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Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

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Rotkäpchen Rotkäpchen ist weiblich
Rotkäpchen


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Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von Rotkäpchen (14.05.2009 11:11)

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Hallo an alle im Forum,
ich habe heute frei und habe mir mal die Zeit genommen in diversen Foren zu stöbern.
Allerdings beim Thema Sorge/Umgangs und ABR hängen gebliebenWaaaas? .
Wenn man sich die Probleme von anderen hier durch liest, kann man sehr schnell erkennen das die Gesetzte für die Mütter aber auch im einzellfall für die Väter zu mehr Streitigkeiten im trennungsfall führen als für beiderseiten und besonders für die Kinder.....um die es ja nun hier geht, zu verkraften ist.

Seit dem es das neue Gesetz gibt( ich glaube seit 1997) und die Väter mehr mitsprache Recht haben, läuft es mehr aus den Fugen als das es in den meisten Fällen des Kindeswohles dient.
Man könnte sich das doch einfacher machen.......derjenige der sich wirklich verantwortungsvoll, um das Kind(oder die Kinder) sorgt, sollte auch das alleinige Sorgerecht erhalten.
Die Väter die dann ebenfalls 100%tig, für Ihre Kinder da sein möchten und auch interesse zeigen oder der Kindsmutter in jeder beziehung unterstützen (nicht finanziell) sondern in vielen anderen bereichen, sollten sich meiner Meinung nach erst einmal beweisen ( vielleicht auf Probe, so 2 Jahre), bevor Sie solche Sorge/Umgangsansprüche sozu sagen entgültig per Gerichtsbeschluss erhalten.
( Das gleiche gilt auch im umgekehrten Fall, also Männer nicht persönlich nehmenbeleidigt )

Ebenso diese ganze hickhack mit dem Aufenthaltsbestimmumgsrecht, ich meine wenn z.B eine Mutter die Möglichkeit hat wieder ins Berufsleben ein zu steigen und dafür in betracht ziehen muß vom Dorf in eine Stadt zu ziehen(gerade weil in der Stadt mehr möglichkeiten bestehen) und das Kind( oder Kinder) in der neuen Umgebung auch betreut werden können, finde ich es schrecklich wenn dieses ABR vom Partner mißbraucht wird, um dem jenigen Steine in den Weg zu legen nur um Ihn eins aus zu wischen.. Ich meine gerade Männer motzen über Unterhaltszahlungen, verbauen aber so mancher Mutter den Weg wieder in die Selbständigkeit weil in den meisten Fällen den Vätern dann plötzlich einfällt das Sie Ihre Kinder nicht mehr so oft sehen, stellt sich allerdings auch hier wieder die Frage ,, Wie intensiv war der Kontakt zu dem Sohn/Tochter in der vergangenheit???,, war der Umgang nicht regelmäßig und intensiv gegeben ....finde ich es total indiskutabel und logisch wer am längeren Hebel sitzten sollte.

Ich finde gerade diese diskutierei und die darauf folgenden Streitigkeiten, die Nerv, Kraft, Zeit und viel Geld kosten katapultieren, um die es hier geht und zwar die Kinder schon automatisch ins abseits.

Gerichtsurteile über Sorge/ Umgangs oder ABR sind sicherlich hilfreich aber wenn sich doch zeigt das z.B die Väter dieses Urteil nicht ernst nehmen und auch bei oftmaligem nicht erscheinen (noch, das wird sich allerdings ab August´09 ändern) keine Strafe zu erwarten haben.....sollten auch hier mit entzug des Sorge und Umgangsrecht nicht nur gedroht, sondern auch im offensichtlichem Fall entzogen werden...............und wenn man mal überlegt, ist es im umgekehrten Fall, doch bei Müttern heute schon so, wer sein Kind ohne Angaben von Gründen den Vater entzieht oder sich an die Umgangszeit nicht hält wird/kann das Sorgerecht entzogen bekommen.

Ich habe echt das Gefühl dass, das Gericht die Rechte der Väter heut zu Tage viel zu sehr in den Vordergrund stellt und bin der Meinung das die Väter mehr über Ihre Pflichten und bei nicht einhalt über die Konsequenzen unterrichtet werden sollten.......dann würde man sich, gerade als alleinerziehende Mutter doch einiges ersparen.

Ich hab mir mal was Luft gemacht und würde mich freuen auch Eure Meinung zu lesen...Grien
14.05.2009 11:11 Rotkäpchen ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Coleman
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Re: Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von Coleman (14.05.2009 11:38)

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Tut mir leid, Rotkäppchen, ich sehe das anders. Die Idee, einem Elternteil erst und nur dann das Sorgerecht zuzusprechen, wenn er/sie sich bewährt hat, ist völlig unpraktikabel: was ist in der Zeit bis dahin? Wer soll entscheiden, ob die "Bewährung" bestanden ist?

