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Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung -

Wichtige Informationen zum Thema ' Unterhaltspfändung '



Unterhaltspfändung im Ratgeber Sorgerecht + Unterhalt für Kinder bei Scheidung:

Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht und Unterhalt stellen. Die in diesem Forum veröffentlichten Beiträge stellen keine kostenfreie Rechtsberatung dar, geben lediglich die Meinung der Mitglieder wieder und können eine Beratung bei einem Anwalt oder einem Notar nicht ersetzen. Individuelle, personalisierte und konkrete Rechts- und Steuerberatung, sowie eine Aufforderung dazu sind in diesem Forum verboten. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.





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Der erste Beitrag des Themas Unterhaltspfändung von pascal lautete:

Hallo an alle,

zu mir ich habe aus meiner ersten Ehe 2 unterhaltsberechtigte Kinder bin wieder verheiratet und habe aus meiner jetzigen Ehe einen Sohn, also insgesamt 3 Kinder und eine Ehefrau.............. soviel dazu

aufgrund finazieller Schwierigkeiten früher konnte ich nicht immer Unterhalt für meine ersten zwei zahlen so das das Jugendamt vor 7 Monaten eine Lohnpfändung durchführen ließ................

730,- Euro von meinem jetzigen Einkommen von 1830,- Euro Netto werden gepfändet so dass mir meiner Frau und meinem Kind nur diese 1.100,- Euro bleiben um zu (Über) Leben.

Ich versuche nachdem mir ein Schuldnerberater der Diakonie gesagt hat, dass dies zuviel sei mich mit dem Jugendamt darauf zu einigen das die Lohnpfändung zurückgezogen wird und ich zum jeweiligen 15 des Monats 500,- Euro überweise.

Natürlich ohne Erfolg !

Besser noch da kommt dann eine E mail ich solle mir das Geld doch irgendwo leihen um den angelaufenen Betrag zu begleichen und meine Ex Frau hätte mit dem Jugendamt auch gesprochen und Sie möchte nicht das die Pfändung aufgehoben wird.

Natürlich ist auch die Aussicht auf einen neuen Arbeitgeber ( der jetzige Zahlt zu wenig) aussichtslos. Aber das Interessiert die vom JA überhaupt nicht.

Kann man da denn gar nix machen.
Was passiert wenn ich Privatinsolvenz beantrage ?

mfg
Pascal


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Autor
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kukulux
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Re: Unterhaltspfändung von kukulux (29.11.2008 07:36)

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achja und zur privatinsolvenz ...

wenn du arbeitslos bist kannste das wohl beantragen und soviel ich weiß darfste dann 7 jahre ncihts verdienen. allerdings darfst du auch garnicht von alleine kündigen ausheck
du musst auch wie deine ex zum beispiel mit 20 bewerbungen nachweisen dass du dich drum kümmerst, wenn du dann PI beantragst, sehen die ja wo du drauf hinaus willst Whatever

kurz um - dummer gedanke, zumal das Jugendamt das geld vorstreckt und das ein schuldenberg bleibt, der dir nie erlassen wird und sich immer schön weiter summiert zwinker

willst du für die kinder nicht mehr zahlen schiel
für die ex kann ich ja verstehen. die frauen sind alle alt genug für sich selber zu sorgen, wenn keine kleinkinder oder kranken kinder im spiel sind. aber es sieht so aus, als ob du dich davor drücken willst Wird mir übel! jedenfalls liest es sich so raus. klär mich bitte auf, wie du das richtig meinst ...
29.11.2008 07:36 kukulux ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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pascal
User


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Themenstarter Thema begonnen von pascal

Re: Unterhaltspfändung von pascal (29.11.2008 09:35)

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Guten Morgen,

bevor es hier den Anschein hat möchte ich einiges klarstellen.........

