beaufsichtigen musste'.
hat vielleicht jemand erfahrungen mit dem umgangsrecht bei einem kind in dem alter??? mich würde es interessieren, ob das kind wirklich damit überfordert wäre alle 14 tage für ein wochenende zu uns zu kommen?!
immerhin wenn wir sie nur jede woche für 5 stunden hätten, dann würden wir davon schon allein 2 stunden mit ihr im auto sitzen um zu uns und wieder zurück zu fahren. dann bleiben ja nur noch 3 stunden.
was ist eure meinung so grob dazu?????????
um beispiele mit dem umgangsrecht wär ich echt froh. langsam glaub ich nämlich, dass unsere chancen immer weniger werden die kleine übers wochenende zu kriegen....
Und würde überhaupt bei so einem Sachverständigengutachten viel rauskommen? ich mein, die is ja eigentlich noch zu klein um ihre meinung zu sagen....
14.07.2003 13:41 Susanne ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Motorbiene
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RE: jetzt geht's erst richtig los von Motorbiene (14.07.2003 14:13)

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Hallo,

ich hab mich zwar hier gerade erst angemeldet und ob ich Dir wirklich helfen kann weiß ich auch nicht - aber ich hab das auch schon alles durchgemacht... Mein jetziger Mann hat mit seiner Ex-Frau auch ein Kind und als sie sich trennten und er mit mir zusammenkam ist sie total durchgedreht. Sie hat versucht die ganzen Probleme der beiden auf dem Rücken seines Sohnes auszutragen und meinem Mann das Leben so ziemlich schwer gemacht. Er wollte sich nämlich immer im Guten von ihr trennen und weiß Gott nicht, dass sein Sohn noch mehr leiden mußte als er es ohnehin schon unter der Situation tat.

Jedenfalls kam es so weit, dass er sich einen Anwalt nehmen mußte und sich mit diesem das Besuchsrecht erkämpfen mußte. Auch seine Ex hat die ganzen üblichen Lügen mit mißhandeln, nicht beachten, nicht kümmern usw. angewandt. Allerdings mußte sie es beweisen und das konnte sie nicht denn er hat dem Jungen ja auch nie etwas getan. Das einzige war, dass sie zu Beginn das Besuchsrecht aussetzen lassen konnte weil dann ein Gerichtstermin anberaumt wurde und vor diesem Gerichtsbeschluß galt er ja als "unmöglicher Vater". Jedenfalls ist vom Familiengericht dann beschlossen worden, dass er seinen Sohn einmal pro Woche zwei Stunden oder alle 14 Tage vier Stunden sehen durfte. Mit übernachten sollte noch etwas gewartet werden bis sie sich wieder aneinander gewöhnt haben und auch ich sollte damals erstmal im Hintergrund bleiben. War ja auch nicht so das Problem. Da sie mittlerweile weggezogen war und damit ca. eine Stunde Hin- und Rücktour mit dem Auto von uns entfernt wohnte, hat er die erste Male sein Besuchsrecht entweder direkt bei ihr wahrgenommen oder später haben wir Sachen mit ihm unternommen, die man von deren Wohnort aus machen konnte. Nach ca. 1 1/2 Monaten kam ich nämlich auch mit ins Spiel und dagegen konnte sie ebenso wenig etwas machen. Der Junge war damals übrigens auch ca. 2 1/2 Jahre alt. Wie der Richter bei der Verhandlung sagte, konnte seine Ex das Besuchsrecht nur umgehen wenn sie dem Gericht beweisen konnte, dass mein Mann den Lütten geschlagen, mißhandelt oder verhungert lassen hätte. Das konnte sie ja nicht. Ansonsten gäbe es keinen Grund denn es wird mittlerweile aus Sicht des Kindes betrachtet und damit heißt es: nicht die Eltern haben ein Recht auf ihr Kind sondern das Kind ein Recht auf beide Elternteile - egal ob verheiratet oder nicht.

Insofern: lass Dir keine Angst machen und kämpf weiter denn so einfach ist das nicht einem Kind einen Elternteil zu entziehen. Da muß sie sich schon ein bischen mehr einfallen lassen...