Es gibt Männer, die sich nicht um ihre Kinder und ihre Ex-Frauen scheren. Es gibt Frauen, die mutwillig Mitwirkungsmöglichkeiten der Väter vereiteln oder einen Kontakt erschweren. Es gibt immer auch das Gegenteil. Aber es gibt keine einheitliche, einfache Lösung, mit der all diese Eltern von für das Kind schädlichen Handlungen abgehalten oder zu für das Kind "guten" Handlungen angehalten werden könnten.

Was glaubst du soll sich im August wesentlich ändern?

Das Leben ist kompliziert, und es ist ungerecht. Der Wunsch nach einfachen Lösungen ist verständlich, aber (entschuldige das harte Wort:) weltfremd.

Das Ideal unseres Gesetzgebers, zumindest theoretisch stets das Kindeswohl (und nicht die Interessen der Eltern) im Auge zu haben, halte ich für richtig. Egal, wie die Regelungen im Einzelfall aussehen: es wird immer ungerechte Konstellationen und Entscheidungen geben - solange wir nicht in einer idealen Gesellschaft leben, in der Menschen, die sich lieben und gemeinsam ein Kind in die Welt setzen, auch ein Leben lang dafür gemeinsam Verantwortung tragen.
14.05.2009 11:38
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Re: Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von Rotkäpchen (14.05.2009 12:10)

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Hallo Coleman,
es gibt ja derzeit für Väter die Möglichkeit bei nicht herausgabe des kindes am zustehenden WE den müttern eine Zwangsbußgeld Androhung auf zu erlegen. Dieses wird eigentlich auch immer vor Gericht ohne Angaben von der Mutter, warum und wieso es nicht zu einem Umgang kommt statt gegeben. Allerdings, ist diese Art mehr eine Formsache und ist ertstmals einer Mutter in der Schweiz zum verhängnis geworden.
Ab August diesen Jahres soll ein neues Gesetz, was das Umgangsrecht angeht heraus kommen und zwar ,, Wird das Umgangsrecht von der Mutter/Vater bei dem das Kind lebt ,, und im besonderen ohne Handfeste Gründe,, nicht gewährt hat man die Möglichkeit dem jenigen ein Bußgeld auf zu erlegen und dieses Geld wird dann in die Staatskasse fließen.
Das besondere daran ist aber allerdings auch, dass die Mütter den Vätern, die das Umgangsrecht zwar haben aber nicht zuverlässig vollziehen, ebenfalls ein Bußgeld bei Gericht einreichen können.
Schlecht finde ich die neue Regelung nicht( gleiches Recht für alle) aber mit Sicherheit, werden die Gerichte vor einreichung von Bußgeldern aus allen Nähten platzen.
14.05.2009 12:10 Rotkäpchen ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von Rotkäpchen (14.05.2009 12:26)

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Um noch mal auf das Thema Bußgeld zu sprechen zu kommen, anstatt diese Gelder dem Staat in den Rachen zu schieben.......sollte man lieber, Stiftungen, kranke Kinder und Hilfsorganisatoren diese Gelder zukommen lassen!!!
Und damit der Allgemeinheit helfen.Geb7

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rotkäpchen: 14.05.2009 12:29.

14.05.2009 12:26 Rotkäpchen ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von Liliki (14.05.2009 13:54)

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Hallo,

Ich glaube, mein Menschenbild ist ein grundsätzlich anderes - auch und gerade was Frausein und Mannsein angeht ...

Ich bin grundsätzlich nicht der Meinung, dass Mütter automatisch die "besseren" Elternteile sind, sondern dass ein Kind beide Elternteile für eine gesunde psychische Entwicklung braucht.

Schon die Idee "eine Mutter sollte per se ein alleiniges Sorgerecht erhalten und ein Vater könnte sich, wenn er sich sehr bewährt ja vielleicht auch probehalber beteiligt werden" treibt mir ehrlich Wird mir übel! in den Magen - Kinder sind kein Besitz und leiden für den Rest ihres Lebens darunter, Spielball in einem chronischen Eltern- Konflikt zu sein.

Und den Konflikt hat man spätestens, wenn man ein (gemeinsames) Kind dem einen Elternteil sorgemäßig und emotional "wegnimmt" und dem anderen "gibt"

Wenn Eltern sich trennen, sollten sie die Pflicht haben, sich verbindlich rund um die Kinder zu einigen und ihre persönlichen verletzten Gefühle hinten an zu stellen bzw ihre Konflikte zu lösen.

