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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung -

Wichtige Informationen zum Thema ' Neufassung der Düsseldorfer Tabelle '



Neufassung der Düsseldorfer Tabelle im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.





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User2
unregistriert

Neufassung der Düsseldorfer Tabelle von User2 (03.05.2005 10:52)

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Es ist mal wieder soweit, ab 01.07.2005 tritt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle in Kraft:

http://www.ra-kotz.de/aktuell1.htm
03.05.2005 10:52

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mecci
unregistriert

wieviel isses denn nun genau? von mecci (15.08.2005 12:21)

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Hi, da mein Ex das genau auf den Euro zahlt, ist jetzt meine Frage: Wieviel geht denn von den 204€, die in der Tabelle aufgeführt sind noch wg Kindergeldanrechnung ab? Will sagen, wieviel muß er denn nun überweisen? Dank Euch schonmal! (Schade, eigentlich müsste ER sich um diese Information kümmern...)
15.08.2005 12:21
Ivanhoe
unregistriert

RE: wieviel isses denn nun genau? von Ivanhoe (16.08.2005 11:44)

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Zitat:
Original von mecci
Will sagen, wieviel muß er denn nun überweisen? Dank Euch schonmal! (Schade, eigentlich müsste ER sich um diese Information kümmern...)


verwirrt *kopfschüttel*

Das sehe ich schon noch ein bischen anders. Du musst Dich doch bei Deinem Vermieter auch nicht über Mieterhöhungen informieren. Außerdem sind das Richtwerte. Wenn Du glaubst, daß Du Anspruch auf mehr hast, kannst du das Deinem Ex-Mann ja mitteilen. Wichtiger ist aber m. E., daß Du Dich erst mal schlau machst, ob Du auch wirklich mehr brauchst! Was er genau überweisen muss, kann Dir Deine Rechtsanwältin oder eine entsprechend andere Stelle sagen. Die werden ihn dann auch informieren. Er muss auch nicht mehr überweisen, als Dir zusteht, warum auch? Er hat auch einen Bedarf, den er zu decken hat und das wird schon schwer genug sein.

Unterhalt ist m. W. bedarfsabhängig und nicht wunschabhängig. Den Mehrbedarf musst Du also schon nachweisen.

Gruß Ivanhoe

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ivanhoe: 16.08.2005 11:45.

16.08.2005 11:44
mecci
unregistriert

Re: Neufassung der Düsseldorfer Tabelle von mecci (30.08.2005 21:33)

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Hä??? Die Antwort geht ein "wenig" an meiner Frage vorbei, wer hat was von Mehrbedarf geschrieben, es geht hier um Regelsätze, und ich wollte jetzt einfach nur wissen, wieviel der jetzt genau ist mit der KG Anrechnung. Und da das Geld nicht für mich, sondern für seinen Sohn ist, finde ich, dass er sich drum zu kümmern hat, ganz einfach. Der Vergleich mit der Mieterhöhung ist auch ein bißchen am Thema vorbei, das ist ja wohl nicht so ganz das gleiche, hm? Augenzwinkern
Klar kann ich mich bei meiner Anwältin informieren, ich dachte halt, hier gehts schneller, tja.
30.08.2005 21:33
User2
unregistriert

RE: wieviel isses denn nun genau? von User2 (30.08.2005 22:51)

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Das hälftige Kindergeld ist auf die Beträge in der DD Tabelle schon angerechnet, das was dor angegeben ist muß der Unterhaltspflichtige zahlen, natürlich nur wenn er nicht unter seinen Selbstbehalt kommt.

Zitat:
Original von Ivanhoe
Wichtiger ist aber m. E., daß Du Dich erst mal schlau machst, ob Du auch wirklich mehr brauchst!


Sehe ich anders. Der Gesetzgeber hat die Sätze zum Unterhalt geschaffen, daran muß sich der Unterhaltspflichtige halten.
Interessiert sich irgend jemand dafür, daß der betreuende Elternteil ab und zu mehr Energie aufwenden muß, weil das Kind diese eben "braucht"?

Zitat:
Original von IvanhoeEr muss auch nicht mehr überweisen, als Dir zusteht, warum auch? Er hat auch einen Bedarf, den er zu decken hat und das wird schon schwer genug sein.


Ich denke nicht, daß mecci mehr Geld möchte als ihr zusteht, nein falsch, dem KIND zusteht.
Ich als Alleinerziehende kann dir sagen, daß ich meinen Bedarf besser decken könnte wenn mein Kind nicht bei mir leben würde und ich "nur" Unterhalt zahlen müßte.
Was nicht heißen soll, daß ich mir das wünschen würde. Ich kann es nur nicht leiden wenn es immer hingestellt wird, als wären die Unterhaltspflichtigen die armen, geschröpften Opfer. Wird mir übel!

Zitat:
Original von IvanhoeUnterhalt ist m. W. bedarfsabhängig und nicht wunschabhängig.


Unterhalt ist nicht bedarfsabhängig, es gibt die Düsseldorfer und Berliner Tabelle nach deren Richtlinien Unterhalt zu bezahlen ist.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von User2: 30.08.2005 22:52.

30.08.2005 22:51
Mafa
unregistriert

Re: Neufassung der Düsseldorfer Tabelle von Mafa (30.08.2005 23:11)

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Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz sondern eine unverbindliche Empfehlung.

Lediglich, wenn zum Beispiel eine Unterhalstvereinbarung bzw. Unterhaltstitel besteht, Unterhalt ist gemäß gültiger DT zu zahlen, muss der Zahlungsemfänger den Zahlungspflichtigen auffordern, Hallo, die Sätze haben sich geändert, wie sieht es aus, hat sich dein Gehalt geändert etc..

Manfred, bin oft hier


Nachsatz: Was die Frage bezüglich Kindergeld betrifft: wenn nur 204€ gezahlt wird, keine Anrechnung des Kindergeldes, da nicht 136% des Regelsatzes gezahlt wird.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt...danrechnung.php


Aber liegt das Einkommen des Zahlungspfichtigen wirklich unter 1300€ - prufen !!

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Mafa: 31.08.2005 19:52.

30.08.2005 23:11
mecci
unregistriert

hmmm von mecci (01.09.2005 13:06)

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so richtig viel klarer seh ich jetzt nicht. Hab ich das richtig verstanden: unter 1300€ muss zahlen 204????
01.09.2005 13:06
Mafa
unregistriert

RE: hmmm von Mafa (01.09.2005 16:04)

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würde ich so sehen.

Alter der Kinder 0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18

Einkommen:
1. bis 1300 netto 204 * 247 * 291 * 335

( hier das verfügbare Nettoeinkommen )

Dem Unterhaltspfichtigen dürfen immerhin noch 890 verbleiben, wenn er sich von der Arbeit verabschiedet hat, noch stolze 770€.


Manfred
01.09.2005 16:04
 
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