Viel Glück und lieben Gruß

Motorbiene
14.07.2003 14:13
zuckersternchen zuckersternchen ist weiblich
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Re: jetzt geht's erst richtig los von zuckersternchen (14.07.2003 16:29)

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hallo **susal**!

bleib mal ganz ruhig. atme ein paar mal tief durch und zähle bis 10.
das schreiben kommt von einem anwalt. die schwafeln nunmal so rum. wenn ich dir so manches schreiben was ich im letzten jahr erhalten hab, zeigen würde, du würdest wahrscheinlich ausflippen. ich hab auch so manhces mal zu hause gesessen und geheult. aber auch ich hab gemerkt, alles wird nicht so heiß gegessen wie's gekocht wird. habt ihr denn einen anwalt, der da richtig drauf antwortet? das wäre nämlich wichtig. ich bin froh das ich einen wirklich netten anwalt hatte. der hat mich oftmals beruhigt wenn ich heulend vor ihm stand. ich glaube ich war bestimmt keine einfache klientin :o)
hoffe ich hab dich etwas beruhigt.

liebe grüße
14.07.2003 16:29 zuckersternchen ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Susanne Susanne ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Susanne

Re: jetzt geht's erst richtig los von Susanne (14.07.2003 16:47)

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hey zuckersternchen.
schön, dass du auch wieder da bist  zuzwinker  
hab dich irgendwie schon vermisst  Freude  

ich bin ja immer noch relativ ruhig... naja, wieder! letzte woche wars ziemlich heftig, aber das hast du ja bestimmt schon gelesen.
wir haben eine super anwältin, die dagegen natürlich was schreibt. wir haben mit ihr telefoniert und sie sagtes es wären so grob 3 seiten gegen-begründung. also somit zu unserem vorteil.
trotzdem könnt ich mich ohne ende ärgern! seine ex nimmt sich zuviel raus. sie belügt das JA und dann kommt noch sowas...
heute bin ich auf was neues gestoßen:
seine ex will ja ein konto der tochter umschreiben, dann brauchen nicht mehr beide dabei sein um geld abzuheben. das will mein freund natürlich nicht zu lassen. heute hab ich mit der bank telefoniert. die haben seine ex auf die änderung aufmerksam gemacht, da sie einen betrag einzahlen wollte... angeblich hat sie aber kein geld... ich glaub die versucht ihr erbe (ca. 50.000€) klammheimlich auf die seite zu bringen um sich vor den schulden zu drücken...
aber da hat sie sich verrechnet... nicht mit uns. die von der bank meinte weiter, dass jedes konto, dass für das kind eröffnet werden soll, immer von beiden eröffnet werden muss. ausser einer hat das alleinige Sorgerecht. aber das hat seine ex ja nicht.
das freut mich schon wieder etwas. und auf die reaktion von dem brief unserer anwältin bin ich auch mal gespannt.
ich würd halt nur gern wissen, ob jemand auch in so einer situation war mit so einem kleinen kind und obs da dann ein 14tägiges wochenend-besuchs-recht gab...
14.07.2003 16:47 Susanne ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Susanne Susanne ist weiblich
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Re: jetzt geht's erst richtig los von Susanne (14.07.2003 16:48)

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@zuckersternchen

danke, dass du versuchst mir mut zu machen.
ich glaub ohne das forum und den netten leuten hier drin, wär ich schon lang am ende. aber es tut gut zu sehen, dass auch andere solche probleme haben und die zum großteil auch wirklich gut gelöst haben.
ist auch immer gut zu wissen, an wen man sich mit seinen fragen wenden kann.
... und natürlich tut's auch gut mitzukriegen, dass sie die ex nicht alles erlauben kann.
14.07.2003 16:48 Susanne ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
zuckersternchen zuckersternchen ist weiblich
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Re: jetzt geht's erst richtig los von zuckersternchen (14.07.2003 17:25)

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natürlich bin ich noch da. mich wird man so schnell nicht los  Zahnlücke   auch wenn ich zur zeit nicht mehr so oft hier sein kann. die vielen kartons hier und noch keine schränke weiter 8o
aber immer wenn ich deine beiträge lese .... weißt du es tut mir so leid. es könnte alles so schön für dich und deinen freund sein. und dann immer solche schläge. aber wenn ihr eine anwältin habt, dann ist das halb so schlimm. das hört sich wirklich immer schlimmer an, als es ist. du musst dir immer vorstellen, die anwälte verdienen damit ihr geld. die müssen doch sowas von sich geben. aber wie gesagt, mir ist das auch immer schwer gefallen.
ich hab einen guten freund, der auch in scheidung lebt. ich weiß nicht genau wie alt seine tochter damals war als das ganze anfing. sie war auch noch sehr klein. ich frag ihn mal wie alt sie genau war. und ich frag ihn dann auch wie das mit dem besuchsrecht war. dann kann ich dir ja nochmal bescheid geben.