Ein Vater muss ich nicht mehr "bewähren" als eine Mutter ... nämlich im größten Abenteuer aller Zeiten: dem Leben ... und die Quittung gibt's erst viele Jahre später cool


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Lili
14.05.2009 13:54 Liliki ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von Rotkäpchen (14.05.2009 14:56)

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Hallo Liliki,
ich bin auch ganz deiner Meinung und habe nicht behauptet das nur die Väter die schlechten und die Mütter nur die Engelchen sind, denn mein Beitrag gilt beiden geschlechtern, egal bei wem ein Kind aufwächst oder Umgang hat.
Ich denke aber auch das gerade in bei einer Trennung das Gefühlswirrwar der Eltern nicht im Vordergrund stehen sollte sondern ganz alleine das Wohlergehen des Kindes aber es ist wohl leichter gesagt als getan.

Gerade weil man gemeinsam ein Kind gezeugt und sich geliebt hat, finde ich es um so schlimmer das es in den meisten Fällen nach einer Trennung auf den Rücken der Kinder ausgetragen wird!!!*kopfschüttel*
Wenn man keine Kinder hat, kann man sich trennen und nach mir die Sinnflut. Aber sind doch Kinder im Spiel, sollte schon von beiden der Wille da sein aufeinander zu zu gehen......aber in den meisten Fällen ist das eben das Problem.

Sicherlich kann man verstehen das verletzter Stolz, gekränktheit und in manchen Fällen auch Hass nach einer Trennung eine große Rolle spielen.........aber was ist mit denen die sich garnicht mehr einkriegen und eben aus meiner sicht den kindern gegenüber damit verantwortungslos benehmen.Böse Böse und denen auf dauer mit so einem Verhalten schaden.

Nur weil es leider sehr viele Frauen gibt die den Umgang zum Vater verweigern, haben die anderen Mütter die das allerdings befürworten doch schon den Stempel auf dem Kopf.
14.05.2009 14:56 Rotkäpchen ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Coleman
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Re: Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von Coleman (14.05.2009 15:37)

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@Lililki, ich bin absolut deiner Meinung.


@Rotkäpchen - es spielt keine Rolle, ob du nur die Väter oder auch Mütter meinst. Du kannst grundsätzlich nicht einem Elternteil erst mal alle Rechte nehmen, bis er sich "bewährt" hat.

Und natürlich sollten sich die Eltern einigen, am besten gütlich. Aber das ist nun mal nicht die Realität, und mit Gesetzen läßt sich das auch nicht erzwingen.

Es gibt "intakte" Familien, also Ehegatten, die weder geschieden noch getrenntlebend sind, in denen sich der Vater (oder die Mutter!) einen Dreck um seine Kinder kümmert - oder in denen er sie mißhandelt, mißbraucht, oder vernachlässigt. Es gibt zahllose Familien, in denen die Eltern sich vor ihren Kindern streiten oder gar prügeln, in denen die Kinder in die Konflikte hineingezogen werden - alles ohne Trennung und Scheidung.

Das ist ein gesellschaftliches Problem, kein juristisches, und daher mit juristischen Mitteln auch nicht zu beseitigen.
14.05.2009 15:37
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Re: Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von usagimoon (14.05.2009 16:26)

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Ich bin immer noch der Meinung das es nicht immer den Kindswohl dient Umgang aufrecht zue rhalten. ich bin sogar der Meinung das das oft mehr schadet als das Hilft.
Ausgangssituation: Mutter kriegt Kind, nicht verheiratet, derVater kümmert sich nicht, weder währenmd der SS noch die erste Zeit danach.
Logische Konsequenz wäre: Jetzt einen Umgang zu verlangen wäre sicher nicht gut fürs Kind. Das wäre schlecht. Der Vater ist fremd. Toll.

Und wieso sollte ein Umgang mit so einem Menschen Kindfördernd sein?

Ich verstehe bei sowas auch die Welt nicht.

Andersrum: Aus welchem Grund auch immer kann kein Umgang mit dem vater stattfinden. Sei es wegen gericht, oder wegen irgendwas Psychischen. Vater "kämpft" nun um Umgangsrecht. Hat er das Umgangsrecht endlich, meldet er sich 2 mal im jahr. Macht mit dem Kind irgendwas kostspieliges und meldet sich erst nach einem halben jahr wieder. Zum Ende hin, meldet er sich gar nicht mehr, weil die Mutter mittlerweile neu geheiratet hat und wegen Arbeit weit weggezogen ist. Wieso hat er um Umgang gekämpft? Klar nur damit er das recht dazu hat. Toll.

