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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung

Wichtige Informationen zum Thema ' Umgang bis zum 18. oder 16.Lebensjahr? '





Umgang bis zum 18. oder 16.Lebensjahr? im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.


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Autor
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Mari10
User


Dabei seit: 30.05.2010
Letzte Aktivität: 01.06.2010 13:54
Beiträge: 1



Umgang bis zum 18. oder 16.Lebensjahr? von Mari10 (01.06.2010 13:27)

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Guten Tag,
kann der Ex den Umgangsbesuch bis zum 18.Lebensjahr des Kindes ohne weiteres beanspruchen? Tochter 14, sie hat sehr viel in ihrer Freizeit mit Sport, Freunde zu tun. Sie will eigentlich nicht mehr so zu ihm. Aber Ex versucht jetzt mit "Rechtlichen Mitteln" durchzusetzen. Kann er das?
Danke
01.06.2010 13:27 Mari10 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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RE: Umgang bis zum 18. oder 16.Lebensjahr? von Gerhard S. (02.06.2010 03:13)

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ohlala, ich würde mich nicht um eine 14-Jährige reissen, schon garnicht, wenn die nicht so direkt zu mir will... Teens können sehr eigenwillig sein, dürfte kein Zuckerschlecken für ihn werden.

Ja, es stimmt; mit 14 besteht die Möglichkeit zum Vater zu wechseln. Allerdings frage ich mich, ob dieser Mann seine Tochter wirklich liebt; denn ich bin selber geliebter Vater einer Tochter und würde keine derartigen Zwangsmethoden anwenden.

Um herauszufinden, ob es denn überhaupt nur annähernd gut gehen könnte mit den beiden (bzw. auch mit den Freunden der Tochter Grien ), schlage ich Probewohnen (ein paar Wochen, oder Monate) bei ihm vor. Wäre gut, wenn er in derselben Stadt wohnt, damit sie nicht Schule wechseln muss. Kann aber sein, daß sie noch nicht mal das möchte.

Vielleicht könnt ihr euch ganz ohne Formalitäten, ohne Amt einig werden. Tochter darf/soll eine gewisse Zeit bei ihm wohnen; kann jederzeit, auch ohne Begründung zurück zur Mutter; das (Kinder-, Unterhalts-)Geld für's Kind gibt die Mutter dem Vater einfach für die Probe-Zeit. Muss ja nichts rechtlich gemacht/verändert werden.
Das Jugendamt kann man informieren.

Wir kennen aber die Vorgeschichte nicht. Ich bin mir sicher, gegen den Willen der 14-Jährigen würde der Vater nichts erreichen. Lediglich, wenn die Mutter nicht mehr für das Kind sorgen kann aus irgendeinem Grund, oder eine Gefahr für's Kind darstellt, dann fragt man beim Vater an.
Aber davon sind wir sehr weit entfernt, nicht?

Gruss, alles Gute
02.06.2010 03:13 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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