Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? |
lhoffmann
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Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? von lhoffmann (02.06.2004 19:45) |
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Hallo zusammen!
Ich würde gerne von jemandem wissen wie wohl der ungefähre Unterhaltsanspruch einer Mutter gegenüber dem biologischen Vater (unverheiratet, ONS) aussieht, wenn es überhaupt einen gibt, wenn die Schwangerschaft aufgrund von schweren genetischen Fehlern im 5. Monat abgebrochen wurde. Die Mutter war Studentin und hatte kein nennenswertes Einkommen.
Kann mir jemand helfen?
Sollte ich zur ungefähren Berechnung ein Jugendamt aufsuchen?
Für einen Tipp/Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Danke,
Lutz
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02.06.2004 19:45 |
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Karina unregistriert
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Re: Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? von Karina (02.06.2004 19:46) |
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Ohne Kind kein Unterhaltsanspruch! Wofür sollst du denn dann zahlen?
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02.06.2004 19:46 |
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lhoffmann
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Re: Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? von lhoffmann (02.06.2004 19:49) |
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naja, es geht um den Unterhaltsanspruch für die MUTTER, der nach § 1615 I BGB ja maximal 4 Monate vor und bis zu 3 Jahre nach der Geburt in Anspruch genommen werden kann.
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02.06.2004 19:49 |
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lhoffmann
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Re: Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? von lhoffmann (02.06.2004 19:52) |
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@ kleinesme
Ja, das wünsche ich prinzipiell auch keinem, egal wie der Vater zu dem Kind stand. Sie hat auch hart damit zu kämpfen, aber ihre Familie steht ihr wohl sehr stark zur Seite.
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02.06.2004 19:52 |
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kleinesme
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Re: Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? von kleinesme (02.06.2004 19:52) |
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ich denke da wird sie keinen haben,
da dieser soweit cih weiss, nur der mutter zusteht wenns auch ein Kind gibt.
Um dir 100% sicher zu sein würde ich einfach mal auf
dem Jugendamt anrufen, aber ich bin mir ziemlich sicher das du da nichts zu befürchten hast.
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02.06.2004 19:52 |
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schnupe

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Re: Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? von schnupe (03.06.2004 08:53) |
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Die Mutter hat diesen Anspruch nur, wenn sie wegen der Betreuung eines Kindes nicht mehr arbeiten gehen kann.
Sie ist also weiterhin arbeitsfähig, und muß sich selbst versorgen.
Persönlich kann ich nur sagen, finde ich diese Regelung auch gerecht.
Man/Frau, kann sich ja nun nicht auf die faule Haut legen, und jemanden anderes zahlen lassen.
Wo kämen wir denn da hin?*kopfschüttel*
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03.06.2004 08:53 |
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schnupe

Giga-User
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Re: Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch??? von schnupe (03.06.2004 08:57) |
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Ups....sorry, hab grad erst gemerkt, das Du derjenige bist, der zahlen soll.....
Also mach Dir keine Gedanken. Du wirst für sie nichts zahlen müssen.
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03.06.2004 08:57 |
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