Umzug trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht |
Steffij
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Umzug trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht von Steffij (05.12.2007 20:02) |
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Ich wohne momentan 130 km von dem Vater meines Kindes getrennt. Ich lebe im Haus meines Vaters. Wir haben beim Amtsgericht einen Vergleich unterschrieben, dass der Aufenthaltsort nur mit schriftlichem Einverständnis beider Seiten oder nach gerichtlicher Entscheidung geändert werden kann. Nun möchte ich in die Nähe meiner Mutter ziehen, was dann eine Entfernung von knapp 300 km sind. Ich weiss, dass er dem nicht zustimmen wird. AAber meine Mum kann mich einfach besser unterstützen und ich kann da auch besser einen Job finden. Was für Argumente kann ich bringen, damit ich vom Gericht die Erlaubnis zum Umzug kriege? Ich möchte endlich eine eigene Wohnung und in der Nähe meiner Mum wäre es am Besten. Ich bin ganz traurig bei dem Gedanken, dass man mir das evtl verbieten kann. Könnt ihr mir helfen? Danke
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05.12.2007 20:02 |
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Leonie

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Re: Umzug trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht von Leonie (05.12.2007 21:25) |
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Das würde ich beim Jugendamt besprechen, und denen erklären, was es alles für Vorteile für dich und dein Kind wären.
Z.B. bei Arbeit: Oma kann es versorgen und es muss nicht zu einer fremden Tagesmutter, auch wenn es krank wird, bekommst du Unterstützung bei Betreuung und Pflege der Kleinen. Wenn du krank wirst, ist das Kind bei der Oma gut versorgt. Aussicht auf Arbeit! Nicht von Ämtern abhängig sein tut auch den Kindern gut. (hänseleien bezügl. Hartz 4 fangen heute schon im Kiga an
)
Auch hat es zusätzlich zu dir ständig eine weitere Bezugsperson um sich.
Ob es hilft, kann ich natürlich nicht sagen, aber ich würde es so versuchen.
Und sorry, wenn ich es so direkt schreibe, aber als ich deinen Text gelesen habe, dachte ich sofort: Oh, nein, da hat sie sich aber ganz schön einschüchtern und über den Tisch ziehen lassen!
Ich habe auch einen Sorgerechtskampf hinter mir, habe allerhand erlebt, aber so etwas habe ich noch nicht gehört.
Wenn du diesen Vergleich einfach nicht unterschrieben hättest, hätte dir keiner was gekonnt. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht, ist normalerweise auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht geteilt. Kommt es zur Trennung, bekommt der das Aufenthaltsbestimmungsrecht, der das Kind hat und es zuerst beantragt. So ist es zumindest bei uns.
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05.12.2007 21:25 |
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Steffij
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Re: Umzug trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht von Steffij (05.12.2007 21:33) |
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Ich bin gleich zum Gericht und wollte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, aber die Richterin hat keinen Grund dafür gesehen. Nun habe ich den Salat. Ob ich das nochmal ändern kann? Ich werde dann mal zum Jugendamt gehen in der Hoffnung, dass ich die Erlaubnis zum Umzug kriege... Komisches Gefühl
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05.12.2007 21:33 |
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Leonie

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Re: Umzug trotz gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht von Leonie (05.12.2007 21:42) |
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Das kann ich mir vorstellen.
lass dich beim JA mal beraten. Ich drück dir die Daumen, dass alles klappt.
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05.12.2007 21:42 |
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