also lass dich nicht unter kriegen ... wird schon!
14.07.2003 17:25 zuckersternchen ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
die_stille
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Re: jetzt geht's erst richtig los von die_stille (14.07.2003 18:14)

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Liebe susal,

ich möchte Dir und Deinem Freund bestimmt keine Angst machen, ich möchte Dir nur sagen, wozu Frauen fähig sind.

Vor ca. acht Jahren lebte in unserem Haus eine Familie. Der Mann arbeitete unter der Woche auswärts, während seine Frau wechselnde Herrenbesuche bekam. Am Wochenende erledigte der Vater dann den Haushalt, weil seine Frau schließlich das anstrengende Kind versorgen musste und somit zu nichts kam.

Leider war es mit der Versorgung aber nicht weit her. Das Kind war unter der Woche meist sich selbst überlassen oder es saß mit der Mutter von früh bis spät vor dem Fernseher. Die leeren Bierflaschen neben dem Sessel, die hab ich mit eigenen Augen gesehen. Gekocht wurde auch nicht, der "Eismann" schleppte sich jedesmal halbtot zu ihr die Treppe hinauf.

Ab und zu kam die Frau zu mir und beklagte sich über das "unmögliche" Kind, das ihr ständig nur Arbeit und Ärger machte. Sie tat, als wäre sie am Ende ihrer Kräfte. Ich bin ja a bisserl blöd und glaubte das eine ganze Weile und nahm ihr das Kind manchmal ab. Bis ich eben mitbekam, dass in dieser Zeit verschiedene Männer bei ihr ein- und ausgingen. Ich hatte während dieser Zeit übrigens durchaus nicht den Eindruck, als wäre dieses Kind anstrengender als andere Kinder in diesem Alter - eher im Gegenteil!

Ich erinnere mich an eine Begebenheit, als der Vater mit dem Kind mal an einem Samstag bei meinem Mann in der Werkstatt war. Der Kleine wollte unbedingt vom Arm des Vaters runter, aber der erlaubte es nicht, weil das Kind keine Schuhe anhatte. Auf meine Frage, warum er denn keine holen würde, bekam ich zur Antwort, dass das nicht möglich wäre, denn wenn der Kleine in der Werkstatt rumläuft, dann würden die Schuhe schmutzig und somit müssten sie saubergemacht werden, was der Mutter zuviel Aufwand wäre. Aus demselben Grund ging die Mutter auch nie mit dem Kind auf einen Spielplatz. Das jetzt nur zum besseren Verständnis, wieviel dieser Frau ihr Kind wert war.

Als sie sich trennten, war das auf einmal anders. Die Frau ließ nichts unversucht, um den Vater vom Kind fernzuhalten und scheute auch nicht vor dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs zurück. Den Anblick des Rotz und Wasser heulenden Mannes daraufhin in meiner Küche, vergesse ich nie.

Der Verdacht bestätigte sich nicht, konnte aber auch nicht völlig widerlegt werden. Eine "Psychologin" entlockte dem Zweijährigen, dass der Papa seinen Penis "angefasst" hätte. Hab ich bei meinem Sohn auch und mein Mann auch und alle Mütter und Väter dieser Welt müssen dies tun, schließlich muss ein Kind auch gewaschen werden. Doch wenn man ein Haar in der Suppe sucht........ jedenfalls geschah es, dass der Vater das Kind bis zum heutigen Tag an genau zwei Tagen im Jahr - an Weihnachten und zum Geburtstag des Kindes - jeweils für zwei Stunden an einem öffentlichen Ort im Beisein der Mutter sehen darf. Da fehlen einem echt die Worte.
14.07.2003 18:14
Susanne Susanne ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Susanne

Re: jetzt geht's erst richtig los von Susanne (14.07.2003 21:28)

