Selbstbehalt und Jugendamt |
Damiana

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Selbstbehalt und Jugendamt von Damiana (13.10.2005 15:52) |
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Gut erholt zurück aus unserem ersten gemeinsamen Familienurlaub seit 4 Jahren habe ich gerade erfahren, dass der Vater meines Sohnes seit September arbeitslos ist. Statt 247 EUR zahlt er nun für seinen 9jährigen Sohn nur noch 97 EUR
Das Arbeitsamt hätte ihm diesen Betrag errechnet. Ihm blieben 900 EUR - obwohl ich in der Düsseldorfer Tabelle von einem geringeren Selbstbehalt gelesen habe!?
Ausgerechnet jetzt, wo wir wieder sparen müssen, Schulden tilgen und mir bald eine Stundenreduzierung meiner Arbeitszeit bevorsteht. Eine Klassenfahrt steht an und Schuhe und Kleidung für den Herbst und Winter.
Ich könnte mich ja ans Jugendamt wenden..
Muss ich mich an das JA in meinem oder seinem Wohnort melden?
Wird das Einkommen meines heutigen Mannes (und unsere Schulden) mit angerechnet? Oder nur mein Einkommen (und meine Schulden)?
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13.10.2005 15:52 |
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Damiana

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Re: Selbstbehalt und Jugendamt von Damiana (14.10.2005 10:21) |
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Kann mir niemand eine Antwort geben?
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14.10.2005 10:21 |
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Meggy unregistriert
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Re: Selbstbehalt und Jugendamt von Meggy (14.10.2005 17:11) |
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Du musst dich an das JA an deinem Ort wenden und eine Beistandsschaft/ bzw.Unterhaltsvorschuß beantragen. An deinem Ort, da ja das JA für das Kind zuständig ist. Und um das geht es ja.
Ich habe gerade einen solchen Antrag vor mir liegen.
KEIN Anspruch auf UV besteht, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, heiratet (auch wenn es sich dabei nicht um den anderen Elternteil handelt) oder eine Lebenspartnergemeinschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eingeht.Oder wenn in der Häuslichen Gemaienschaft von Kind und Elternteil auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter des Kindes oder ein Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes lebt....
Daher sehe ich für dich leider keine Chance auf Unterhaltsvorschuss. Auch nicht wirklich, dass du mehr Unterhalt erhälst, denn der Selbsterhalt ist ja tatsächlich dieses Jahr auf 900 Euro angehoben worden. Und auf 247 Euro wirst du nicht mehr kommen, solange der Vater nichts verdient.
Berechnen lassen kannst du den Unterhalt allerdings neu. Ob dir das JA dabei hilft, da du ja verheiratet bist, das weiß ich nicht wirklich. Bei mir haben sie damals die Beistandschaft abgelehnt, da die Scheidung noch nicht ausgesprochen wurde. Danach haben sie mir geholfen.
Da wird dir sicherlich ein Anruf beim JA Klarheit bringen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meggy: 14.10.2005 17:12.
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14.10.2005 17:11 |
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Damiana

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Re: Selbstbehalt und Jugendamt von Damiana (15.10.2005 10:30) |
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Vielen Dank für die Infos!! Ich finde das nicht in Ordnung, dass der neue Lebenspartner dafür aufkommen muss, habe aber so etwas schon vermutet.
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15.10.2005 10:30 |
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