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KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

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May May ist weiblich
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KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von May (25.02.2009 15:08)

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Hallo an alle,

Ich habe heute Post von meinem Anwalt bekommen.
Der Kindesunterhalt, den mein getrennt lebender Mann bei einem Einkommenvon ca 1950€ bisher in Höhe von etwa 630€ gezahlt hat, wird nun auf 425€ gekürzt.Bei mir leben drei Kinder im Alter von 7, 10 und 15 J., mein 18jSohn lebt bei meinem Mann. Er ist zur Zeit arbeitslos, möchte aber , wenn alles klappt im Sommer eine Ausbildung beginnen.
Die meisten Positionen, die in Abzug gebracht wurden, sind mirverständlich.
Ich habe aber noch nicht gehört, dass auch Bausparverträge,betriebl. Zusatzversorgungen und Renten,sowie Risikolebensversicherung (wurde hinsichtl. des gem. Hauses abgeschl.) und Gebäudeversicherung berücksichtigt werden.

Meine nächste Frage betrifft den Wunsch umzuziehen.
Seit längerem denke ich darüber nach, da es in einem größeren Ort sicher einfacher wäre , wieder arbeiten zu gehen.Hier habe ich kaum Betreuungsmöglickeiten für meine Kinder.Und ich möchte den Kindern nicht vorleben, sich auf Sozialhilfe zu beschränken.Das birgt ja auch immer für die Kinder das Risiko, ins soziale Abseits zu gelangen.
Ausserdem muß ich mit 2 Kindern regelmäßig zur Psychotherapie und dafür einiges an Kilometern in Kauf nehmen. Die Benzinkosten sind für mich kaum zu bewältigen.

Nun könnte sich für mich eine Möglickeit ergeben, einen Umzug in einen größeren Ort zu realisieren.(evtl. neue Partnerschaft hier, muß aber erst mal sehen wie stabil) Wie sieht es da mit dem Aufenthaltsbestimmungrecht aus? Muß mein Mann einem Umzug zustimmen?

Ich wäre wirklich super dankbar, wenn hier jemand ein paar Antworten oder Tipps für mich hat.

LG, May
25.02.2009 15:08 May ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Re: KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von lollipop (25.02.2009 22:35)

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Mit dem Einkommen deines Ex-Mannes könnten die Kinder prima bei ihm leben und du könntest in Ruhe arbeiten gehen und die Kinder sehen wann du möchtest. Bei deinem Ex-Mann könnten sie dann nach der Schule fremdbetreut werden (er hat genug Geld dazu) und du könntest mit deiner Arbeit ebenfalls dazu beisteuern.
25.02.2009 22:35 lollipop ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
vanillabee
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Re: KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von vanillabee (25.02.2009 22:50)

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@lollipop: räts du wirklich gerade einer mutter, die wieder arbeiten möchte, ihre kinder zum exmann zu geben?! waaah ich raffs nicht. ich hoffe das war ein scherz...

@may, ich kann dir rechtlich leider nicht weiterhelfen, vielleicht das Jugendamt?
25.02.2009 22:50 vanillabee ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
lollipop lollipop ist weiblich
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Re: KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von lollipop (25.02.2009 22:59)

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Und was ist daran so abwegig? Schließlich ist der eine Sohn ja auch bei ihm.
25.02.2009 22:59 lollipop ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
vanillabee
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Re: KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von vanillabee (25.02.2009 23:31)

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dass der älteste beim vater wohnt, hat vielleicht spezielle gründe. aber wg. wohnortswechsel und arbeistaufnahme/kinderbetreuung die kinder zum vater zu geben ist für mich mehr als abwegig. sorry.
25.02.2009 23:31 vanillabee ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
user5fm
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Re: KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von user5fm (26.02.2009 07:49)

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Zitat:
Original von lollipop
Mit dem Einkommen deines Ex-Mannes könnten die Kinder prima bei ihm leben und du könntest in Ruhe arbeiten gehen und die Kinder sehen wann du möchtest. Bei deinem Ex-Mann könnten sie dann nach der Schule fremdbetreut werden (er hat genug Geld dazu) und du könntest mit deiner Arbeit ebenfalls dazu beisteuern.


Waaaas? Unglaublich!

