Kann mein Ex mir den kleinen wegnehmen?!?!? |
Ricca unregistriert
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Kann mein Ex mir den kleinen wegnehmen?!?!? von Ricca (02.05.2003 13:12) |
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Hallo!
Ich habe vor ca. 2 monaten schon mal hier im forum geschrieben.Da ging es um schulden aus der ehe und ums Sorgerecht!
Nun ist es folgender fall.
Mein EX meint wenn ich nicht die hälfte von den Schulden zahlen würde,würde er das sorgerecht für unseren gemeinsamen sohn beantragen!
Klingt eigentlich nach erpressung. Aber ich weiß genau das er es wahr machen würde.Er meinte er würde sich dann arbeitslos melden,also arbeitslosengeld bekommen,und vom staat würde er auch genug unterstützung bekommen.
(habe ziemlich viel hass in mir für meinen ex).
Hat er denn wirklich eine chance den kleinen zu bekommen???
Ich stelle mir als einen richter vor der so gemein wäre der mutter ihr kind weg zu nehmen was sie fast 5 jahre alleine großgezogen hat.Nur weil der vater sich jetzt gerade mal verletzt fühlt weil ich vor 1 Jahr knall auf fall bei ihm ausgezogen bin mit dem kleinen. Der kleine ist 5 jahre und wird vor gericht noch nicht befragt.Was kann ich tun das ich das aufenthaltsrecht für meinen sohn mit großer sicherheit behalte?????
Bin total verzweifelt.
Ps: ich finde es auch unmöglich das man(n) das kind gegen die schulden stellt!
Ricca
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02.05.2003 13:12 |
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Damiana

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Re: Kann mein Ex mir den kleinen wegnehmen?!?!? von Damiana (02.05.2003 15:37) |
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Hallo Ricca!
Keine Panik!!! Ich würde ihm an deiner Stelle zuvor kommen und schnellstens Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen. Von seinen Plänen würde ich erstmal nichts erzählen, da du das zunächst NICHT beweisen kannst.
Sag ihnen erstmal nur, dass das Aufenthalts-/Sorgerecht für euren Sohn strittig ist und ihr dringend ein Beratungsgespräch braucht. Bitte SIE, deinen Ex zu diesem Termin einzuladen!!!
Wenn ER dort dann fallen lässt, dass er sich arbeitslos melden will, hat er erstmal ganz schlechte Karten. Und wenn er dann noch in diesem Zusammenhang von den Schulden anfängt, kann er gleich einpacken. SO läuft das nicht! Die Lösung eures Schuldenproblems hat nichts mit dem Kind zu tun. Hier würde ich dir eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale empfehlen. Die ist nicht so teuer wie ein Anwalt und du weißt ungefähr, was auf dich zukommen könnte.
In den wenigsten Fällen bekommen die Väter überhaupt das Aufenthaltsrecht zugesprochen (da sie z.B. meistens arbeiten, um die Familie zu ernähren). Über das alleinige Sorgerecht wird heutzutage erst dann entschieden, wenn das Jugendamt feststellt, dass die Eltern es wirklich nicht miteinander geregelt bekommen.
Versuchs erstmal auf der Aufenthaltsrecht-Schiene. Wenn das geklärt ist, hat er sowieso keinen Grund mehr, das Sorgerecht zu beantragen!
Viel Glück!!!
P.S. Ich habe mich natürlich auf Deutschland bezogen. Ich hoffe, in Österreich gibt es auch Verbraucherzentralen mit einer Rechtsberatung!!!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Damiana: 02.05.2003 15:38.
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02.05.2003 15:37 |
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Ricca unregistriert
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Re: Kann mein Ex mir den kleinen wegnehmen?!?!? von Ricca (02.05.2003 17:23) |
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Hallo!
Ich habe schon mit dem Jugenamt gesprochen,und alles geschildert.Auch die meinten das es nicht unmöglich sei ,das er den kleinen nicht bekommt.
Bei unserer Scheidung wird leider alles nach dem deutschen recht geregelt,weil wir in "D" geheiratet haben und mein EX noch in "D" wohnt.
In Österreich hätte er echt null chance.Die meisten sind sowieso der meinung das,das kind zur mutter gehört.
Ricca
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02.05.2003 17:23 |
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Elchen unregistriert
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Re: Kann mein Ex mir den kleinen wegnehmen?!?!? von Elchen (02.05.2003 20:41) |
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Ob das Kind immer zur Mutter gehört,wage ich mal zu bezweifeln......aber in Deinem Fall ist es schon der Hammer,was der Vater des Kleinen da macht...absolut gefühlos und berechnend...
Zum Glück hast Du ja schon mit dwem Jugendamt gesprochen,das war sicher das Beste,was Du in dieser Situation tun konntest...
Ich wünsche Dir und Deinem Sohn alles Gute..
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02.05.2003 20:41 |
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torsten unregistriert
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Umgangsrecht von torsten (30.06.2003 14:48) |
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Hallo zusammen,ich habe im Augenblick sehr große Sorgen mit meiner Ex und ihren Launen.Wir haben uns vor ein paar tagen mächtig in den Haaren gehabt leider wieder alles vor den kindern.Mein Problem liegt darin das wir uns jetzt getrennt haben,da sie mir gestanden hat das es einen anderen gibt was ja noch nicht so wild ist...da es in letzter Zeit ein nebeneinander her leben war,aber wir haben eine Tochter (8M) die ich bislang nur gesehen hab solang sie gut drauf war.Glaubt mir ich habe in der Vergangenheit Himmel und Hölle bewegt um sie und die kinder (4j,2j,8m) glücklich und zufrieden zustellen,aber ich habe wohl kläglich versagt was sie betrifft.Nun zum Punkt,welche möglichkeiten habe ich unsere Tochter bzw. die Kinder mehr als nur einmal in der Woche zu sehen wie es leider im Augenblick der Fall ist,da ich ihr wohl nur im Weg bin was den neuen angeht.Vom JAmt her hat sie sich wohl Rückendeckung geholt,da sie es mir vorgehalten hat das es wohl ihr obliegt wie oft ich die Kinder sehen darf.Rechtlich darf ich sie wohl alle 14 Tage sehen,aber auch nur in besonderen härtefällen.Zu dem gehöre ich mit sicherheit nicht.Nur zum Beispiel,laut JAmt ich ihre handlung gerechtfertigt,da vermieden werden soll Mutter und Kind unnötig Streß auszusetzten dem es ja über die Muttermilch mitbekommt,aber mit keinem Wort wird erwähnt das die Mutter in der Stillzeit raucht.Ich weiß wirklich nicht mehr was ich tun soll,aber ich vermisse die Kinder auch wenn nur die kleine unsere ist. Hilfe !
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30.06.2003 14:48 |
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Damiana

