Unterhalt und Rechte bei nicht ehelichen Kindern |
paddy4711
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Unterhalt und Rechte bei nicht ehelichen Kindern von paddy4711 (26.12.2003 23:08) |
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Hallo,
bin in der wunderbaren Situation das ich Vater werde und freue mich auch riesig darüber doch leider ist meine Freundin nun der Meinung Sie müßte das Kind alleine großziehen und ich sollte lediglich zahlen.
Zum einen hoffe ich ja das es noch alles gut wird aber zum anderen muß ich auch mit dem schlimmsten rechnen.
Da ich nicht unbedingt jetzt schon zum Jugendamt rennen will meine Frage(n)
- Muß ich für meine Freundin und das Kind Unterhalt zahlen?
- Habe ich automatisch als leiblicher Vater ein Besuchsrecht ?
- Was ist alles in der Unterhaltszahlung enthalten?
Danke für die Antworten!
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26.12.2003 23:08 |
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pink_blossom unregistriert
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Re: Unterhalt und Rechte bei nicht ehelichen Kindern von pink_blossom (04.01.2004 10:16) |
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Hallo Paddy,
für dein Kind musst du auf jeden Fall Unterhalt bezahlen. Wie hoch das ist, kommt auf dein Einkommen an, aber mindestens 122 Euro. Ob du für deine Freundin bezahlen musst, weiss ich nicht, da ihr ja nicht verheiratet seid. Aber sie wird ja wohl wahrscheinlich in den Erziehungsurlaub gehen und hat solange kein eigenes Einkommen...
Als leiblicher Vater hast du automatisch ein Besuchs- und Umgangsrecht. Solange es das Kindeswohl nicht gefährdet. Aber das ist nur bei Missbrauch und Misshandlung des Kindes der Fall. Wenn ihr Euch nicht einigen könnt, dann muss das Jugenamt oder das Gericht darüber entscheiden und die Zeiten fest ausmachen.
In den Unterhaltszahlungen ist (angeblich) die Beteiligung zu den laufenden Unkosten beinhaltet.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
Alles Gute für dich und Euch..
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04.01.2004 10:16 |
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biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
 

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Re: Unterhalt und Rechte bei nicht ehelichen Kindern von biene38 (04.01.2004 12:04) |
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hallo hier hab ich was gefunden, vielleicht hilft es weiter....
Das Online-Familienhandbuch
ZUM MENÜ
Neues Kindschaftsrecht
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mit dem Reformpaket werden zwei Hauptzielrichtungen verfolgt:
Kinder dürfen nicht unter der Entscheidung ihrer Eltern für oder gegen eine bestimmte Lebensform leiden. Die im bisherigen Recht noch vorhandenen unterschiedlichen Regelungen für eheliche und nichteheliche Kinder werden daher in weitem Umfang vereinheitlicht. Die Begriffe "nichteheliche Kinder" und "eheliche Kinder" und die damit ausgedrückten Statusunterschiede werden aus der Gesetzessprache getilgt.
Die Rechte von Kindern und Eltern werden gestärkt, staatliche Eingriffe in die Elternautonomie auf das erforderliche Maß beschränkt. Die eigenständige Konfliktlösung durch die Eltern in den die Kinder betreffenden Verfahren wird gefördert.
Im Zentrum des Kindschaftsrechtsreformgesetzes steht die Neuregelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts:
Nicht miteinander verheirateten Eltern steht die gemeinsame Sorge für ihre Kinder dann zu, wenn sie dies übereinstimmend vor dem Jugendamt oder einem Notar erklären.
Haben die Eltern die gemeinsame Sorge für ihre Kinder inne, weil sie verheiratet sind oder weil sie als nicht miteinander verheiratete Eltern entsprechende Sorgeerklärungen abgegeben haben, so bleibt es im Falle der Trennung oder Scheidung dabei, solange kein Elternteil vor dem Familiengericht für sich die Alleinsorge beantragt. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn entweder der andere Elternteil zustimmt oder dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
Die gemeinsame Sorge wird bei getrenntlebenden Eltern dadurch praktikabel gemacht, dass der Elternteil, der das Kind tatsächlich betreut, die Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden kann.
Im Umgangsrecht wurden die bisherigen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern beseitigt. Künftig steht allen Vätern ein Umgangsrecht zu, das - genauso wie bisher bei ehelichen Kindern - nur eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Darüber hinaus werden auch andere wichtige Bezugspersonen für das Kind wie Großeltern und Geschwister ein Umgangsrecht haben, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
Vor allem aber: Das Kind selbst hat jetzt einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern. Da bis heute lediglich als Elternrecht ausgestaltete Umgangsrecht wird damit in erster Linie zu einem Recht des Kindes. Folgerichtig betont das Gesetz jetzt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht jedes Elternteils zum Umgang mit dem Kind.
Zur Unterstützung der Eltern bei deren eigenständiger Konfliktlösung wurden die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe in Sorge- und Umgangsverfahren einbezogen, damit alle betroffenen Eltern von den bestehenden Angeboten Kenntnis erlangen und sie bei Bedarf stärker und gezielter nutzen können.
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04.01.2004 12:04 |
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Schlabums