Wie weit wäre den der Wohnortwechsel?
Ich weiß von einer Bekannten, das es bis zu bestimmer Kilometeranzahlt, keine Zustimmung des Ex-Partners braucht.
Meinem Mann seine Ex ist mit den Kindern 160 Kilometer weit wegezogen, das bedurfte auch keiner Zustimmung, aber mein Mann hat auch kein Sorgerecht.
Ich denke mal wenn es ihm weiterhin möglich ist seine Kids Problemlos zu sehen und du nicht ans andere Ende Deutschlands ziehen willst, dürfte das keine Probleme geben.
Aber wurde schon erwähnt, das Jugendamt kann dir da in rechtlichen Fragen weiterhelfen. Und deine Gründe erscheinen mir als sehr vernünftig.
Viel Glück Daumen drück
26.02.2009 07:49
hai
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Re: KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von hai (26.02.2009 08:00)

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also wegen umzug wenn es jetzt nur die nächste stadt sind so 20km rum (weis ja nicht wo du wohnst und wie weit die stadt weg ist) dürfte das kein problem sein ich weis aber das meine mutter meinen vater damals fragen musste wegen umzug (von leimen nach kalsruhe/bruchhausen) das waren schätze ich so 50km-60km. gut er hatte zugestimmt haben dort nämlich auch für ein halbes jahr gewohnt (dann haben sie sich getrennt) und sind dann wieder zurück nach leimen gezogen.
wegen kinderbetreuung die jüngste geht schon in die schule? wenn ja da gibt es einen hort in den du die 2 kleineren geben kannst. die gehen aber unterschiedlich lang kommt immer drauf an. naja und der 15jährige kann ja denke ich gut auch mal nach der schule etwas allein sein. und sollte der hort zu kurz gehen je nach dem wie du arbeitest und er schule hat kann er die 2ja auch abholen (beigesterung wirst du denke ich da bestimmt nicht wecken aber du zeigst ihnen wenn man sich was leisten können will und kein schmarotzer sein will sollte man arbeiten gehen bzw. sich um arbeit bemühen wenn man gerade keine hat). wünsch euch viel glück das alles klappt wie du willst.
lg steffi
26.02.2009 08:00 hai ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
senti76 senti76 ist weiblich
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Re: KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von senti76 (26.02.2009 08:57)

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Also ich bin mit meiner Tochter damals 600km weit weg gezogen und ihm hat das nicht gepasst aber er hatte keine Handhabe dagegen sagte mein Anwalt, das war vor 5, 6 Jahren
26.02.2009 08:57 senti76 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
May May ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von May

Re: KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von May (26.02.2009 12:09)

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Hallo,

erst mal vielen Dank für die Antworten, die ich hier schon bekommen habe!

@ lollipop
Theoretisch könnten die Kinder natürlich bei meinem Ex leben, aber da würde ich mich schon auf die Hinterbeine stellen, denn es hat ja schließlich seine Gründe, dass ich mich von ihm getrennt habe. Sein Verhalten den Kindern gegenüber war teilweise sehr aggressiv.Ich habe mich viel zu spät getrennt. Er ist schon ruhiger geworden seit der Trennung und sieht die Kinder regelmäßig.Aber ich hätte schon die Angst, dass es wieder so wird mit ihm, wenn er die Kinder immer hätte.
Das mein vollj. Sohn bei ihm lebt, hat versch. Gründe, aber der weiß auch inzwischen wie er damit umgehen kann und wenn er möchte, kann er ja auch jederzeit zu mir.Da kann er frei entscheiden.Auch wenn ich ihn ganz schwer vermisse.

Der neue Wohnort, der hier zur Diskussion steht, liegt knapp 100 km entfernt.Das ist also keine unüberwindbare Entfernung.Und ich würde ja auch selbst regelmäßig fahren, um meinen Großen zu sehen.Von daher dürfte es also kein Problem sein.

Es wäre toll, wenn mir hier noch jemand etwas zu der Unterhaltskürzung sagen kann. Es wundert mich schon sehr, dass mann vermögensbildende Positionen auf Kosten der kinder vom Gehalt abziehen kann.

Lg, May
26.02.2009 12:09 May ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
lollipop lollipop ist weiblich
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Kinder: 2
Familienstand: getrennt



Re: KU gekürzt sowie Wunsch, den Wohnort zu wechseln von lollipop (26.02.2009 20:12)

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Wenn du bald arbeiten gehst brauchst du doch gar nicht mehr so viel Unterhalt, oder? Übrigens ist es hinsichtlich Wohnortswechsel entscheidend wer das Sorgerecht hat. Hat dein Ex auch das Sorgerecht kann er Probleme machen. Natürlich kannst du es dann auf eine Klage ankommen lassen aber das wird das Verhältnis nicht unbedingt verbessern...
26.02.2009 20:12 lollipop ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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