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Lola
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Stillen und Vollzeit berufstätig - geht das? von Lola (13.01.2012 18:00)

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Hallo Ihr Lieben,

es dauert nicht mehr lange und unser Bauchkrümel verlässt bald seine Höhle Freude . Da nun der Termin (Mitte März) immer näher rückt fangen wir natürlich an, uns Gedanken zu machen was die Zeit nach der Geburt betrifft.

Stillen hat bei meinen beiden großen Kindern nicht so wirklich hin gehauen - Rückblickend kann ich nicht genau sagen, woran es genau gelegen hat. Beim Großen hatte ich übelst entzündete Brustwarzen und habe relativ früh das Handtuch geworfen, bei der Kleinen scheiterte es daran, dass sie Anfangs doch sehr schwach war und nicht richtig an der Brust getrunken hat.... ich habe die Milch 2 Monate lang abgepumpt und im Fläschchen gefüttert.... danach habe ich sie nicht mehr an die Brust bekommen.

Alle guten Dinge sind 3 - nun hoffe ich natürlich sehr, dass es beim Nesthäckchen klappt. Ich bin dem Stillen gegenüber so positiv eingestellt - das muss einfach klappen!

Nur die Frage, die ich mir stelle: wie bekomme ich die Stillerei nach dem Mutterschutz bewerkstelligt? Wir haben uns für eine etwas unkonservative Rollenverteilung entschieden - mein Mann nimmt das Jahr Elternzeit, ich will direkt nach der Geburt (also 8 Wochen danach) wieder arbeiten gehen.

Habe schon recherchiert, was das Thema Vollzeit Berufstätigkeit und Stillen betrifft.... habe sogar einige Erfahrungsberichte gelesen. Da wird das so als "total easy, bekommt man locker geregelt" abgestempel. Nachdem ich die Erfahrungsberichte gelesen habe dachte ich nur "ach Du meine Güte, wie soll man das denn auf Dauer durchstehen????". Also locker und easy hat sich das jedenfalls nicht gelesen. Schon alleine die Tatsache, dass die Damen auf der Arbeit Milch abpumpen (die Vorstellung widerstrebt mir total).

Nun muss ich dazu sagen, dass ich nur 6 km vom Büro entfernt wohne - ich kann also jeden Mittag Nachhause fahren.

Jetzt mal ehrlich - bekommt man das geregelt?

Klar müsste ich vorher MuMi-Vorräte anlegen - für den Hunger zwischendurch. Aber wie halte ich das durch, wenn ich angenommen zur Mittagszeit stille und dann erst 5 Stunden später Zuhause bin. Stellt sich die Milchproduktion mit der Zeit auf diesen Rhythmus ein?

Fragen über Fragen - ich möchte einfach diesmal so gerne stillen!

Wäre es zur Not auch realistisch zu planen, nur Morgens und Abends zu stillen?

Für Eure Antworten danke ich Euch schon mal im Voraus!

Lieben Gruß
Lola
13.01.2012 18:00 Lola ist offline Besuchen Sie Lola auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

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ClaudiaPE ClaudiaPE ist weiblich
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Re: Stillen und Vollzeit berufstätig - geht das? von ClaudiaPE (15.01.2012 16:02)

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Da Du gleich nach dem Mutterschutz arbeiten wirst, finde ich die Abstände zu lang, um in eine ausreichende Milchbildung zu kommen. Da würde ich dann zwischendurch abpumpen. Darüber solltest Du dann aber mit Deiner Hebamme oder Stillberaterin sprechen, wie sich alles arrangieren lässt. Möglichkeiten gibt es immer.
Stillen und Vollzeittätigkeit würde ich nicht als "locker" und "easy" bezeichnen. Das ist ja ohne Berufstätigkeit auch anstrengend und vor allen Dingen zehrend.
Aber selbst, wenn es nicht zum vollstillen reicht, ist es auf jeden Fall positiv!
15.01.2012 16:02 ClaudiaPE ist offline Besuchen Sie ClaudiaPE auf Facebook! Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
lilly7686 lilly7686 ist weiblich
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Re: Stillen und Vollzeit berufstätig - geht das? von lilly7686 (22.01.2012 11:55)

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Hallo!

Es ist möglich, mit guter Organisation, das Stillen und die Arbeit unter einen Hut zu bringen :)
http://www.afs-stillen.de/upload/faltblaetter/FB-2010-StillenBeiErwerbstaet
igkeit.pdf
Das ist ein sehr informativer Flyer zum Thema.

In Deutschland hast du das Recht auf zwei mal täglich 30 Minuten Stillpause. Dein Mann kann dir dein Baby also zwei bzw. drei Mal (Mittagspause) pro Tag zum Stillen vorbei bringen.

Für Österreich gilt: Stillende Mütter haben während der Arbeitszeit ein Recht auf Stillzeit. An Arbeitstagen, an denen die Mutter mehr als viereinhalb Stunden arbeitet, stehen ihr dafür fünfundvierzig Minuten zu. Beträgt die Tagesarbeitszeit acht oder mehr Stunden kann die Mutter zweimal eine Stillzeit von jeweils fünfundvierzig Minuten einlegen. Befindet sich in der Nähe der Arbeitsstätte keine Gelegenheit zum Stillen, ist einmal eine Stillzeit von neunzig Minuten zu gewähren.

Setz dich doch mit einer Stillberaterin in deiner Nähe in Verbindung :)

Alles Liebe!
22.01.2012 11:55 lilly7686 ist offline Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
 
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