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Danke Marion von Schlabums (04.01.2004 12:24) |
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Hy Marion
Ich danke dir für dies schnelle Antwort.
Ich werde es meinem Partner zum lesen geben und hoffe das er dann endlich kapiert, das er das gleiche Recht auf sein Kind hat wie seine Ex.
Ich hoffe auch, das der sich dann endlich nicht mehr unter Druck setzten läßt von ihr.
Ein Anwalt hat meinem Partner gesagt, er häte keine Chance für ein richtiges Umgangsrecht. Das glaube ich aber nicht. Er ist der Vater und er soll er verdammt noch mal auch bleiben.
Ich werde kämpfen für seinen Sohn und eine gemeinsame Zukunft für uns alle.
Ich habe den ganzen Mist schon hinter mir, nur mit dem Unterschied, das mein Ex die Kinder regelmäßig bekommt auch wenn ich meinen Expartner nicht mehr ausstehen kann. Ich habe aber an das Wohl der Kinder gedacht und nicht an mich. Warum nur, werden immer die Kinder für eine gescheiterte Beziehung bestraft?
Also, vielen Dank noch mal.
Gruß Heike
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04.01.2004 12:24 |
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biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
 

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Re: Unterhalt und Rechte bei nicht ehelichen Kindern von biene38 (04.01.2004 12:29) |
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Hallo Heike,
schau hier auch mal nach, das macht ein noch besseres Bild. Hoffe das ihr das ohne Stress über die Bühne kriegt. Ist ja echt zum 0) so ein Spiel mirt dem Kind.
[URL]http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=3266.html[/URL]
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04.01.2004 12:29 |
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paddy4711
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RE: Unterhalt und Rechte bei nicht ehelichen Kindern von paddy4711 (04.01.2004 14:26) |
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Danke erstmal für die vielen hilfreichen Tips!
Hoffe zwar das ich das alles nicht wirklich in Anspruch nehmen werde.
Eine Frage ist aber trotzdem neu entstanden:
Obwohl die Beziehung im Moment nicht gut läuft will Sie mit mir zusammen ziehen weil sie sich es "Gedankenmäßig" vorstellen kann auch wenn bei Ihr die Gefühle fehlen.Dazu müßte ich meine Wohnung aufgeben und zu Ihr ziehen. Sie macht mir dann aber zur Bedingung das ich einige Möbel / Elektrogeräte neu anschaffe und mich an der Miete beteilige! Alles soweit auch i.O. aber wie sieht es aus wenn Sie sich es doch anders überlegt nachdem ich alles gekauft habe?Stehen mir die Sachen zu wenn ich nachweisen kann das ich Sie gekauft habe oder gehen Sie in Ihren Besitz über? Unterscheidet man hier auch bei Dingen die dem Kind dienen oder geht es grundsätzlich nach der Regel wer gekauft hat dem gehörts? Ein Vertrag wäre hier sinnvoll oder?Gruß Paddy!
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04.01.2004 14:26 |
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biene38

immer auf einer Berg- und Talfahrt
 

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Re: Unterhalt und Rechte bei nicht ehelichen Kindern von biene38 (04.01.2004 14:29) |
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hallo Paddy,
irgendwie kommts mir vor als wolle sich hier jemand auf deine Kosten ein angenehmeres Leben machen. Oder habe ich einen falschen Eindruck??
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04.01.2004 14:29 |
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paddy4711
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Themenstarter
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Re: Unterhalt und Rechte bei nicht ehelichen Kindern von paddy4711 (04.01.2004 15:02) |
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Hallo Marion,
ja der Eindruck entsteht leider auch immer mehr bei mir das ich nur den Vater spielen durfte. Leider. Aber dazu gehören immer zwei und so ein Kind entsteht nicht ohne Grund.
Ich fühle mich voll verantwortlich für das Kind aber wenn man wie ich im Moment nur mit dem Satz abgefertigt wird "In den Gedanken kann Sie sich alles vorstellen aber die Gefühle fehlen und keiner weiß ob sie je wiederkommen" dann sieht das alles sehr berechnet aus. Im Moment habe ich aber Gefühle für sie ob mit oder ohne Kind. Schwierige Situation!
Auch im meinem Freundeskreis sehen es fast alle sehr skeptisch und haben die gleiche Meinung wie Du.
Gruß Paddy
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04.01.2004 15:02 |
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Schlabums

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Hallo Marion von Schlabums (04.01.2004 15:04) |
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Ich habe es ihm zum lesen gegeben und das eizigste was er sagt ist, das dieses Gesetzt ja noch nicht in Kraft ist.
Heute, wo ich bei mir zu Hause bin darf er seinen Sohn sehen und sogar für 2 Stunden mitnehmen. Wenn ich bei ihm gewesesn wäre, dann hätte seine Ex wieder nein gesagt.
Ich finde das so unfair, vor allem, das er sich entscheiden sollte laut seiner Ex. Entweder sein Sohn oder ich. Er kann sich aber nicht entscheiden, weiß aber auch nicht wie wir eine Lößung finden sollen.
Am Donnerstag ist endlich mal ein Termin beim Jugendamt und ich hoffe das die vom Amt seiner Ex mal klar machen, das er ein Umgangsrecht hat, egal ob ich da bin oder nicht.
Es kann doch nicht so schwer sein, einem Kind beide Elternteile zu geben. Ich habe es schließlich auch gemacht.
Nur diese verdammte Eifersucht und verletzter Stolz von ihr läßt ihre Sinne benebeln. Sie denkt kein bisschen an den Jungen. Sie denkt nur daran wie sie mich und meinen Partner wieder auseinander bringen kann. Sie will ihn einfach nicht loslassen und setzt das Kind als Druckmittel ein. Am liebsten würde ICH ihr mal die Meinung sagen, aber ich weiß das das ein großer Fehler wäre.
Naja, ich warte mal den Termin beim Jugendamt ab
Bis dann Heike
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04.01.2004 15:04 |
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