Wieso jetzt den Umgang herbeiführen. Istd as Hin und Her wirklich GUT fürs Kind?
Nein.

Und: Vter meldet sich nie, hat ne Neue und die Ex heiratet. Das Kind lebt bei ihr und nach jahren heiratet sie. Irgendwann sieht das Kind den Mann als Papa, fühlt sich wohl, liebt ihn.
Plötzlich kommt der "echte" Papa. Toll. ISt Umgang nun gut? Nein.

Aber wehe du verhinderst den Umgang dann. Dann bist du ne böse egoistische Mutter, welche nicht ans Kindwohl denkt. Ich kann da nur den Kopf schütteln.

Deswegen finde ich auch die Idee gut mit sich beweisen. Der Elternführerschein ist schon längst überfällig. Wer da durchfällt sollte schon das Sorgerecht in der Ehe entzogen bekommen. Ne ernsthaft. Das gesetz denkt nicht ans Kind. Das denkt wirklich Mittlerweile nur noch an den Vater. So sehe ich das auch


Nix wie weg! Nix wie weg! Nix wie weg! Nix wie weg! Nix wie weg! Nix wie weg!
14.05.2009 16:26 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von Rotkäpchen (14.05.2009 18:31)

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Also....das ist zwar mit dem Elternführerschein hart ausgedrückt aber der Meinung bin ich ebenfals.
Zwar ein seltsamer Vergleich aber meines erachtens denkbar.

Oder man könnte das auch mit dem arbeiten auf Probezeit vergleichen.
Jeder der eine neue Arbeitsstelle an nimmt hat Probezeit.
Wenn man sich verantwortungsvoll verhält, in dem Falle Teamfähig ist und was von seinem Job versteht, pünktlich, zuverlässig und gut macht, wird man ja meistens eingestellt.

Oder, ebenso gibt es Gesetze im Strassenverkehr, wer sich nicht an diese Strassenverkehrsordnung hält, bekommt den Führerschein halt entzogen. Gerade beim mehrfachem verstoßen ist es ja üblichen den Führerschein für länger oder sogar ganz zu verlieren..

Es ist aber doch war, das selbst wenn man Vätern jahrelang Puderzucker in den hintern streut, sie über jede Situation und Entscheidungen versucht mit einzubeziehen.....das Interesse bei den meisten nicht wirklich da ist.
Es ist ja meistens so das wenn die Väter gehen, die Ihr Single dasein nochmals ausleben aber die Mütter bleiben Mütter und müssen sich weiterhin Ihrer Verantwortung mit allem drum und dran Tag für Tag stellen.

Es ist sicherlich für einen Richter, der ja nun eine aussenstehende Person ist sehr schwer das richtige Urteil zu sprechen und in kürzester Zeit alle glücklich zu machen aber wenn doch nur im kindeswohl entschieden werden würde, dann sollte man auch kleinere Kinder befragen, wie sie sich ein Umgang vorstellen und bei wem sie sich am wohlsten fühlen.
Stattdessen geht es doch meistens vor Gericht nur darum, wie alt das kind ist und wie und wann man die Umgangszeiten erweitern sollte.
Man meint ja immer, je älter ein Kind ist ,desto gefestigter ist seine Aussage aber ich finde auch desto beeinflussbarer werden Sie.
Ich finde es schlimm, wenn ein Kind erst mit 12 oder 14 jahren vor Gericht ein mitspracherecht hat und selber entscheiden darf wo es leben möchte oder welche veänderungen es sich wünscht ich meine, die ersten Lebensjahre eines Kindes sind doch prägend und wichtig für ihre Weiterentwicklung.
Ein 12 oder 14 Jähriges Kind ist ja schon mitten in der Pupertät und manche womöglich in 5-6 Jahren sowieso schon ausgezogen und stehen fast auf eigenen Beinen, wenn es aufgrund seiner verkorksten Kindheit überhaupt in der Lage dazu ist.


Jeder weiß doch das kleinere Kinder immer das sagen was sie gerade denken, ohne Vorurteile anderen Menschen gegenüber zu haben oder Rücksicht zu nehmen. Auch wenn es Situationen gibt die frühr Eltern peinlich waren.....Kinder sagen doch nur was sie denken weil sie es so empfinden.
14.05.2009 18:31 Rotkäpchen ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Coleman
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Re: Sorge/Umgangs und Aufenthaltsbestimmungsrecht von Coleman (14.05.2009 18:32)

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Usagimoon, ich glaube dir, dass du das so meinst, wie du es sagst. Aber es ist abwegig.

