Hallo,
wenn ich ehrlich bin, glaube ich nicht, daß eine Bank das finanzieren wird.
1. Ehefrau: kein Einkommen (400 €)
2. Tochter: Selbstständig ohne feste Einnahmen
3. Sohn: ALG II Empfänger
4. Freundin: Schülerin
5. Eigenkapital: 0,00 €
Sei mal ehrlich zu Dir selbst, würdest Du so einer Gruppe auch nur 1.000 € leihen? Ich nicht, und die Banken schon mal gar nicht. Ob ihr eine Wohnung vermieten wollt, ist denen egal.
Ich denke auch, daß Ihr erst mal eine Wohnung/Haus mieten solltet um zu testen ob das Zusammenleben auch klappt.
Klingt vielleicht hart, aber ich denke, dass man das wirklich objektiv betrachten muss.
Warst Du schon bei einem Rechtsanwalt? Der Zugewinnausgleich gilt nämlich nur für die Dinge, die Ihr gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet habt. Alles was mit in die Ehe eingebracht wurde, bleibt Eigentum des jeweiligen. Also wird der Hof, sofern er Deinem Mann gehört, auch ihm bleiben, inwiefern er Dir Unterhaltspflichtig ist, weiß ich nicht. Das kann alles der Rechtsanwalt klären. Sobald die Trennung vollzogen ist, gilt der Zugewinn m. W. nicht mehr.
Selbstverständlich kannst Du auch in der Ehe, eigenständige Rechtsgeschäfte eingehen, für die Du dann auch haftest. Das fängt schon beim Brötchen holen an und geht bis hin zum Erwerb von Unternehmen in Milliardenhöhe. Dein Mann haftet nicht dafür hat aber auch keinen Anspruch. das würde auch für Lottogewinne gelten, die in der Ehe getätigt würden. Anspruch hat derjenige, der den Schein hat. Teilen muss er nicht.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen (übernehme aber keine Gewähr für die Richtigkeit), aber geh auf jeden Fall zum Rechtsanwalt oder auch in eine andere Einrichtung (Frauenhaus z. B.), wo Du eine rechtsverbindliche Beratung bekommen kannst.
Ich wünsche Dir auf alle Fälle alles Glück dieser Welt
Gruß Ivanhoe
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ivanhoe: 04.08.2005 16:50.
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