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Wichtige Informationen zum Thema ' Unterhalt bei Volljährigen '



Unterhalt bei Volljährigen im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

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usagimoon usagimoon ist weiblich
sadness


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Unterhalt bei Volljährigen von usagimoon (18.09.2010 11:24)

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Ich habe mal eine Frage zu einem Fall im Bekanntenkreis. Die Tochter ist seid ein paar Monaten 18 und hat keine Ausbildungsstelle bekommen. Sie hat einen Realschulabschluß und fängt dann jetzt ausgleichend, da sie keine Ausbildung hat, fest in einer Therme als Mitarbeiterin an. Nun ist sie ja auch ausgezogen und wohnt mit einem Freund in einer Einliegerwohnung bei dessen Eltern.

Die Mutter wollte schon das Kindergeld nicht an die Tochter abtreten, aber das steht ihr ja erst mal zu.

Der Vater will keinen Unterhalt zahlen, weil sie keine Ausbildungsstelle hat. (Soweit ich weiß müssen doch beide Elternteile Unterhalt zahlen, sobald das Kind volljährig ist).

Sie ist jetzt quasi ohne Unterstützung ausgezogen. die Mutter sagt, die Tochter brauche von ihr nichts mehr erwarten, weil diese ihr das Kindergeld wegnimmt. Außerdem würde wegen ihrer Schuld der Unterhalt fehlen, so hat die Mutter wohl jetzt weniger Geld und ist verärgert (obwohl der Unterhalt ja wohl eher für die Kinder ist).

Sie hat zwei weitere Kinder vom Ex und davon hat sie die eine Tochter nun nach USA geschickt für viele Monate und schickt dahin auch kräftig Geld.

Die große Tochter ist am Boden zerstört und fühlt sich abgeschoben und ungeliebt (das ist die emotionelle Ebene). Zeitgleich haben die Mutter und der Stiefvater eine Freundin von der Tochter zuhause aufgenommen, wohl für lau, sie muss da nichts zahlen. Die Tochter bekommt nichts zugesteuert, weder Essen noch Möbel, noch seelische Unterstützung und weint sich die Augen aus dem Kopf.

Ich habe ihr letztens ein bisschen Geld gegeben, aber da ich selber nichts habe, geht ind er Richtung nichts.

Hat die Tochter Ansprüche, obwohl sie keine Ausbildung hat, aber wohl ab Oktober eine Festanstellung hat auf geringfügige Basis?

Dürfen die Eltern zeitgleich jemanden aufnehmen und kein Geld verlangen?

Gibt es überhaupt Hilfe für die arme Tochter?

Sie tut mir sehr leid und ich bin enttäuscht vom verhalten der Eltern. Man kann doch keinen Knopf drücken, sobald das Kind 18 ist und es abbestellen. Man soll sich doch immer um seine Kinder kümmern oder sehe ich das falsch? Also wie kann ich ihr helfen?

Danke und liebe Grüße
18.09.2010 11:24 usagimoon ist offline Homepage von usagimoon Fügen Sie usagimoon in Ihre Kontaktliste ein Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Re: Unterhalt bei Volljährigen von Celeste (18.09.2010 11:49)

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Also.. Kindergeld bekommt sie nur weiter wenn sie im Kalenderjahr nicht mehr als 8.004 Euro Einkommen hat. Das dürfte dieses Jahr ja noch gehen weil sie im Oktober erst anfängt.

Die Frage ist jetzt warum sie keinen Ausbildungsplatz hat. Wenn das von ihr unverschuldet ist müssen die Eltern weiterbezahlen. Aber das ist relativ aufwendig nachzuweisen und durchsetzen wird sie es bei Widerstand der Eltern nur mit Anwaltlicher Hilfe können.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Celeste: 18.09.2010 11:50.

