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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung

Wichtige Informationen zum Thema ' Umgangsrecht '





Umgangsrecht im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.


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dunfisch dunfisch ist weiblich
Dunfisch


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Alarm!

Umgangsrecht von dunfisch (28.12.2003 21:05)

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Hallo Und zwar habe ich ma eine Frage kann mir jemand weiter Helfen und hat in etwa die Umgangsregelung im Kopf ich bräuchte einr klieine Tabelle wo Alles drin steht mein Ex mann sucht Sich immer nur das bestr raus wann wie wo usw finde  Böse Böse   ich irgendwie unfär auch weiss ich das es eine Regelung von den Ferien giebt  Sonnenschein   bitte helft mir [COLOR=deeppink]
28.12.2003 21:05 dunfisch ist offline Homepage von dunfisch Fügen Sie dunfisch in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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schnupe schnupe ist weiblich
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Re: Umgangsrecht von schnupe (29.12.2003 04:08)

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Hallöle.........

das Umgangsrecht kann individuell gestaltet werden.Es gibt allerdings eine Art "Richtlinienen" an denen man sich halten kann, und die auch von Ämtern etc. unterstützt werden. Demnach sollten die Kinder jedes 2. WE von Freitags bis Sonntags bei dem anderen Elternteil verbringen. In den Ferien evtl. die Hälfte(ist aber aufgrund der Arbeit des Ex meist nicht möglich). Feiertage sollten auch geteilt werden.

Ich denke mal, es ist, wenn möglich, individuell zu halten.

Wie wäre es, wenn Du und Dein Ex mal einen schriftlichen Plan für ein Jahr aufstellt(vielleicht geht das ja sogar zusammen).
Somit hätte doch jeder die Möglichkeit, sich drauf einzustellen.
Und Ferien..........nun........ich hätte gerne in den Ferien meine Kinder mal zu mir genommen............aber was soll ich machen, wenn der Arbeitgeber mich bei der Urlaubsplanung fragt, ob meine Kinder denn bei mir lebten? Die Antwort Nein reichten ihm aus, mir mitzuteilen, das ich dann auch keinen Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit habe..........also.......was soll man da machen? Seinen Job riskieren?Dann schreien auch alle laut, da man dann keinen Unterhalt mehr leisten kann:-(...........

Versucht, eine gütliche Regelung zu finden....diese schrftl. festzulegen, damit keiner einfach ganz willkürlich handeln kann.
29.12.2003 04:08 schnupe ist offline Homepage von schnupe Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
dunfisch dunfisch ist weiblich
Dunfisch


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smile

Halo schnuppe von dunfisch (29.12.2003 22:32)

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Ja deinen Vorschlag zum teiln mitn Urlaub Finde ich ja gut jahresplanung machen wir ja auch das Klappt ja Soweit ist aber dann an dem We grad Mal was wo er di ids hätte fragt er ob ich nicht Tauschen würde ja mache ich ja gern aber wenn ich ihn mal gefragt Hätte habe ich aber nie weil meine Mutter auch für uns Da ist würde er sagen  Böse Böse   ne das geht net ich habe das und das vor Vorallendingen hat er Auch eine mutter weis nicht genau was bei ihnen Zuhause los ist also er lebt in Mutters Haus mit!Urlaub teiln:ja er weis Ganz genau wann er Urlaub hat aber er Sucht sich halt immer das beste heraus und Schreit überall herum was er für die Kids Alles macht ja kann zufrieden sein das er sie auch mal unter der woche Holt aber das er mal am Wochenende wo er kids hat mit ihnen Unternimmt is nicht er ist Zuhause Spielt mit ihnen Playstation schaut fernsehn und geht mit ihnen zu Früschoppen also ich Weis nicht ob das so Richtig ist aber es war schon immer so nur er
29.12.2003 22:32 dunfisch ist offline Homepage von dunfisch Fügen Sie dunfisch in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
lieberjoschy lieberjoschy ist männlich
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RE: Umgangsrecht von lieberjoschy (18.01.2004 16:25)

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hallo dunfisch,

grundsätzlich gibt es - wie bereits erwähnt - richtlinien, quasi so eine art leitfaden an den die jugendämter und gerichte sich halten. nach meinen erfahrungen sehen die wie folgt aus:

- alle 14 tage von freitags abends bis sonntags nachmittags - das ist allerdings abhängig vom alter der kinder, heisst kleine kinder evt. nicht so lange...

