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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung -

Wichtige Informationen zum Thema ' sorge/umgangsrecht! '



sorge/umgangsrecht! im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.





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Der erste Beitrag des Themas sorge/umgangsrecht! von git lautete:

Hallo,

meine ex und ich waren nur 2 Monate zusammen, sie wurde schwanger und hat mich kurz danach verlassen! Wir waren nicht verheiratet!

Meine Frage nun bzw. 2

Sie hat das alleinige sorgerecht, hab auch gelesen das es rechtens so ist wenn die Mutter es so will.

Meine Anwältin aber sagt sie muss das alleinige sorgerecht beantragen, was nicht leicht wäre, oder hat sie mir da was falsches gesagt?

Und was hat es mit dem Umgangsrecht aufsich??

Ich möchte so gerne für meinen Sohn da sein, das wünscht sich doch eig. jede Frau auch wenns in der partnerschaft nicht geklappt hat, ich bin nun mal der biologische Vater.

Hat denn der Vater des Kindes auch rechte?? Ich komm mir richtig verloren vor!!!

Freu mich wenn sich jemand bereit erklärt mir zu antworten!

Danke git


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pink panther pink panther ist männlich
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Re: sorge/umgangsrecht! von pink panther (16.02.2009 13:45)

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Dir bleibt nur die Defensive - wenn dir am Kind liegt versuche irgendwie Kontakt zu halten. Mache Geschenke und dokumentiere die Post, etc. Biete Hilfe an. Auf diese Art hast du dir wenigstens nichts vorzuwerfen. Vielleicht hast du Glück und das Kind möchte irgendwann seinen wirklichen Vater sehen. Wenn du die Geduld und Kraft hast kannst du auf diesen Augenblick warten und hoffen. Aber es liegt einfach sehr viel in den Händen der KM. Wenn sie schlechte Meinung gegen dich macht sind dir die Hände gebunden. Ich hoffe, du wirst wenigstens hinsichtlich Unterhaltszahlungen nicht allzusehr geschröpft.
16.02.2009 13:45 pink panther ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
finja
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Re: sorge/umgangsrecht! von finja (16.02.2009 13:55)

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hallo...

bist du als kindsvater eingetragen??
wenn ja,dann hast du auch umgansreciht

wenn nein...
dann hast du leider gar keine rechte,dein kind hat dann jedoch auch keine rechte an dir (unterhalt)
16.02.2009 13:55 finja ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
git git ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von git

Re: sorge/umgangsrecht! von git (16.02.2009 18:36)

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Hallo finja,

ja ich bin schon als Kindsvater eingetragen, danke dann werd ich auf mein Recht bestehen!

lg git





Hi pink panther,

ja muss ich wohl so machen müssen aus der defensive heraus, für mich ist das alles sehr schwierig, aber da will ich muss ich durch, hätte nie gedacht das ich an so ne Frau gerate die erfährt das sie Schwanger ist und sich von mir trennt, ohne nennende Gründe, schon traurig!!

Was den Unterhalt betrifft, klar ich nage schon jeden Monat 200 euro weg das tut sehr weh, aber ich denk immer es ist auch mein Sohn, er benötigt das Geld, für sie reicht es nicht mehr dazu bin ich auch froh, indem fall ist es gut das ich nicht allzuviel verdiene, denn verdient hat sie keinen cent!!

Danke auch dir
lg git
16.02.2009 18:36 git ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
finja
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Re: sorge/umgangsrecht! von finja (16.02.2009 20:25)

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nabend...

wenn du eingetragen bist,dann hast du auch Umgangsrecht....
dein kind hat an dich ,die gleichen rechte,als wenn ihr verh.wärt....also erbrecht usw.
z.b. jedes 2.te wochenende.....

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von finja: 16.02.2009 20:27.

16.02.2009 20:25 finja ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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