1. Ich liebe alle meine Kinder
2. Zahlungsbereit (Zahle seit 7 Monaten ca. 800,- 1000,- ans Ja )
3. Bin nicht Arbeitslos ** halt gerade Kündigung erhalten ** super

am ende..............
29.11.2008 09:35 pascal ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
UserC
unregistriert

Re: Unterhaltspfändung von UserC (29.11.2008 10:03)

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also, wenn du die kündigung bekommen hast - zu welchen datum bist du gekündigt?

wenn du beispielsweise zum 31.12.08 gekündigt bist, dann musst du den Unterhalt für januar '09 noch zahlen. dann - wenn du keinen neuen job zum 01.01.09 findest - gehst du mit deinem alg-bescheid zum JA und wenn du unter 770€, dann musst du erst mal nichts zahlen. deine ex kann dann für die kinder kindergeldzuschuss beantragen (steht mir jetzt wahrscheinlich auch bevor). den antrag kriegt sie auf dem zuständigen rathaus. antrag muss dann zur zuständigen kindergeldkasse. WENN die kinder das 12. lebensjahr beendet haben. ansonsten gibts ja unterhaltsvorschuss.

alles was du dann über 770€ hättest musst du an die kinder als unterhalt zahlen.
29.11.2008 10:03
kukulux
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Re: Unterhaltspfändung von kukulux (01.12.2008 14:41)

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solltest du die kündigung provoziert haben, kann das gericht sogar entscheiden dich wieder einstellen zu lassen ausheck

in letzter zeit zwei vätern in unserem umfeld passiert Daumen drück

für dich tut es mir leid. mein mann zahlte noch mehr ...
aber für dich wünsche ich mir, dass du schnell wieder einen job bekommst, der dich deine kosten beim Jugendamt nciht zu hoch steigen lässt Daumen drück
01.12.2008 14:41 kukulux ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Markus Becker
User


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Re: Unterhaltspfändung von Markus Becker (14.02.2009 22:16)

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@pascal
Der Selbstbehalt ist rein theoretisch - das scheint hier niemand zu wissen. Überhaupt ist die Info in den vorangegangenen Beiträgen oftmals Unfug und konfus. Du hast eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, insofern kannst du nicht einfach den Unterhalt herabsetzen bzw. dich auf deinen Selbstbehalt zurückziehen. Die Richer werden notfalls einen Zweitjob verlangen. Die einzige "Rettung" ist die nicht-verschuldete Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder Auswandern. Und noch ein weiterer Punkt: bei einer Privatinsolvenz kann man natürlich arbeiten. Man sollte es allerdings nicht während der Unterhaltszahlungen machen sondern erst wenn das Kind keinen Anspruch mehr hat. Dann kann man sich so von den Schulden lossagen. Anders würden permanent während der Wohlverhaltenssphase weitere Schulden auflaufen. Weitere Infos unter www.trennungsfaq.de
14.02.2009 22:16 Markus Becker ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Markus Becker
User


Dabei seit: 14.02.2009
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Beiträge: 10



Re: Unterhaltspfändung von Markus Becker (14.02.2009 22:21)

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Zitat:
Original von kukulux
achja und zur privatinsolvenz ...

wenn du arbeitslos bist kannste das wohl beantragen und soviel ich weiß darfste dann 7 jahre ncihts verdienen. allerdings darfst du auch garnicht von alleine kündigen ausheck
du musst auch wie deine ex zum beispiel mit 20 bewerbungen nachweisen dass du dich drum kümmerst, wenn du dann PI beantragst, sehen die ja wo du drauf hinaus willst Whatever

kurz um - dummer gedanke, zumal das Jugendamt das geld vorstreckt und das ein schuldenberg bleibt, der dir nie erlassen wird und sich immer schön weiter summiert zwinker

willst du für die kinder nicht mehr zahlen schiel
für die ex kann ich ja verstehen. die frauen sind alle alt genug für sich selber zu sorgen, wenn keine kleinkinder oder kranken kinder im spiel sind. aber es sieht so aus, als ob du dich davor drücken willst Wird mir übel! jedenfalls liest es sich so raus. klär mich bitte auf, wie du das richtig meinst ...


Tut mir leid - aber soviel Unfug tut schon fast weh. Wenn du keine Ahnung hast solltest du auch nicht posten. Das wäre besser für alle.
14.02.2009 22:21 Markus Becker ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
User3
unregistriert

Re: Unterhaltspfändung von User3 (14.02.2009 22:32)

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@ Markus Becker
Das kann man auch anders sagen!
Du bist neu hier, also lege ich dir mal nahe, einen anderen Umganston zu wählen.
Es ist nicht üblich hier in dieser Art und Weise miteinander zu reden.

Außerdem würde mich interessieren, ob die Web-Adresse in deiner Signatur unter Werbung fällt...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von User3: 14.02.2009 22:33.

14.02.2009 22:32
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