- die erste hälfte der ferien sollten betroffene kinder beim anderen elternteil verbringen. da der aufenthalt beim anderen elternteil mental von den kindern verarbeitet werden muss bevor schule/kindergarten wieder losgehen sollten sie die zweite ferienhälfte in ihrer gewohnten umgebung bzw. mit dem "gewohnten" elternteil verbringen.

- bei hohen feiertagen wie ostern und weihnachten ist es immer der zweite feiertag, der dem anderen elternteil für gewöhnlich zugesprochen wird.

eine sache finde ich allerdings äusserst wichtig: der umgang dient nicht dem wohl des anderen elternteils sondern dem wohl des kindes, alle regelungen sollten auch unter dieser prämisse abgeschlossen werden.

ein kind braucht verlässliche regeln, es stellt sich beispielsweise darauf ein den pappi oder die mami alle 14 tage zu sehen... wenn das nicht klappt fragt das kind nicht danach, warum es nicht geklappt hat, es ist allerdings enttäuscht darüber dass pappi oder mami nicht da war.

den vorschlag eines jahresplanes finde ich nicht schlecht, darüber hinaus solltest du dir in einem kalender auch notieren, wann die kontakte stattgefunden haben, wer sie warum verschoben hat und was es sonst noch zu berichten gibt.

solltest du mit deinem ex keine einvernehmliche lösung finden empfiehlt es sich, das Jugendamt als moderator einzuschalten. auch in diesem fall sieht sich das jugendamt als "anwalt" des kindes und wird evt. auch entscheidungen vorschlagen die nicht unbedingt in deinem sinne sind. es zeigt sich aber, dass eine regelmässige beratung mit dem jugendamt immer positiv aufgenommen wird und man dort dann auch die nötige unterstützung erfährt.

letztlich solltest du deinem ex auch klar machen, dass du im sinne der kinder nicht ständig seine änderungswünsche hinnehmen möchtest sondern dass er den umgang mit den kindern als feste größe in seine lebensplanung aufzunehmen hat. wenn er beispielsweise alle 14 tage freitags abends kegeln geht oder sonst ein regelmässiges hobby hat dann wird er das ja auch entsprechend planen. seine kinder haben ein eindeutiges recht darauf, dass ihr vater den umgang mit ihnen in seine planung mit einbezieht.
18.01.2004 16:25 lieberjoschy ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Shanny Shanny ist weiblich
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Mir gehts grad genauso... von Shanny (27.01.2004 20:03)

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Hallo ihr lieben,

habe grad das gleiche problem mit Vater meines jüngsten,der suchts sich nur die rosinen raus,holt seinen sohn nur am sonntag nachmittag so im zeitraum zwischen 14 uhr 16 uhr,(er will ausschlafen).

Dann unternimmt er grad mal 2-3 std. was mit seinem sohn.

Da wir nicht verheiratet sind aber beide das gemeinsame Sorgerecht haben...
finde ich das nicht ok.Dazu kommt noch das sein sohn bei ihm übernachten will.
Denn mein ältester darf bei seinem papa übernachten.Nun möchte der kleine auch.

Da aber mein ex jeden samstag bis um 20 uhr arbeiten muss,Habe ich ihm vorgeschlagen den kleinen doch gegen 21-21.30 uhr zu holen.Ich finde das fürs wochende nicht zu spät,ist ja kein Kiga.

Habe eine Umgangsregelung wie folgt aufgeschrieben...alle 14 tage von sa- so,mit übernachtung,in ausnahmefällen z.B(Freie Samstage,Urlaub,etc.)auch schon Freitags.Nach Absprache auch ein Teil der Ferienzeit.

davon wollte er garn nichts wissen.ich solle mir einen babysitter holen wenn ich mal weggehen möchte.

