Komplizierte Unterhaltsfrage |
Susanne

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Komplizierte Unterhaltsfrage von Susanne (07.12.2004 08:02) |
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So, ich mal wieder mit ner Unterhaltsfrage. Diesmal aber nicht für mich sondern für meine Freundin
Also, Fall ist wie folgt:
Meine Freundin A bekommt im Mai von ihrem (nennen wir ihn mal ihren 'Freund') Freund B ein Baby. A hat bis vor kurzem gearbeitet als private Altenpflegerin. Die Gepflegte kam jetzt aber ins Heim also ist A arbeitslos. A ist alleinerziehend und hat eine bereits 4jährige Tochter für die sie nur den normalen KU bekommt.
B ist seit August 03 verheiratet mit einer anderen Frau -> C. B und C gehen jeweils Vollzeit arbeiten. C weiß (noch?) nichts von den Vaterfreuden ihres Mannes.
Jetzt wollte A wissen wieviel Unterhalt sie denn in etwa zu erwarten hat. Mit 2 Kindern allein schafft sie es diesmal nämlich nicht gleich nach der Geburt wieder zu arbeiten bzw. würde hier auch keinen Job finden mit dem sich ihre Mutterpflichen vereinbaren liesen.
Sie wollte wissen ob sie auch Unterhalt bekommt oder nur fürs Kind?
Und wenn sie für sich Unterhalt bekommt, wie wird der dann berechnet?
Und was A noch gerne wissen wollte: Gibts irgendwas worauf sie achten sollte??? Anders ausgedrückt: gibts irgendwelche 'Fallen' in die sie tappen könnte???
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß Susi und A
PS: Moralische Anmerkungen zum Thema 'Verhältnis mit verheirateten Männern' brauch ich wirklich nicht. Ich persönlich find das auch nicht in Ordnung, aber das müssen die beiden wissen bzw. der Mann - er hat das ganze von sich aus angefangen... Nur ums gleich vorweg zu nehmen
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07.12.2004 08:02 |
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User2 unregistriert
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Re: Komplizierte Unterhaltsfrage von User2 (07.12.2004 11:25) |
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Hallo Susanne,
wieviel Unterhalt sie bekommt hängt natürlich vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab.
Wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht hat sie in den ersten 3 Jahren auch Anspruch auf Unterhalt für sich selbst. Wenn ich mich richtig erinner sogar schon vor der Geburt, bin mir aber nicht mehr ganz sicher.
Ich würde deiner Freundin in jedem Fall empfehlen, sich da mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und dort eine Beistandschaft für das Kind einzurichten. Die Beistandschaft kümmert sich dann um alle Unterhaltsangelegenheiten des Kindes.
Ein Termin bei Pro Famila kann auch weiterhelfen, denn mit den Unterhaltspflichten kennen die sich auch aus.
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07.12.2004 11:25 |
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User2 unregistriert
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Re: Komplizierte Unterhaltsfrage von User2 (07.12.2004 11:48) |
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Naja, vor "vollendete Tatsachen" stellen.
Egal wie und wann sie es macht, ohne seine Verdienstbescheinigungen kann man das nicht endgültig Regeln und es ihm dann an den Kopf knallen.
Ich bin immer dafür sich rechtzeitig an die Stellen zu wenden, die auch wirklich Ahnung haben und gerade dann wenn es eine so verzwickte Situation ist. So wie sich das für mich anhört weiß er ja noch nichtmal was von der Schwangerschaft.
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07.12.2004 11:48 |
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Susanne

