Unterhaltspfändung |
kukulux
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Re: Unterhaltspfändung von kukulux (29.11.2008 07:36) |
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achja und zur privatinsolvenz ...
wenn du arbeitslos bist kannste das wohl beantragen und soviel ich weiß darfste dann 7 jahre ncihts verdienen. allerdings darfst du auch garnicht von alleine kündigen
du musst auch wie deine ex zum beispiel mit 20 bewerbungen nachweisen dass du dich drum kümmerst, wenn du dann PI beantragst, sehen die ja wo du drauf hinaus willst
kurz um - dummer gedanke, zumal das Jugendamt das geld vorstreckt und das ein schuldenberg bleibt, der dir nie erlassen wird und sich immer schön weiter summiert
willst du für die kinder nicht mehr zahlen
für die ex kann ich ja verstehen. die frauen sind alle alt genug für sich selber zu sorgen, wenn keine kleinkinder oder kranken kinder im spiel sind. aber es sieht so aus, als ob du dich davor drücken willst
jedenfalls liest es sich so raus. klär mich bitte auf, wie du das richtig meinst ...
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29.11.2008 07:36 |
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pascal
User

Dabei seit: 28.11.2008
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Re: Unterhaltspfändung von pascal (29.11.2008 09:35) |
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Guten Morgen,
bevor es hier den Anschein hat möchte ich einiges klarstellen.........
1. Ich liebe alle meine Kinder
2. Zahlungsbereit (Zahle seit 7 Monaten ca. 800,- 1000,- ans Ja )
3. Bin nicht Arbeitslos ** halt gerade Kündigung erhalten ** super
am ende..............
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29.11.2008 09:35 |
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kukulux
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Re: Unterhaltspfändung von kukulux (01.12.2008 14:41) |
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solltest du die kündigung provoziert haben, kann das gericht sogar entscheiden dich wieder einstellen zu lassen
in letzter zeit zwei vätern in unserem umfeld passiert
für dich tut es mir leid. mein mann zahlte noch mehr ...
aber für dich wünsche ich mir, dass du schnell wieder einen job bekommst, der dich deine kosten beim Jugendamt nciht zu hoch steigen lässt
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01.12.2008 14:41 |
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Markus Becker
User

Dabei seit: 14.02.2009
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Re: Unterhaltspfändung von Markus Becker (14.02.2009 22:16) |
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@pascal
Der Selbstbehalt ist rein theoretisch - das scheint hier niemand zu wissen. Überhaupt ist die Info in den vorangegangenen Beiträgen oftmals Unfug und konfus. Du hast eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, insofern kannst du nicht einfach den Unterhalt herabsetzen bzw. dich auf deinen Selbstbehalt zurückziehen. Die Richer werden notfalls einen Zweitjob verlangen. Die einzige "Rettung" ist die nicht-verschuldete Arbeitslosigkeit oder Krankheit oder Auswandern. Und noch ein weiterer Punkt: bei einer Privatinsolvenz kann man natürlich arbeiten. Man sollte es allerdings nicht während der Unterhaltszahlungen machen sondern erst wenn das Kind keinen Anspruch mehr hat. Dann kann man sich so von den Schulden lossagen. Anders würden permanent während der Wohlverhaltenssphase weitere Schulden auflaufen. Weitere Infos unter www.trennungsfaq.de
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14.02.2009 22:16 |
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Markus Becker
User

Dabei seit: 14.02.2009
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Re: Unterhaltspfändung von Markus Becker (14.02.2009 22:21) |
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| Zitat: |
Original von kukulux
achja und zur privatinsolvenz ...
wenn du arbeitslos bist kannste das wohl beantragen und soviel ich weiß darfste dann 7 jahre ncihts verdienen. allerdings darfst du auch garnicht von alleine kündigen
du musst auch wie deine ex zum beispiel mit 20 bewerbungen nachweisen dass du dich drum kümmerst, wenn du dann PI beantragst, sehen die ja wo du drauf hinaus willst
kurz um - dummer gedanke, zumal das Jugendamt das geld vorstreckt und das ein schuldenberg bleibt, der dir nie erlassen wird und sich immer schön weiter summiert
willst du für die kinder nicht mehr zahlen
für die ex kann ich ja verstehen. die frauen sind alle alt genug für sich selber zu sorgen, wenn keine kleinkinder oder kranken kinder im spiel sind. aber es sieht so aus, als ob du dich davor drücken willst
jedenfalls liest es sich so raus. klär mich bitte auf, wie du das richtig meinst ... |
Tut mir leid - aber soviel Unfug tut schon fast weh. Wenn du keine Ahnung hast solltest du auch nicht posten. Das wäre besser für alle.
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14.02.2009 22:21 |
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