Rechte als leiblicher Vater |
Therose
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Beiträge: 3
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Rechte als leiblicher Vater von Therose (25.04.2010 20:22) |
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Hallo,
ich haba da mal eine Frage.
es geht dabei nicht um mich, also
Mein Bruder lebt in einer Beziehung mit kleinem Kind. Irgendwie klappt es überhaupt nicht, Mutter fühlt sich nicht verantwortlich für das Kind. Die Kleine ist oft bei mir, was ich auch sehr gerne mache.
Aber nun möchte er mit dem Kind weg bzw. ausziehen. Die Frage ist nur wieviele Rechte hat er. Die Beiden sind nicht verheiratet, er hat aber die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt. Darf er das Kind auch großziehen? Ich habe ihm meine Untersützung angeboten, da er arbeiten geht. Würde auch beim Jugendamt für ihn aussagen.
Vielleicht kann uns jemand hier helfen, wäre Dankbar über jede Antwort
Danke und LG
Andrea
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25.04.2010 20:22 |
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Ilona

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Re: Rechte als leiblicher Vater von Ilona (25.04.2010 20:35) |
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Das kommt darauf an ob sie auch das geteilte Sorgerecht haben.
Aber so oder so würde ich einen termin beim JA aus machen.
Übrigens reicht es eine Frage einmal zu posten. Deinen zweiten threat habe ich gelöscht da es als Spam gilt mehrmals das selbe zu fragen auch wenn es in unterschiedlichen Unterforen ist.
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25.04.2010 20:35 |
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