Da ich mit dem Jugendamt schon geredet hatte,werd ich nun das Umgangsrecht mit dem herrn vom JA abklären lassen.

Man kann auch über das Gericht das Umgangsrecht einfordern hat mir eine freundin gesagt...Stimmt das???

Ich kenne meinen Ex so garn nicht...den sein Sohn war immer sein ein und alles...Glaubt ihr das er mir das freie Wochende(wenn sein sohn bei ihm wäre)mit meinem neuen freund nicht gönnt???

Ich möchte doch auch mal was am Wochende unternehmen,als immer nur zuhause zu sein.

Zu allem kommt noch dazu das sein sohn seit okt.03 ADHS(Hyperaktiv)diagnostiziert ist.

Hat niemand einen Rat für mich...


Liebe Grüsse Shanny
27.01.2004 20:03 Shanny ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
dunfisch dunfisch ist weiblich
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Umgangsrecht von dunfisch (29.01.2004 09:42)

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Hallo shanny also mit dem Schlafen meiner 2 Kids bei ihrem dad habe ich kein Problem der kleine und auch der Grosse schlafen alle 14 Tage bei ihm. ich weis dir geht es nicht ander das ist manchmal zum  Mit dem Kopf gegen die Wand…   hauen.sei zufrieden das er etwas mit den Kindern macht den mein ex schafft das nicht immer wen ich die kinder nach dem Wochenende hole und frage was sie gemacht Haben,kommt die antwort Fernshn geschaut,Playstation gespielt und bei oma unten Waren wir ,jetzt mit dm schnee schafft er es nicht mal mit ihnen Schlitten zu Fahren, da hat er sie in den Garten geschickt das ist doch  Angry Fire   wenn du willst dann melde dich doch mal bei mir per Mail danke dann Könnten wir noch mehr diskutieren und ich dir mehr helfen Gruss Dunfisch
29.01.2004 09:42 dunfisch ist offline Homepage von dunfisch Fügen Sie dunfisch in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Rehauge
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Umgangsrecht bei Babys von Rehauge (21.02.2004 23:14)

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 unglücklich    unglücklich   Hallo,ich habe da ein ähnliches Problem.Mein Sohn ist gerade ein Jahr und gerade sehr Mamabezogen.Mein Ex will ihn trotz meiner Bedenken aber unbedingt abholen um ihn seiner neuen Freundin zeigen.Er besucht ihn 1x die Woche für 1-2 Stunden.Da jedoch in meiner Anwesenheit .Natürlich ist da kein Vatersohnverhältnis zu erwarten, aber das interessiert ihn nicht .Da wir das gemeinsame Sorgerecht haben denkt er darüber erhaben sein zu können und wenn der kleine zwei Stunden eben schreit .Was kann ich tun,es gibt doch bestimmt auch da Richtlinien .Bitte gebt mir einen Rat  unglücklich  
21.02.2004 23:14
dunfisch dunfisch ist weiblich
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Re: Umgangsrecht von dunfisch (21.02.2004 23:50)

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Hallo wie alt ist denn dein Kleiner ? wo kommst du her? den für jedes bundesland giebt es bestimmte richtlienen!!!
21.02.2004 23:50 dunfisch ist offline Homepage von dunfisch Fügen Sie dunfisch in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
melaniem
unregistriert

RE: Umgangsrecht bei Babys von melaniem (21.02.2004 23:56)

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Hallo Rehauge,
so wie Du schreibst, haltet Ihr Euch an die Richtlinien, allerdings glaube ich nicht, daß du den Kleinen allein mitgeben mußt. Möchte er Dich nicht seiner Neuen vorstellen? Frag am besten auf dem Jugendamt oder einer Familienberatungsstätte noch mal nach.

Grüßle melaniem
21.02.2004 23:56
Galaxie Galaxie ist weiblich
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Re: Umgangsrecht von Galaxie (24.03.2009 16:16)

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24.03.2009 16:16 Galaxie ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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