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ach stille,
angst machst du mir eigentlich keine. ich stell mich mittlerweile schon auf das schlimmste ein. seine ex ist unberechenbar und das weiß ich ja jetzt schon zur genüge. zum glück ist das Jugendamt auch drauf gekommen, dass sie keine 'verfechterin der wahrheit' ist und meinen freund gern mal absolut schlecht hinstellt. zur not gibts genügend zeugen, die das bestätigen können...
jetzt gilt es halt nur noch hoffen und bangen.... und natürlich nicht unterkriegen lassen.
gerade hab ich mit meiner mutter telefoniert. bin echt überrascht, wo die überall kontakte hat  Augenzwinkern   auf jeden fall macht sie sich jetzt mal schlau und hört sich nach umgangsregelungen in ähnlichen fällen um.... da bin ich ja mal gespannt. allerdings hat sie mir auch gesagt, dass die regelung des umgangs in bayern so mit am strengsten ist, d.h. evtl. realitätsfremde vorwürfe könnten meinem freund wirklich ärger bringen. sie meinte auch weiter, wenn sich wirklich so ein 'psychologe' einschaltet, dann könnte es böse enden für meinen freund. denn wenn der von ihrem 'papa' redet, dann weiß sie ja ersten gar nicht welcher denn gemeint ist und zweitens kann ihre mutter ihr viel einreden bis dahin. davor hab ich wirklich bammel. allerdings hat mich dazu die anwältin schon beruhigt, dass das gar nicht soviel gewicht hat, weil sie zu jung ist und im moment echt viel mitmacht...


aber wenigstens sind meine magenschmerzen (die ich von dem ganzen stress und ärger hatte) wieder weg (bis auf manchmal halt) und ich kann wieder schlafen... das sind die kleinen dinge, die mich jetzt halt freuen.

@zuckersternchen:

wollt dir noch kurz was sagen:


 mal drücken   WILLKOMMEN IN BAYERN

hoffentlich kommst du hier zur ruhe!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Susanne: 14.07.2003 21:31.

14.07.2003 21:28 Susanne ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Retour-Kutsche *ggggggg* von Susanne (15.07.2003 12:31)

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So, unsere Anwältin hat 'zurückgeschlagen' *ggg*
und das ist gar nicht mal so ohne:

....

Die vom Antragsteller beantragte Umgangsregelung entspricht sehr wohl dem Kindeswohl.

Insbesondere ist dabei zu berücksichtigen, dass der Antragsteller bei Praktizierung der von der Antragsgegnerin vorgeschlagenen Umgangsregelung jedes Wochenende von A nach B fahren müßte, um seine Tochter dort besuchen zu können (das sind immerhin mehr als 1 Stunde fahrt. Einfach!!!) Es wäre ihm niemals möglich, seine Tochter mit zu sich nach Hause zu nehmen, da es bei der langen Fahrtstrecke nicht möglich ist, zuerst von A nach B zu fahren, um das Kind dort abzuholen und anschlie0end wieder zurück nach A zu fahren, um das Kind nach zwei Stunden wieder nach B zurückzubringen. Es wäre somit niemals möglich, dass sich das Kind auch an den Lebensraum des Vaters gewöhnen kann.
Bei der von der Antragsgegnerin vorgeschlagenen Umgangsregelung wäre es somit erforderlich, dass der Antragssteller zusammen mit dem Kind in B etwas unternimmt. Bei schönem WEtter wäre es zwar denkbar, dass er mit XXX auf den Spelplatz geht, wobei 5 Stunden hierfür erheblich zu lang sind. Problematisch würde sich die Situation jedoch bei schlechtem Wetter gestalten. Der Antragsteller wäre in derartigen Situationen gezwungen, sich mit dem Kind in Gaststätten oder Einkaufszentren aufzuhalten. Selbstverständlich ist es, dass dies dem Sinn und Zweck einer Umgangsregelung absolut zuwider laufen würde.

Dagegen ist zu berücksichtigen, dass ein 2,5jähriges Kind ohne weiteres jedes zweite Wochenende bei seinem Vater verbringen kann. Es ist schlichtweg gelogen, wenn die Antrsgegnerin behauptet, der Antragsteller habe sich während des ehelichen Zusammenlebens der Parteien kaum um XXX gekümmert.

Der Antragsteller hat während des Zusammenlebens der Parteien in Schichten gearbeitet, während die Antragsgegnerin zu Hause war. Da der Antragsteller häufig an anderen Orten zur Arbeit iengesetzt war, war er teilweise 12 Stunden am Tage nicht zu Hause. Wenn er nach der ARbeit nach Hause kam, musste er sich häufig nebenbei auch noch um den Haushalt kümmern, da sich die Antragsgegnerin zusammen mit XXX bei der alkoholabhängigen Nachbarin aufhielt und dabei den Haushalt vernachlässigt hat.

