Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter |
Luci39
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Beiträge: 2
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Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter von Luci39 (15.01.2008 20:15) |
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Hallo,
ich lebe seit einigen Jahren in Trennung und habe jetzt die Scheidung eingereicht. Nach dem Auszug meines Mannes habe ich zur Absicherung meiner Tochter (Tochter nicht aus dieser Ehe) zwei kapitalbildende Lebensversicherungen abgeschlossen, um sie mit der einen für den Fall das mit etwas zustösst abzusichern und mit der anderen Kapital für ihre Ausbildung bzw. Studium aufzubauen. Die Versicherungen laufen auf mich, Begünstigter im Versicherungsfall ist meine Tochter. Jetzt fordert mein Mann die Häfte dieser Lebensversicherung. Kann er das oder kennt jemand einen Weg das Geld zu retten? Ich bin wirklich verzweifelt ...
Liebe Grüsse
Luci
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15.01.2008 20:15 |
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Leonie

Ultra-User Level II


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Re: Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter von Leonie (15.01.2008 20:42) |
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Ich glaube, da die erst nach der Trennung (also Auszug) abgeschlossen wurden, hat er kein Recht darauf. Aber frag doch mal bei deinem Anwalt nach.
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15.01.2008 20:42 |
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sandra

Giga-User

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Re: Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter von sandra (15.01.2008 21:24) |
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Ja denke auch das es so ist.
Was ich dir allerdings noch raten würde, ich ein Testament zu machen.
Hört sich vielleicht blöd an, aber ich finds wichtig das du da festlegst,
wie genau die Versicherungssumme im Falle eines Falles dann auch weider
angelegt werden soll.
Auch evlt einen Vormund für deine Tochter bestimmen.
Weiß ist doof, aber ich find schon das man über sowar nie früh genug
nachdenken kann.
lg Sandra
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15.01.2008 21:24 |
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User3 unregistriert
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Re: Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter von User3 (15.01.2008 21:54) |
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Stimmt, haben wir auch gemacht. Du kannst keinen Vormund bestimmen, aber empfehlen. Wenn es keine dringenden Gründe gibt, folgt das Gericht deiner Empfehlung.
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15.01.2008 21:54 |
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Luci39
User

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Re: Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter von Luci39 (16.01.2008 13:49) |
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Hallo,
ich habe inzwischen gehört, das es darauf ankommt, ob der Stauts der Bezugsberechtigung meiner Tocher veränderbar oder unveränderlich ist.
Hat jemand das auch schon mal gehört oder Erfahrungen damit gemacht?
Liebe Grüsse
Luci
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16.01.2008 13:49 |
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polbarni

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Re: Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter von polbarni (16.01.2008 20:16) |
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Hallo Luci39!
Also dein Mann hätte Anspruch auf die Halbe eingezahlte Versicherung, wenn ihr bei Abschluss der Versicherung noch zusammen gelebt habt und ihr eine Zugewinngemeinschaft gewesen seit.
Wenn diese danach abgeschlossen wurde hat er keinerlei Anspruch darauf.
Und mit dem Status der Bezugsberechtigten ist mir neu, weil meiner Meinung kannst du die berechtigte Person immer ändern, egal was für ein Vertrag das ist.
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16.01.2008 20:16 |
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User3 unregistriert
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Re: Lebensversicherung zu Gunsten meiner Tochter von User3 (16.01.2008 20:47) |
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| Zitat: |
Original von polbarni
Und mit dem Status der Bezugsberechtigten ist mir neu, weil meiner Meinung kannst du die berechtigte Person immer ändern, egal was für ein Vertrag das ist. |
Das meine ich auch. Mein Mann hat zu Beginn seiner Lehre eine LV gemacht, begünstgte waren seine Eltern. Nachdem wir zusammengezogen waren, wurde ich die Bezugsberechtigte. Würden wir auseinander gehen, würde wahrscheinlich unser Sohn der Begünstigte usw.
Der unveränderliche Status könnte gelten, wenn Du die Lebensversicherung für einen Kredit verpfändet hast (z.B. Hausbau). Frag am Besten mal nach!
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16.01.2008 20:47 |
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