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Hochbegabung bei Kindern - Kooperationsverbünde für HB in Niedersachsen :





Kooperationsverbünde für HB in Niedersachsen - Ratgeber Hochbegabung bei Kindern - Was bedeutet hochbegabt? Und was bedeutet das für Sie und Ihr Kind? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wollen Sie überhaupt eine besondere Förderung? Aber sicher wollen Sie mit anderen Eltern darüber sprechen. Dies ist das richtige Forum Hochbegabung für Sie. Stichworte: Hochbegabung bei Kindern, Hochbegabung erkennen, Hochbegabung Test, Forum, Schule, ADS.
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Zum Ende der Seite springen Kooperationsverbünde für HB in Niedersachsen
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ute heidorn
unregistriert


Kooperationsverbünde für HB in Niedersachsen

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Hier sind die Broschüren der Landesregierung zu diesem Thema.



Gruß von Ute

Hochbegabung erkennen und fördern

[denk]Die Broschüre und der Flyer sind beim Niedersächsischen Kultusmi-nisterium zu bestellen: Tel. 0511 /120 7037, Fax. 0511 / 120 7450 oder per E-Mail unter [EMAIL]bibliothek@mk.niedersachsen.de[/EMAIL][/denk]

[B]Kultusminister Bernd Busemann stellt Informationsbroschüre für Eltern, Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte vor[/B]

"Wir setzen auf individuelle Förderung unserer Schülerinnen und Schüler. Deshalb richten wir mit der Einrichtung von Kooperationsverbünden zur Hochbegabungsförderung schrittweise im ganzen Land ein maßgeschneidertes Schulangebot ein", erklärte der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann anlässlich der Vorstellung der neuen Broschüre und des Flyers Hochbegabung erkennen und fördern. "Die beteiligten Schulen stellen durch verbindlich vereinbarte Kooperation sicher, dass die Förderung bereits in der Grundschule beginnt und sich in den weiterführenden Schulen pädagogisch konsequent fortsetzt. Zunehmend erreichen wir auch die Erweiterung auf Kindergärten. Durch die Zusammenarbeit der Verbünde mit externen Fachstellen, Hochschulen und Verbänden wird Vielfalt und Professionalität gesichert", so Busemann.
Mit 9 weiteren Kooperationsverbünden, die zum 1.8.2004 genehmigt wurden, bestehen inzwischen insgesamt 38 Kooperationsstandorte im Lande, an denen 204 Schulen beteiligt sind, darunter 147 Grundschulen, 9 Realschulen, 42 Gymnasien und 6 Gesamtschulen. Darüber hinaus wurden 10 Verbünde, die seit dem 1.8.2002 bzw. dem 1.8.2003 arbeiten, um 5 Grundschulen, 4 Realschulen, 2 Gymnasien und 1 Gesamtschule erweitert.
Hochbegabte Schülerinnen und Schüler bräuchten spezifische Entwicklungs- und Lernbedingungen, um ihr Begabungspotenzial entsprechend entfalten zu können. Nichts sei ungerechter als die gleiche schulische Behandlung ungleicher Lernvoraussetzungen. Es sei aber auch eine alte Erkenntnis, dass besondere Fähigkeitspotenziale durch Anstrengung, Motivation, Interesse usw. begleitet sein müssten, um "Leistungsexzellenz" zu erreichen, betonte Busemann.
Mit der nun vorliegenden Broschüre und dem Flyer werden umfassende Informationen zum Erkennen und Beraten, Fördern, Unterstützen und Begleiten von Kindern und Jugendlichen mit Hochbegabung, insbesondere auch für Eltern, verfügbar sein. "Für eine erfolgreiche Umsetzung der Konzepte wird es darauf ankommen, dass wir die Betreuungskräfte in den Kindergärten und die Lehrkräfte in den Schulen informieren und befähigen", sagte Busemann. "Ich wünsche mir, dass die in dieser Broschüre zusammengefassten Informationen und Konzepte in den niedersächsischen Schulen wirksam werden und deren Zusammenarbeit untereinander und mit den Eltern unterstützen."
27.08.2004 08:19
LeeAnn LeeAnn ist weiblich
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Schade, dass wir nach nachfolgenden Aussagen keine Chance haben:




Um den Kooperationsverbund außerhalb des eingen Schulbezirks besuchen zu dürfen, müssen gemäß gem. § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG
zwingende pädagogische Gründe vorliegen.

Auf der ersten Ebene entscheiden die beteiligten Schulen, bei Nichteinigung die Bezirksregierung (BZ) : BZ soll die aufgeführten pädagogischen Gründe fachlich prüfen, der Schwerpunkt liegt auf der Beratung der Beteiligten.
Fazit: Abgebene und aufnehmende Schule müssen sich einig sein, dass für das Kind ein Schulwechsel sinnvoll ist.

Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Fahrzeit für das Kind zumutbar sein muss.

„Wird die Gestattung erteilt, weil dies pädagogisch geboten ist, besteht für die Betreffenden nach § 114 NSchG ein Anspruch auf Beförderung zur Schule unter zumutbaren Bedingungen oder auf Übernahme der Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg.“

Die Kommune ist Träger der Schülerbeförderung und musste der Einrichtung eines Kooperations-Verbundes (Koop-V.) zustimmen.

Zur Übernahme der Fahrkosten liegt ein gerichtlicher Entscheid aus dem Raum Hannover vor, AZ 6 A 5714/02.

Allerdings haben viele Kommunen der Einrichtung eines Kooperationsverbundes unter der Voraussetzung, dass die Einrichtung für sie kostenneutral ist, zugestimmt. Dabei blieb unberücksichtig, dass sie für die Schülerbeförerung zuständig sind und diese Kosten also tragen müssen. So wird es schwierig ein Kind den Schulbezirk wechseln zu lassen
16.09.2004 13:37 LeeAnn ist offline E-Mail an LeeAnn senden Beiträge von LeeAnn suchen Nehmen Sie LeeAnn in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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