Die von dir aufgeführten Beispiele sind allesamt möglich und kommen in der Praxis sicher häufig vor. Es liessen sich aber ebensoviele Gegenbeispiele aufführen - Einzelfälle beweisen nur, dass es etwas gibt, aber nicht, wie häufig es vorkommt.

Frag mal die unehelichen Väter hier im Forum, ob sie deine Meinung teilen! Die werden das als Hohn empfinden!

Und: Umgangsrecht und Sorgerecht darf man nicht durcheinanderwerfen - die sind weitgehend unabhängig voneinander.

Zitat:
Original von usagimoon
Ausgangssituation: Mutter kriegt Kind, nicht verheiratet, derVater kümmert sich nicht, weder währenmd der SS noch die erste Zeit danach.
Logische Konsequenz wäre: Jetzt einen Umgang zu verlangen wäre sicher nicht gut fürs Kind. Das wäre schlecht. Der Vater ist fremd. Toll.

Und wieso sollte ein Umgang mit so einem Menschen Kindfördernd sein?

Wer entscheidet, ob das für das Kind schlecht ist, wenn es endlich seinen Vater kennen lernt? Ist es nicht eher die Mutter, die den Vater dafür strafen will, weil er sie vorher im Stich gelassen hat? Übrigens zu recht: der Kerl in deinem Beispiel ist ein Schwein! Aber er ist der Vater, und das Kind hat trotzdem ein Recht darauf, ihn kennen zu lernen, Umgang mit ihm zu haben und sich irgendwann eine eigene Meinung zu bilden. Erweist sich der Kontakt wirklich als schädlich für das Kind, muss man versuchen, das zu unterbinden - aber diese Entscheidung allein und einseitig einer gekränkten Mutter zu überlassen kann zu sehr willkürlichen Ergebnissen führen.

Zitat:
Original von usagimoon
Andersrum: Aus welchem Grund auch immer kann kein Umgang mit dem vater stattfinden. Sei es wegen gericht, oder wegen irgendwas Psychischen. Vater "kämpft" nun um Umgangsrecht. Hat er das Umgangsrecht endlich, meldet er sich 2 mal im jahr. Macht mit dem Kind irgendwas kostspieliges und meldet sich erst nach einem halben jahr wieder. Zum Ende hin, meldet er sich gar nicht mehr, weil die Mutter mittlerweile neu geheiratet hat und wegen Arbeit weit weggezogen ist. Wieso hat er um Umgang gekämpft? Klar nur damit er das recht dazu hat. Toll.

Wieso jetzt den Umgang herbeiführen. Istd as Hin und Her wirklich GUT fürs Kind?
Nein.

Väter, die langwierig (und kostspielig) um ein Umgangsrecht mit ihrem Kind kämpfen, das Umgangsrecht danach aber nicht nutzen wie in diesem Beispiel, halte ich für selten - die Regel ist das sicher nicht. Und hat in deinem Beispiel nicht eher die Mutter durch Neuheirat und Wegzug den weiteren Kontakt vereitelt? Ist das nicht auch Hin und Her für das Kind?

Zitat:
Original von usagimoon
Und: Vter meldet sich nie, hat ne Neue und die Ex heiratet. Das Kind lebt bei ihr und nach jahren heiratet sie. Irgendwann sieht das Kind den Mann als Papa, fühlt sich wohl, liebt ihn.
Plötzlich kommt der "echte" Papa. Toll. ISt Umgang nun gut? Nein.

Woher weisst du das nun wieder? Das Kind hat seinen Vater - das ist der Mann, der es abends ins Bett bringt und ihm eine Gutenachtgeschichte vorliest, der mit seiner Mutter zusammen ist und den es liebt. Wieso sollte sich daran was ändern, weil jetzt plötzlich der "echte" Papa (für mich ist der andere der echte!) auftaucht?
Klar muss man einem Kind sowas erklären. Aber in der größten Erklärungsnot wird ja wohl der genetische Papa sein, der seinem Kind jetzt plötzlich klar machen muss, warum er sich vorher nie gekümmert hat.


All das sind keine Gründe für einen "Elternführerschein". Denn gäbe es den, müssten ihn beide machen - und dürfen zwei Menschen, die sich lieben, keine Kinder bekommen, weil sie den Führerscheintest nicht bestanden haben? Mann, das klingt für mich aber schwer nach George Orwell!
14.05.2009 18:32
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