18.09.2010 11:49 Celeste ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hitnak hitnak ist männlich
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Re: Unterhalt bei Volljährigen von hitnak (18.09.2010 12:28)

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Hallo,

auf die Schnelle kann ich Dir schon mal sagen, dass das Mädchen durchaus Ansprüche hat. Allerdings: Ich kann Dir aber auch schon jetzt sagen, dass es, so wie Du den Fall schilderst, mehr als Glück bräuchte, um einen Krieg vor Gericht zu vermeiden.

Die genaue Lage stelle ich Dir jetzt gleich zusammen, merke aber auch schon jetzt an, dass natürlich das letzte Wort immer ein Anwalt haben muss - und in dem Fall auch haben sollte.
18.09.2010 12:28 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
hitnak hitnak ist männlich
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Re: Unterhalt bei Volljährigen von hitnak (18.09.2010 20:00)

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Hallo,

ich muss es leider auch dieses Mal kurz machen, weil die miesesten Eltern der Welt, und davon gibt es viele, heute mal kräftig zugeschlagen haben.

Natürlich hat das Mädchen einen Unterhaltsanspruch, und zwar gegen beide Eltern - es hat ein gesetzliches Recht auf eine berufsqualifizierende Ausbildung, auch wenn ein volljähriges Kind dazu verpflichtet ist, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Das tut das Mädchen ja jetzt. Aber sie kann nicht dazu gezwungen werden, auf eine Ausbildung zu verzichen, und eine unqualifizierte Arbeit anzunehmen, weil die Eltern ihr keinen Unterhalt zahlen wollen.

Diese Unterhaltspflicht gilt auch, wenn zur Zeit kein Ausbildungsplatz vorhanden ist, so lange das Kind aktiv nach einer Ausbildung sucht.

Dass die Tochter ja bereits das Kindergeld bekommt, ist kein Argument, weil es keine Belohnung dafür ist, Kinder in die Welt gesetzt zu haben, sondern einen staatlichen Beitrag zur Unterhaltung des Kindes darstellt - was bedeutet, dass das Kindergeld immer dem Kind zusteht, auch wenn es meist von den Eltern verwaltet und ausgegeben wird. Die Tochter kann sogar bei der Kindergeldkasse beantragen, dass das Kindergeld künftig an sie direkt, und nicht an die Mutter überwiesen wird.

Dass die Mutter eine andere Jugendliche bei sich aufgenommen hat, und ein zweites Kind in Amerika unterstützt, hat dabei keine Relevanz, auch wenn es voll mies ist, und viel über diese Frau aussagt, wovon nichts positiv ist.

Die allergrößte Frage ist allerdings, wie man nun weiter vorgehen sollte. Man kann versuchen, mit der Frau zu reden, und sie auf die rechtliche Lage hinweisen. Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die Chancen auf ein Einlenken schlecht stehen - sie will ihre Tochter auf diese Weise zu sich zurück treiben, und an sich binden, während sie sich schon eine Ersatztochter gesucht hat.

Deshalb sollte der erste Weg zum Amtsgericht führen, um dort einen Beratungsschein für einen Anwalt zu besorgen - den bekommt sie ohne Probleme, bei ihren Finanzen. Beim Anwalt muss sie dann zehn Euro bezahlen, und dafür regelt der dann von Prozesskostenhilfe bis zum Verfahren alles.

Wobei nicht gesagt ist, dass es soweit kommt: Meiner Erfahrung nach wirken ein Brief vom Anwalt oder ein Anruf vom Richter bei miesen Müttern und fiesen Vätern oft Wunder.

Ideal ist es nicht: Auf elterliche Liebe wird das Mädchen leider nicht mehr hoffen können. Aber das würde sich auch nicht ändern, wenn sie nicht zum Anwalt geht, und stattdessen hungert - die Mutter wird es ihr nicht als Akt der töchterlichen Zuneigung auslegen.

Viele Grüße,

Ariel
18.09.2010 20:00 hitnak ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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