Was für eine wohnung steht mir als alleinerziehender Vater zu?

melanielam

Neues Mitglied
hallo,
also ich habe folgendes problem.ich lebe von meiner frau getrennt und meine tochter 11 jahre alt lebt jetzt seit 2 monaten bei mir und will auch bei mir bleiben. ich habe eine 2 zimmer wohnung. ich wollte aber für sie ein kinderzimmer haben da wir uns ständig in dem einen schlafzimmer über den weg laufen da meine schränke dort stehen. und da sie so langsam anfängt sich zu schämen will ich das sie ihren privaten bereich hat. zudem kommt noch das meine andere tochter 9 jahre jeden mittwoch bis donnerstag und alle 14 tage das we bei mir ist.jetzt ist die frage steht mir eine 3 zimmerwohnung zu? kennt sich jemand vielleicht damit aus???
 

sannibep

stets ehrlich, wenn auch direkt
duie frage ist wer die wohnung zahlt, du? deine frau? arbeitsamt? wohngeldstelle?

wenn ein amt, dann musst du bei den örtlichen einfach mal anrufen und nachfragen, die werden fragen wie viele personen da leben und welche einnahmen es gibt.
 
C

chisi

Guest
Ich habe meinem Ex-Mann eine Bescheinigung ausgestellt, dass die Kinder ihn regelmäßig besuchen und somit hatte er Anspruch auf eine 3-Zimmer-Wohnung, die vom Amt mit getragen wird.

Hoffe, es ist bei euch auch so.
 
C

chisi

Guest
Da die Kinder, zumindest 1 komplett bei dir wohnt, sollte dir so eine Wohnung auf jeden Fall auch zustehen. Denn schließlich brauchen die Mädels, aber auch Jungs ihre Privatsphäre.
 

melanielam

Neues Mitglied
hallo, danke ersmal für die reaktionen. es ist so ich habe eine 2 zimmerwohnung die jetzt vom amt bezahlt wird. der satz für 2 pers. = 55-60 qm² bei ca. 492 eur warm. doch eine zweizimmerwohnung ist für mich und meine tochter nicht möglich allein weil sie schon ein mädchen ist und ihrer privatsphäre braucht. ich war beim wohnungsamt und die sagten der kleinen stehe ein zimmer zu und somit waren das ja dann 3 zimmer die ich bekommen müsste. meine sachbearbeiterin lehnt meinen wbs ab sie sagt ich solle mir eine schlafcouch kaufen und darauf schlafen. war für ein satz tzz. ich sagte ihr das ich einen zweifachen bandscheibenforfall habe und so nicht schlafen kann. nur wie verfahre ich jetzt weiter??
 
U

User3

Guest
Original von melanielam
... ich sagte ihr das ich einen zweifachen bandscheibenforfall habe und so nicht schlafen kann. nur wie verfahre ich jetzt weiter??

Vielleicht kann dich ein Attest vom Arzt unterstützen?!
Frag mal nach.
 
U

UserD

Guest
wiederspruch einlegen und den vorgsetzten sprechen,am besten natürlich mit dem attest in der hand
 

melanielam

Neues Mitglied
hallo,
sooooo!!! also als ich dann heute wieder meine sachbearbeiterin anrief um ihr mitzuteilen das mir das wohnungsamt bestättigt hat das mir ne 3 zimmerwo. zustände hatte der chef der dienststelle auf einmal sehr eilig meine nr. gewält und zugestanden das dies stimmen würde mir jedoch keine kaution und umzugskosten übernahme zustände fragte ich ihn warum nicht??? er meinte das dies auf die miete gespart wird was er mir aber nicht wirklich plausiebel erklären konnte. ich teilte ihm dann mit das ich dies einfach meinem anwalt geben würde damit er sich damit befassen kann lenkte er sofort ein soweit müsse es doch nicht kommen er würde mir schnellstens einen termin machen damit ich nun doch meinen wbs bewilligt bekäme. tzz diese beamten meinen wohl nur weil man nicht im berufsleben steht und leidergottes auf diese hilfe angewiesen ist mit einem umspringen könne wie sies gerade wollen
auf jedenfall nicht unterkriegen lassen das bewirkt einiges :respekt

jetzt bin ich mal auf den termin gespannt gebe dann infos über den verlauf
 

M4RCJO

Neues Mitglied
Hmmm ... irgendwie habe ich dann wohl SUPER GLÜCK ... oder nur mehr Ahnung von den Gesetzen und dem was denn geht ...

also werden ich hier (wenn auch etwas spät) mal meine SENF dazu geben ... :)



Ich bin Alleinerziehender Vater - Betonung liegt auf Alleinerziehend ! - und wohne alleine mit meiner Tochter seit dem Sie 3 1/2 Jahre alt ist (nachdem Ihre Mutter abgehauen war) in einer DREI-RAUM-WOHNUNG mit 74 qm und einer gesamt Miete von 410,00 EUR, welche das AMT ohne Probleme zahlt. Des weiteren bekomme ich einen Mehrbedarf für Alleinerziehende von 134 EUR ... und dann noch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss (welche vom AMT gegen gerechnet werden)

KURZ:

Habe eine 3-Raum-Wohnung
Bekomme einen Mehrbedarf von 134 EUR

... und das nur, weil ich beim AMT als Alleinerziehend eingetragen ist



Bei dem Mehrbedarf weiß ich soviel, das man den wohl erst bekommt, wenn sämtliche andere Fördermöglichkeiten für das Kind durch sind und es noch keine 18 Jahre alt ist bzw. selbst Geld verdient. Wenn das Kind noch ein Baby ist bekommt man ja das erste Jahr lang Elterngeld (würde es nicht auf drei Jahre ziehen !!!) ... danach sollte es wohl möglich sein diesen Mehrbedarf für Alleinerziehende zu bekommen.

Ich würde mir aber hier, speziell für das Kind (oder Baby) und dessen wohlergehen Unterstützung von einem Anwalt holen - die Kosten bekommt man als ALG II Empfänger auch erstatte - man zahlt hier nur 10 EUR pro Aktenzeichen - die entsprechenden Anträge gibt es beim Gericht - Anwaltskostenbeihilfe o.ä.

Euch sollte als ALG II Empfänger eines klar sein ...

Die Mitarbeiter vom AMT sind so geschult, das diese Euch schon quasi an der Nase ablesen können, ob Ihr Ahnung von den Gesetzen habt und von dem, was geht und was nicht geht. Diese Arbeiten kurz gesagt mit der Unwissenheit ihrer "Patienten" und behandeln Euch am Ende nur wie Gegenstände, welche eine Nummer bekommen haben und abgeheftet werden müssen.

Nicht etwa weil diese es wollen, sondern vielmehr, weil Sie es müssen.

Diese werden also wohl kaum zu Euch kommen und zu allem JA und AHMEN sagen - speziell bei dem Thema "Wohnungsangemessenheit" haben diese die Angewohnheit, erstmal Abzulehenen und den tollen §§ 22 SGB II dahinter stellen oder einen vergleichbaren.

Hier würde ich mich gar nicht erst mit dem AMT privat streiten, sondern gleich einen Anwalt einschalten und ggf. noch das Jugendamt mit ins Boot holen (obwohl ich das Jugendamt eher aussenvor lassen würde)

IHR SEIT IM RECHT und nicht das AMT !!!

Wenn Ihr mehr zum Thema ALG II / Hartz IV wissen wollt, so kann ich Euch folgende Seite im Netz empfehlen: http://www.gegen-hartz.de/



LG und alles gute wünscht M4RCJO
 
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