Ultra-User Level III
 

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Re: Komplizierte Unterhaltsfrage von Susanne (07.12.2004 11:58) |
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Doch von der Schwangerschaft weiß er. Er freut sich auch auf seinen Sohn, aber er schaffts nicht dafür gerade zu stehn - sprich: seiner Frau zu sagen und sich auch ums finanzielle zu kümmern... Was sowas angeht ist er doch ziemlich hmm... bei usn heißt es 'lendlos'... weiß ncht wie ich das jetzt schreiben soll... unzuverlässig vielleicht??!!
er würde jetzt auch nie über Unterhalt etc. reden wollen weil er das ganz, ganz weit weg schiebt... deswegen möchte eben meine freundin schon vorher wissen was denn sache ist damit sie es ihm dann gleich sagen kann udn gut ist... ohne das beide lange im dunkeln tappen...
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07.12.2004 11:58 |
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Mine unregistriert
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Re: Komplizierte Unterhaltsfrage von Mine (07.12.2004 12:05) |
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also. b ist unterhaltspflichtig für c und demnächst auch für klein d. ebenso für sich selbst. man berechnet das ganze nach der dd tabelle. d.h. wieviel kriegt b netto? minus Unterhalt für ehefrau (sofern sie nicht arbeitet). dann schaut man sich die tabelle an und weiß, wieviel klein d kriegt
ich würde bald zum Jugendamt gehen. wenn sie sagt dass sie da angst hat dass er den job schmeißt, werden die sich schon drum kümmern wenn er wirklich kündigt oder sich absichtlich kündigen lässt
beistandschaft ist 'ne nette sache. an sich kriegt a für klein d entweder 122 euro unterhaltsvorschuss oder mind. 192 euro unterhalt.
nur wenn du nicht sagen kannst wieviel er verdient, kann ich dir auch nicht helfen
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07.12.2004 12:05 |
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Mine unregistriert
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Re: Komplizierte Unterhaltsfrage von Mine (07.12.2004 12:06) |
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wobei, wenn b z.b. 1000 euro verdient, hat er ja 840 euro oder so selbstbehalt. da kann man ihm nicht rangehen. in solchen fällen springt aber meist das uvg ein.
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07.12.2004 12:06 |
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Susanne

Ultra-User Level III
 

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Re: Komplizierte Unterhaltsfrage von Susanne (07.12.2004 12:15) |
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@mine
das ist ja die frage... seine frau verdient ja auch voll also fast soviel wie er... somit ist er ihr ja nicht unterhaltspflichtig, oder?
dann würde ja für meine freundin mehr Unterhalt drin sein...
es geht ihr ja momentan nicht um genaue summen sondern einfach drum wie das geregelt ist wegen dem mindestsatz... ein alleinstehender hat ja nen niedrigeren als ein verheirateter - da sie aber selbst genug verdient wissen wir jetzt auch nciht wie das ist...
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07.12.2004 12:15 |
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schnupe

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Beruf: Beruf Raumausstatterin, aber derzeitig tätig in Küche und Service im Altenpflegezentrum Kinder: 3 (w,m,wm) 15, 12 und 6 und einen im Herzen adoptierten 16 jährigen Familienstand: geschieden Sonstiges: Die Welt ist ein Irrenhaus, und hier bei mir ist die Zentrale
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Re: Komplizierte Unterhaltsfrage von schnupe (08.12.2004 07:39) |
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Also. Der KU beläuft sich in den ersten 5 Jahren auf 192€ laut DDTabelle.
Egal, in welcher Einkommensstufe Du da schaust.
Für Deine Freundin sieht es wie folgt aus:
Sie hat Anspruch auf Unterhalt in Höhe ihres jetzigen Einkommens.
Angenommen, sie bekommt derzeit X als ALG, hat sie auch Anspruch auf Summer X .....
Seine Zahlungspflicht ihr gegenüber beginnt 6 Wochen vor der Geburt, mit Beginn des Mutterschutzes.
Im Normalfall. Da sie aber nicht arbeitet, weiß ich drezeit aber nicht, ob hier nun AA weiter zahlt, oder er schon.
Das Gehalt seiner Frau wird in keinem Fall hinzugezogen.
Höchstens könnte sein Selbstbehalt runtergestuft werden. Würde es sich hier um KU handeln, wäre hier eine runterstufung auf 730€ möglich.
Jedoch hat er erwachsenen gegenüber(also deiner Freundin) einen Selbstbehalt von 1000€, welches erst seit dem 1.12. durch Urteil runterzusetzen ist.
Sie kann also nach der bis 1.12 geltenden Regelung von einem Selbstbehalt von 1000€ ausgehen.
Am einfachsten, und auch wohl sinnvollsten wäre der Gang zum Sozialamt.
Denn Arbeitslosengeld wird sie keinen Anspruch mehr drauf haben(nicht mehr vermittelbar).
Von denen bekommt sie dann ihr Geld, und wenn es etwas zu holen gibt, holen die es sich vom Vater wohl wieder.
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08.12.2004 07:39 |
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Mine unregistriert
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Re: Komplizierte Unterhaltsfrage von Mine (08.12.2004 10:55) |
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warum beläuft sich der ku auf 192? das ist nur der mindestsatz.
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08.12.2004 10:55 |
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