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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung

Wichtige Informationen zum Thema ' Unterhalt Teil 2 '





Unterhalt Teil 2 im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.


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Nobsche Nobsche ist männlich
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Unterhalt Teil 2 von Nobsche (21.02.2010 20:31)

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Unterhaltsforderungen Teil 2

....so, nachdem jetzt der Stein ihrerseits ins Rollen kam...ein weiterer Highlight.
Meine Ex hat den x-ten Urlaub mit ihrem neuen Lebensgefährten jetzt beendet.
Ihre Kids haben heute eine SMS erhalten, wo sie ihren für Juni datierten Hochzeitstermin auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben hat.

wie geil ist denn das?
21.02.2010 20:31 Nobsche ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
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RE: Unterhalt Teil 2 von Gerhard S. (21.02.2010 21:12)

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Zitat:
Ex hat den x-ten Urlaub mit ihrem neuen Lebensgefährten jetzt beendet.

wie_jetzt

Urlaub = Urlaub
oder
Lebensgefährte = Urlaub (und daraus folgenden x-ten Abbruch)?

Na - kippste um, wenn sie jetzt plötzlich um 2 Uhr morgens auf deiner Matte steht?

Heul hilfe tutmirleid verwirrt rofl
21.02.2010 21:12 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Re: Unterhalt Teil 2 von Sanny (21.02.2010 21:40)

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ich würd mich da ja mal beim Jugendamt beraten lassen....kindesunterhalt steht doch vor ehegattenunterhalt, so weit ich weiß....????

ich denke , das kann man bestimmt gegenrechnen...d.h. du musst bestimmt weniger zahlen damit dein sohn seinen Unterhalt hat ....

frag mal beim jugendamt nach, die kennen sich damit aus zwinker
21.02.2010 21:40 Sanny ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Nobsche Nobsche ist männlich
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RE: Unterhalt Teil 2 von Nobsche (21.02.2010 23:00)

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Zitat:
Original von Gerhard S.
Zitat:
Ex hat den x-ten Urlaub mit ihrem neuen Lebensgefährten jetzt beendet.

wie_jetzt

Urlaub = Urlaub
oder
Lebensgefährte = Urlaub (und daraus folgenden x-ten Abbruch)?

Na - kippste um, wenn sie jetzt plötzlich um 2 Uhr morgens auf deiner Matte steht?

Heul hilfe tutmirleid verwirrt rofl


Hallo Gerhard..
okay...war vielleicht nicht ganz so verständlich...
Meine geschiedene Ehefrau lebt seit September/Oktober 2008 mit ihrem Lebensgefährten zusammen (sie nennt ihn auch so).In dieser Zeit ist sie jetzt x mal mit ihm im Urlaub gewesen...na und der nächste ist im Juni gebucht.
ob ich umkippe, wenn sie vor der Türstehen würde?
Neee....sicherlich nicht.
Es ist nur sehr merkwürdig, dass sie aus heiterm Himmel plötzlich doch wieder Unterhalt haben möchte...na ja und den Ehetermin plötzlich auf unbestimmte Zeit verschoben hat...riecht ein wenig nach Geld ziehen wollen....
warum heiraten, wenn es doch einen Lebenssponsor gibt.
21.02.2010 23:00 Nobsche ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Nobsche Nobsche ist männlich
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Re: Unterhalt Teil 2 von Nobsche (21.02.2010 23:04)

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Zitat:
Original von Sanny
ich würd mich da ja mal beim Jugendamt beraten lassen....kindesunterhalt steht doch vor ehegattenunterhalt, so weit ich weiß....????

ich denke , das kann man bestimmt gegenrechnen...d.h. du musst bestimmt weniger zahlen damit dein sohn seinen Unterhalt hat ....

frag mal beim jugendamt nach, die kennen sich damit aus zwinker


Hi Sanny,
sicherlich wird man da gegenrechnen...aber mal ne Frage: Warum überhaupt zahlen?sie hat einen festen Lebensgefährten...beide wohnen zusammen...es gab einen HEiratstermin...jetzt, nachdem sie mitbekommen hat, dass sich meine Finanzsituation geändert hat (ich mache für 2 Jahre Wechselschicht), wird die Unterhaltsklage neu aufgerollt und ein Heiratstermin gecancelt?
böse der, der da was schlechtes denkt?
na ja...
21.02.2010 23:04 Nobsche ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Gerhard S. Gerhard S. ist männlich
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RE: Unterhalt Teil 2 von Gerhard S. (21.02.2010 23:13)

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Soweit ich weiss, hat sie nur Anspruch auf Unterhalt für sich, wenn mindestens 1 Kind bis 3 Jahre alt ist. Eventuell könnte sie "gezwungen" werden, Geldverdienen zu gehen.

Haben deine Ex und ihr Lebensgefährte 3 Jahre lang 1 gemeinsame Wohnadresse, so geht das Gesetz spätestens dann von "eheähnlich" aus.
Selbst wenn die beiden Turteltäubchen diesen eheähnlichen Eindruck verschleiern wollen würden - z.B. kein gemeinsames Konto, 2 Einzelbetten, 2 Kühlschränke, usw. - aus dieser Nummer dürften sie nur mehr ganz schwer herauskommen. Denn da ist ja mindestens 1 minderjähriges Kind zum Haushalt.

mfg
21.02.2010 23:13 Gerhard S. ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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RE: Unterhalt Teil 2 von Nobsche (22.02.2010 00:17)

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Zitat:
Original von Gerhard S.
Soweit ich weiss, hat sie nur Anspruch auf Unterhalt für sich, wenn mindestens 1 Kind bis 3 Jahre alt ist. Eventuell könnte sie "gezwungen" werden, Geldverdienen zu gehen.

Haben deine Ex und ihr Lebensgefährte 3 Jahre lang 1 gemeinsame Wohnadresse, so geht das Gesetz spätestens dann von "eheähnlich" aus.
Selbst wenn die beiden Turteltäubchen diesen eheähnlichen Eindruck verschleiern wollen würden - z.B. kein gemeinsames Konto, 2 Einzelbetten, 2 Kühlschränke, usw. - aus dieser Nummer dürften sie nur mehr ganz schwer herauskommen. Denn da ist ja mindestens 1 minderjähriges Kind zum Haushalt.

mfg
22.02.2010 00:17 Nobsche ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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