Wie ist das mit Kindesunterhalt im Urlaub?? |
allyson

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RE: Wie ist das mit Kindesunterhalt im Urlaub?? von allyson (01.05.2009 22:11) |
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| Zitat: |
Original von Wolfgap
Nun eine Frage allgemeiner Art:
Das Kind ist in den Pfingstferien 1 Woche und im Sommer 2 Wochen beim Vater, das heisst dieser betreut und verköstigt ihn auch in dieser Zeit. Kann der Vater das mit dem Kindesunterhalt verrechnen? |
Ganz allgemein: nein.
Unterhaltskürzungen können erst bei einer 50%/50% Betreuung vorgenommen werden. Selbst bei 49,9%/50,1% ist das noch nicht möglich.
Argumentiert wird damit, dass bestimmte Kosten auch während der Betreuungszeit des Barunterhaltspflichtigen bei dem Naturalunterhaltspflichtigen anfallen welche immer gezahlt werden müssen (Fixkosten).
Kleidung etc. sind auch von dem Kindesunterhalt zu zahlen.
Treten die oben genannten Missstände häufiger auf, dann könnte auch das JA darüber in Auskunft gestzt werden - wenn diese eh schon involviert sind.
Liebe Grüße,
allyson
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01.05.2009 22:11 |
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