Um der Antragsgegnerin und XXX ein sorgenfreies Leben und das Wohnen in einer Eigentumswohnung zu ermöglichen, machte der Antragsteller Überstunden. Zwangsläufig konnte er sich somit nicht in dem Umfang um das Kind kümmern, wie dies der Antragsgegnerin möglich war.

Es ist jedoch nicht richtig, dass der Antragsteller XXX niemals gewickelt oder alleine etwas mit ihr unternommen hätte.

Es kann somit keine Rede davon sein, dass der Antragsteller mit der Betreuung des Kindes überfordert wäre. Vielmerh wäre das Kind psychisch überfordert, wenn es sich während der Umgangskontakte mit dem Antragsteller in Lokalen oder Einkaufszentren oder nur auf Spielplätzen herumtreiben müsste.

Bei derartigen Umgangskontakten wäre es absolut ausgeschlossen, dass sich die VAter-Kind-Beziehung positiv entwickelt, da das Kind niemals die Möglichkeit hätte, den Lebensraum des Vaters kennenzulernen und sich auch hieran zu gewöhnen. Das Kind wäre psychisch erheblich überfordert, wenn es sich innerhalb von wenigen Stunden auf sich ständig ändernde Situationen einstellen müsste, da ein 2,5jähriges Kind eine gewissen Gewöhnungszeit benötigt, um sich in anderen Situationen zurecht zu finden.

Bei der von der Antragsgegnerin vorgeschlagenen Umgangsregelung wäre es so, dass das Kind sich unmittelbar nachdem es sich an den Vater gewöhnt hat, sofort wieder von diesem trennen müsste und auf die andere Situation, nämlich das Zusammensein mit der Mutter und deren neuem Freund einstellen müsste.

Das von dem Antragsteller beantragte Umgangsrecht würde auch deswegen dem Kindeswohl entsprechen, da dieser in seiner Wohnugn ein eigenes Zimmer für XXX hat. Dies wurde bei der Wohnungsauswahl mitberücksichtigt. In der Wohnung des Antragstellers ist genügend Platz zum Spielen vorhanden. Ausserdem befindet sich in der Nähe der Wohnung ein geeigneter Spielplatz. Dagegen hat XXX bei ihrer Mutter nicht einmal ein eigenes Bett, sondern schläft zusammen mit der Mutter und deren Freund im Bett.

XXX war in der Vergangenheit auch schon wiederholt über einen längeren Zeitraum bei ihren Großeltern, und zwar ohne die Antragsgegnerin. Die Trennung von der Mutter stellte sich für XXX niemals als Problem dar. Vielmehr ist XXX bereits daran gewöhnt, dass sie sich gelegentlich von der Mutter trennen muss.

Es ist selbstverständlich, dass ein Kind zu seiner Mutter eine engere Beziehung hat als zum VAter, wenn es von Geburt an von der Mutter betreut wird und der Vater den ganzen Tag in der Arbeit ist.

.....

Die bisherigen Versuche des Antragstellers, Treffen mit seiner Tochter herbeizuführen, wurden regelmäßig von der Antragsgegnerin unterbunden. Diese äußerte u.a. gegenüber dem Antragsteller, sie gehe lieber zum BAden, der Antragsteller habe XXX erst vor 5 Tagen gesehen, so dass er sie nicht schon wieder sehen müsse, sie, die Antragsgegnerin hätte keine Zeit oder XXX sei krank. Bei der behaupteten Krankheit stellte sich nachträglich heraus, dass XXX zu diesem Zeitpunkt bei ihrer Großmutter mütterlicherseits war.
...



Na, was sagt ihr jetzt????
Das Schreiben hat mich schon wieder voll aufgebaut.
Und gleich danach hab ich mein Handy ausgeschaltet, nicht dass seine Ex wieder anruft und hier terror macht.
Was haltet ihr denn so von diesem Schreiben? Also ich bin felsenfest davon überzeugt, dass wir eine super Anwältin haben die wirklich alles gibt!
15.07.2003 12:31 Susanne ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: jetzt geht's erst richtig los von Susanne (15.07.2003 12:32)

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ohje... 8o
das ist ja lang geworden.

Tschuldigung! :dead
15.07.2003 12:32 Susanne ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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