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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung

Wichtige Informationen zum Thema ' Namensrecht '





Namensrecht im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.


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steffen_123
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Alarm!

Namensrecht von steffen_123 (18.04.2010 22:58)

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Hallo,

ich bitte um Hilfe, benötige Auskunft.
Meine Partnerin / Ex-Partnerin(?) ist mit einem anderen verheiratet, hat ein Kind mit ihrem Ehemann. Wir bekommen nun ein gemeinsames Kind. Das erste Kind trägt den Nachnamen des Vaters / Ehemannes, meine (Ex)Partnerin trägt einen Doppelnahmen.
Welchen Nachnamen kann unser Kind tragen, bei gemeinsamen oder getrenntem Sorgerecht?
Kann mir bitte jemand Auskunft geben?
Vielen Dank.
18.04.2010 22:58 steffen_123 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Ilona Ilona ist weiblich
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Re: Namensrecht von Ilona (18.04.2010 23:05)

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das Kind bekommt entweder wenn verheiratet den Familiennamen oder wenn nicht verheiratet den nachnamen der Mutter.

Z.B. Bei mir war es so 1. kind nicht verheiratet, das Kind hat meinen nachnamen bekommen
2. kind war ich verheiratet ich hatte meinen namen behalten, mein mann hat einen Doppelnamen aber mein name ist der Familienname, daher hat das zweite Kind auch meinen nachnamen, weil das der Familienname ist.

Kinder können keine Doppelnamen bekommen da hat der gesetzgeber irgendwann mal einen Riegel vorgeschoben, da es sonst zu ellenlosen Namensketten kommen kan.
18.04.2010 23:05 Ilona ist offline Homepage von Ilona Fügen Sie Ilona in Ihre Kontaktliste ein YIM-Name von Ilona: Cat240978 Besuchen Sie Ilona auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
steffen_123
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Themenstarter Thema begonnen von steffen_123

Re: Namensrecht von steffen_123 (18.04.2010 23:38)

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danke ...
der Doppelname der werdenden Mutter ist ihr Mädchenname (z.B. Müller) mit dem Namen ihres Ehemannes (z.B. Meier) - also Müller-Meier, das erste Kind heißt Meier.

Bedeutet das, dass das unser gemeinsames Kind dann Meier (bei dem alleinigen Sorgerecht der Mutter) heißen wird?
18.04.2010 23:38 steffen_123 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
schnupe schnupe ist weiblich
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Re: Namensrecht von schnupe (19.04.2010 00:45)

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Wenn die Mutter noch nicht geschieden ist, ist der Vater ihr Noch Mann, und das Kind wird den Familiennamen erhalten.

Der Noch wird als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden, und wird alle Rechte und Pflichten haben. Das Kind wird als eheliches Kind geboren.

Und zwar als eheliches der beiden verheirateten Eltern.
19.04.2010 00:45 schnupe ist offline Homepage von schnupe Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Leonie Leonie ist weiblich
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Re: Namensrecht von Leonie (19.04.2010 09:28)

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Nicht unbedingt. Wenn du noch vor der Geburt die Vaterschaft anerkennst, dann könnt ihr den Namen aussuchen. Also entweder ihren, oder deinen. Aber das Sorgerecht hätte sie in dem Fall (erst mal) allein, und somit darf sie es auch allein entscheiden.
Bei anerkannter Vaterschaft vor der Geburt, wird auch nicht mehr der (Noch-?) Ehemann eingetragen. Nur wenn du nicht rechtzeitig anerkennst, dann gilt er als Vater auf dem Papier.
19.04.2010 09:28 Leonie ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
steffen_123
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Themenstarter Thema begonnen von steffen_123

Re: Namensrecht von steffen_123 (19.04.2010 17:41)

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danke,

ich hatte heute einen beratungstermin. hier die korrekte situation - für alle die es insteressiert:

das kind wird als eheliches kind gebohren, trägt den familiennamen der eheleute. ich bin zwar der biologische vater, aber das interessiert keinen. ich kann keine sorgerechtserklärung ausfüllen, keine vaterschaft anerkennen o.ä.

nur wenn die mutter vor der geburt die scheidung einreicht und diese vor der geburt "anhängig" ist - sozusagen bearbeitet wird - kann die vaterschaft vorgemerkt werden, solange beide eheleute unabhängig voneinander erkären, dass sie zu fraglichen zeit nicht miteinander intim gewesen sind.

dann, wenn dann auch die scheidung vollzogen ist, kann meine vaterschaft anerkannt werden, was aber noch keine aussage über das Sorgerecht ist.

sollte ein von den o.a. punkten nicht gegeben sein, funktioniert gar nichts.

ich bin also der "arsch" - super.

Danke in die Runde!
19.04.2010 17:41 steffen_123 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
BabyLeon09 BabyLeon09 ist weiblich
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Re: Namensrecht von BabyLeon09 (19.04.2010 18:45)

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Hallo
richtig, genauso ist es mir letzte Jahr ergangen nur mit Nachweisen das die Scheidung " anhängig " ist konnten wir die Vaterschaft anerkennen lassen.

Baby wäre aber trotzdem ehelich zur Welt gekommen da die Scheidung erst rechtskräftig sein hätte müssen.
Wir hatte Glück im Unglück der Richter hatte vollstes Verständiss hat 4 Wochen vor Geburt die Scheidung angesetzt , war auch gleich rechtskräftig nach 3 Tagen hatte ich das Urtiel so das wir vor der Geburt unders Zwerges heiraten konnten.

Aber es hätte auch anders ausgehen können.

Lg Conny
19.04.2010 18:45 BabyLeon09 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Leonie Leonie ist weiblich
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Re: Namensrecht von Leonie (20.04.2010 07:44)

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Bei uns war das anders. Ist aber auch schon länger her...
Danke für die Info, es ist ja interessant wie sich alles ändert.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Leonie: 20.04.2010 07:45.

20.04.2010 07:44 Leonie ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
laufen
unregistriert

Re: Namensrecht von laufen (20.04.2010 09:25)

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hmm keine ahnung... noch keine solche erfahrungen gemacht...
20.04.2010 09:25
 
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