Mega-User Level II
  

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RE: Umgangsrecht von Damiana (30.06.2003 17:19) |
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Hallo Torsten!
Unabhängig von dem neuen Freund muss ich dir einfach mal erklären, dass ich bis heute (5 Jahre nach der Trennung) froh bin, meinen Exmann so wenig wie möglich zu sehen. Ich kenne euch und eure Beziehung nicht, aber es ist doch in den meisten Fällen so, wenn man sich trennt. Vielleicht ist es umgekehrt anders, weil du sie noch liebst.
Wie du schon schriebst, hast du das Recht dein Kind wenigstens alle 14 Tage zu sehen. Im Grunde ist aber alles möglich, wenn sich die Eltern darüber einigen. Dann empfiehlt es sich, eine schriftliche Besuchs-/Elternvereinbarung zu machen, in der man auch andere Dinge festlegen kann. Ich fand das damals erstmals sehr hilfreich, weil es dann zu weniger Missverständnissen kam. Das Jugendamt würde euch sicher dabei helfen, eine für alle Seiten zufriedenstellende Vereinbarung zu treffen. Erst wenn die Gespräche beim Jugendamt fehlschlagen, kann das Jugendamt oder einer von euch das Gericht zu einer Entscheidung anrufen.
Ich kann dir nur raten, dich gütlich mit deiner Ex zu einigen. Schlag ihr doch z.B. vor, dass du deine Tochter vielleicht regelmäßig noch an einem Nachmittag in der Woche nimmst, wenn sie z.B. etwas anderes vor hat (Sport, einkaufen etc.) Wenn man sich darauf verlassen kann, ist das doch auch für sie eine Entlastung!?
Viel Glück!!!
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30.06.2003 17:19 |
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torsten unregistriert
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RE: Umgangsrecht von torsten (01.07.2003 13:49) |
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Hallo Damiana,
lieben Dank für dein Zuspruch allerdings ist es mit ihr vernünftig über diese Sache bzw. über das Thema zu reden sehr schwer.
Zu deinem letzten Teil, gibt sie die Kinder lieben an freundinen ab um ihrem liebes Leben nach zu gehen als mir unsere Tochter oder sorgar die Kinder zu überlassen.
Trotz dem danke noch mal.
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01.07.2003 13:49 |
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flussrose

hier und jetzt
 

Dabei seit: 23.12.2003
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Beiträge: 4.559
Herkunft: Sachsen Interessen: Gitarre spielen Beruf: selbständig Kinder: Jannik fast 10 Jahre, Tomke geb. 29.08.04
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Re: Kann mein Ex mir den kleinen wegnehmen?!?!? von flussrose (24.03.2009 10:02) |
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Dies ist das Thema Kann mein Ex mir den Kleinen wegnehmen?
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24.03.2009 10:02 |
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