Unterhaltszahlung auch an arbeitsunwilligen 18.jährigen? |
Fam. L
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Dabei seit: 21.05.2010
Letzte Aktivität: 21.05.2010 22:12
Beiträge: 1
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Unterhaltszahlung auch an arbeitsunwilligen 18.jährigen? von Fam. L (21.05.2010 22:11) |
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Hlallo, brauch einen Rat. In 3 Monaten wird der Sohn meines Ehemannes 18 Jahre. Alle Versuche von uns und dem Arbeitsamt sind fehlgeschlagen in Richtung Berufsausbildung. Der junge Mann hat sämtliche schulischen Varianten und Arbeitsamtmaßnahme ausgereizt. (BVB + Co.). Lehrstellen die ich besorgt habe wurde abgelehnt mit der Aussage : kein Bock früh aufzustehen, keine Lust zu arbeiten etc. Die Kindesmutter ist völlig desinteressiert solange der Unterhalt von uns kommt. Jetzt zu meiner Frage: Der junge Mann möchte jetzt eine nicht staatlich anerkannte Ausbildung als Fitnesscoach machen , die auch noch privat finanziert werden muss. Sind wir verpflichtet das zu zahlen- und in wieweit - nach dem 18. Lebensjahr müssen wir den jungen Mann unterstützen, der nicht bereit ist zu arbeiten.
Vielen Dank für die Hilfe!
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21.05.2010 22:11 |
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hitnak
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Beiträge: 2.120
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Re: Unterhaltszahlung auch an arbeitsunwilligen 18.jährigen? von hitnak (21.05.2010 22:30) |
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Hallo,
nun es ist prinzipiell so, dass Ihr dem Sohn Eures Mannes nicht einfach den Unterhalt kappen dürft, weil Euch das, was er mit seinem Leben vor hat, nicht gefällt, oder Ihr keine Zukunftsaussichten darin seht.
Was Elter genau bezahlen müssen, und bis wann, und was man dagegen tun kann, wenn einem das überhaupt nicht passt, falls man dagegen etwas tun können sollte, dass kann und darf Euch allerdings einzig und allein ein Anwalt sagen.
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21.05.2010 22:30 |
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