Unterhalt für die Mutter??? |
lhoffmann
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Unterhalt für die Mutter??? von lhoffmann (25.01.2004 11:34) |
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Hallo zusammen!
Ich werde wahrscheinlich Vater und möchte gerne wissen inwiefern ich gesetzlich dazu verpflichtet bin der Mutter Unterhalt zu zahlen unter folgenden Gesichtspunkten:
[list]
[*]wir sind nicht zusammen oder verheiratet
[*]ich habe einen festen Job
[*]sie ist im Studium und...
[*]sie wird alle zuschüsse beantragen, die ihr möglich sind
[*]wir haben nicht vor zu heiraten
[*]ich werde die normalen Alimente nach der Düsseldorfer Tabelle zahlen
[/list]
Muß ich in der Tat ihr bis max. 3 Jahre lang einen Unterhalt zahlen????
Ich würde mich über ein paar Infos diesbezüglich freuen. Vielleicht ein Link ins Netz, wo soetwas leicht verständlich aufgeschlüsselt wird?
Danke
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25.01.2004 11:34 |
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User2 unregistriert
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Re: Unterhalt für die Mutter??? von User2 (25.01.2004 12:15) |
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Hallo,
du bist der Mutter in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes zum Unterhalt verpflichtet, sofern sie keiner Erwerbstätigkeit nachgeht und nicht heiratet.
Hab leider auch nichts brauchbares im Netz dazu gefunden.
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25.01.2004 12:15 |
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User2 unregistriert
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Re: Unterhalt für die Mutter??? von User2 (25.01.2004 23:05) |
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Hm, ich würde sagen es ist jede Art von Arbeit gemeint die Geld einbringt. Denke das hat mit Steuerkarte nichts zu tun.
Sie wäre ja schon im Bezug auf die Gelder die sie beantragen will, verpflichtet alle Einkünfte anzugeben und wenn es nur 50€ monatlich wären.
Wenn sie nicht viel verdient könnte ich mir aber schon vorstellen, daß trotzdem noch Unterhalt von dir gefordert werden kann.
Sind wir beide eigentlich nur zu doof oder findet man darüber wirklich nichts im Netz?
Das kann doch nicht sein...
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25.01.2004 23:05 |
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