Was erwartet mich ? |
trollo
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Was erwartet mich ? von trollo (30.01.2004 10:25) |
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Hallo leidensgenossen !
Nun ist es bald soweit ! nach langem leidensweg haben wir uns entschlossen uns scheiden zu lassen !
Mir ist nur nicht ganz wohl bei dem Gedanken an meine finanzielle Zukunft.
Kann mir einer nen Tip geben wieviel mir übrig bleibt ! ?
Hier kurz unsere Situation !
Wir sind seit 5 Jahren verheiratet und haben eine 2 jährige Tochter. Meine Frau wird unsere Tochter zu sich nehmen . Ich verdiene 1400€ Netto , meine Frau 850€ Netto. Das Haus ist gemietet und außer einem PKW (5000€) und einem Busparguthaben (8500€) ist kein Vermögen vorhanden.
Wie geht es für mich finanziell nach der Scheidung weiter wenn meine frau wie bislang weiterhin ihre 850€ verdient?
Vielen dank für eure mithilfe.
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30.01.2004 10:25 |
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Erika38

Mega-User
 
Dabei seit: 21.01.2004
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Re: Was erwartet mich ? von Erika38 (30.01.2004 12:24) |
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Hallo,
erstmal tut es mir leid das für Euch keinen anderen Ausweg gab.
Zu Deiner finanziellen Situation kann ich Dir folgendes schreiben:
Für Deine Tochter mußt Du Unterhalt zahlen,den kannst Du nachlesen in der Düsseldorfer Tabelle
[URL]www.duesseldorfertabelle.de[/URL]
Da Deine Frau arbeitet,wirst Du entweder nichts oder bis zu einen bestimmten betrag zuzahlen müssen.Aber ich glaube sie verdient genug.
Euer erspartes wird zur Hälfte geteilt und wer das Auto behält muß den anderen auszahlen oder so einigen.
Ich hoffe für euch ihr bekommt das alles ohne großen Ärger hin.
Viel Glück
LG Erika
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30.01.2004 12:24 |
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vernetz unregistriert
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Re: Was erwartet mich ? von vernetz (01.02.2004 23:24) |
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Hallo trollo,
das Original zur Düsseldorfer Tabelle findetst du hier:
[URL]http://www.famrz.de/duesseltab.pdf[/URL]
Falls du in den neuen Bundesländern wohnst, gilt unter Umständen die Berliner Tabelle. Ergänzend sind immer die Leitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte (welches ist für deinen Wohnort zuständig?) relevant, welche die speziellen Fragen (z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Regelung gemeinsamer Schulden, etc.) ausführen.
Nach deinen Ausführungen kommt es wesentlich darauf an, dass sie ihre Arbeit behält (ist eigentlich auch für sie sinnvoller). Ansonsten wird es sehr sehr eng. Dann verbleibt dir nur noch der Selbstbehalt von 84
west) oder 775(ost). Und sie wird wohl ergänzende Sozialhilfe beantragen müssen.
Aber ganz wichtig!! Versucht doch eine gemeinsame Elternvereinbarung zu treffen, insbesondere auch was den regelmäßigen Umgang (nur alle 14 Tage, Wechselmodell, etc.) regelt. Bei so einem kleinen Kind ist es auch sinnvoll mal unter der Woche für einige Stunden.
Bitte nicht ausziehen, ohne Umgangsvereinbarung!! Sonst ist diese Frage oft leider völlig ins Belieben der Mutter gestellt.
Und.. solange ihr reden könnt, laßt Anwälte aus dem Spiel, die leben halt vom Streiten.
gruss
vernetzen
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Wie ist die Regelung nach der Trennung - Erfahrungsberichte gesucht?
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01.02.2004 23:24 |
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