Erika67

Super-User Level II
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Hallihallo,
die Angaben bei diesem Anwalt sind zum Teil veraltet.
Man darf beispielsweise mittlerweile 30 Stunden und nicht nur 19 Stunden arbeiten während der Elternzeit (die nicht mehr Erziehungs"urlaub" heißt, weil wir schließlich hart arbeiten
).
Vielleicht gibt es ja auch bei der Elternzeitverlängerung eine neue Regelung?! Ich kenn mich da zwar auch nicht so gut aus, aber habe eine Quelle gefunden, die meiner Meinung nach Melli die Türen öffnet, s. z. B. Seiten 37, 38, 41. Da schreiben sie sogar explizit, man solle sich zunächst nur für die ersten zwei Jahre festlegen und dann die Elternzeit für das dritte Jahr hinterher beantragen. Wenn der Arbeitgeber nicht zustimmen würde, könnte Melli sonst z. B. im ersten Schuljahr ihres Kindes das verbleibende Jahr Elternzeit nehmen.
Oder?
Melli, lies doch mal in Ruhe nach bei:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikat...n,did=4766.html
unter "Leitfaden Elternzeit" (beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Hoffe, das hilft.
Viele Grüße
Erika
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