Wo fängt Kindeswohlgefährdung an ? |
IlkaM. unregistriert
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RE: Wo fängt Kindeswohlgefährdung an ? von IlkaM. (07.02.2009 14:58) |
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| Zitat: |
Original von erdmann
Laut Arztin hat mein Sohn eine Hundeallergie daher die dauerhafte Überreizung der Bronchen (KM hält seit 1 Jahr einen Hund) festgestellt im August 2008 und wurde letztens zum Kinderpsychologen überwiesen (mir auch neu) psychische Probleme (hat mich ja 4 Wochen nicht gesehen und gehört (Weihnachten)) lag sogar im KH ohne gesundheitliche Einschränkungen (3 Tage Tests ) da er schmerzen vortäuschte. Nach Placebo gings ihm meistens gut.
Wie ist eure Meinung dazu ? |
Bei einer attestierten Hundeallergie sollte der Hund natürlich weg, da besteht für mich gar kein Vertun.
Was die psychischen Probleme anbetrifft und das "Schmerzen vortäuschen", dann kann das alles mögliche sein, zum Bespiel auch eine Folge der Scheidung oder eine Reaktion darauf, dass Mama und Papa ständig streiten und das Kind dazwischenhängt.
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07.02.2009 14:58 |
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randy2201
"an Deiner Seite" -unheilig-
 
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RE: Wo fängt Kindeswohlgefährdung an ? von randy2201 (13.02.2009 16:56) |
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grüß dich nett!
nach meiner meinung liegt eine erhebliche vernachlässigung der meldepflicht an dich vor! vereinbart ist dieses in den grundlagen des gemeinsamen sorgerechts.
eine kindeswohlgefährdung kannst du ihr nicht nachweisen, da sie in betreuung beim kinderarzt ist.
tierhaarallerie muß eindeutig auf tierrassen nachgewiesen werden.
wenn du hilfe suchst über das jugendamt, oder auch die behandelnden ärzte, so stehst du bei einer klage ALLEIN!!! da.
in meinem falle habe ich im oktober klage gegen meine frau erhoben wegen kindeswohlgefährdung...
mein junge, 5 jahre, wurde in ihrer wohnung als gegenstand verwendet, keine regelmäßigen mahlzeiten, körperpflege gleich null, nachts ist der kleine selten vor 23 uhr ins bett gebracht worden, wohnung der KM verdreckt...
ich stand mit meinen anschuldigungen alleine da! das Jugendamt wollte sich nicht die finger verbrennen. ärzte und kindergarten haben schon etwas bemerkt, aber keiner trifft genaue aussage auf richterliche anordnung!
DU STEHST TOTAL ALLEINE DA!!!
ich habe 3 aussenstehende zeugen benannt und mit deren genaue aussage wurde mein vorwurf bestätigt und ich habe gestern den prozeß im alleingang, sogar ohne anwalt gewonnen.
aus meinen gesammelten erfahrungen kommst du mit deinen befürchtungen nicht durch!!!
mütter sind klar im vorteil wenn sie schuldig zum jugendamt gehen und beim sachbearbeiter weinen, du als mann bist beim jugendamt immer der ar... auch wenn du begründete befürchtungen hast!
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von randy2201: 13.02.2009 19:09.
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13.02.2009 16:56 |
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