Nach Schwangerschaftsabbruch Unterhaltsanspruch???

lhoffmann

Neues Mitglied
Hallo zusammen!
Ich würde gerne von jemandem wissen wie wohl der ungefähre Unterhaltsanspruch einer Mutter gegenüber dem biologischen Vater (unverheiratet, ONS) aussieht, wenn es überhaupt einen gibt, wenn die Schwangerschaft aufgrund von schweren genetischen Fehlern im 5. Monat abgebrochen wurde. Die Mutter war Studentin und hatte kein nennenswertes Einkommen.
Kann mir jemand helfen?
Sollte ich zur ungefähren Berechnung ein Jugendamt aufsuchen?

Für einen Tipp/Hinweis wäre ich sehr dankbar.
Danke,
Lutz
 
K

Karina

Guest
Ohne Kind kein Unterhaltsanspruch! Wofür sollst du denn dann zahlen?
 

kleinesme

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Hi,

erstmal tut es mir leid das deeine Bekannte/Freundin
einen schwangerschaftsabbruch machen musste.

Aber wegen dem unterhalt denke ich, das ihr da keiner zusteht,
weil es ja kein baby gibt und sie nach wievor für ihr einkommen selber verantwortlich ist. ( sie ist ja arbeitsfähig)
Gäbs ein baby würde ihr auf alle Fälle Unterhalt für das Kind zu stehen,
aber so wohl kaum, sorry. Für sich selber kann sie meines Wissens auch nur Unterhalt fordern wenn sie Kinder von demjenigen welchen hätte.
 

lhoffmann

Neues Mitglied
naja, es geht um den Unterhaltsanspruch für die MUTTER, der nach § 1615 I BGB ja maximal 4 Monate vor und bis zu 3 Jahre nach der Geburt in Anspruch genommen werden kann.
 

lhoffmann

Neues Mitglied
@ kleinesme

Ja, das wünsche ich prinzipiell auch keinem, egal wie der Erzeuger zu dem Kind stand. Sie hat auch hart damit zu kämpfen, aber ihre Familie steht ihr wohl sehr stark zur Seite.
 

kleinesme

Aktives Mitglied
ich denke da wird sie keinen haben,
da dieser soweit cih weiss, nur der mutter zusteht wenns auch ein Kind gibt.
Um dir 100% sicher zu sein würde ich einfach mal auf
dem Jugendamt anrufen, aber ich bin mir ziemlich sicher das du da nichts zu befürchten hast.
 

schnupe

Aktives Mitglied
Die Mutter hat diesen Anspruch nur, wenn sie wegen der Betreuung eines Kindes nicht mehr arbeiten gehen kann.
Sie ist also weiterhin arbeitsfähig, und muß sich selbst versorgen.
Persönlich kann ich nur sagen, finde ich diese Regelung auch gerecht.
Man/Frau, kann sich ja nun nicht auf die faule Haut legen, und jemanden anderes zahlen lassen.
Wo kämen wir denn da hin?*kopfschüttel*
 

schnupe

Aktives Mitglied
Ups....sorry, hab grad erst gemerkt, das Du derjenige bist, der zahlen soll.....
Also mach Dir keine Gedanken. Du wirst für sie nichts zahlen müssen.
 
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