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Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder - Elternforum » Familie + Beruf » Scheidung + Trennung » Brauche Rat Scheidung nach über 25 Jahren » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Wenn sich ein Paar zu einer Trennung entschließt, ergeben sich für jeden Teil ganz neue Fragen an die eigene Lebensplanung, die Sie hier im Forum Scheidung + Trennung zur Diskussion stellen können. Bitte beachten Sie auch das Forum Sorgerecht + Unterhalt. Stichworte: Scheidung Unterhalt, Scheidung Beratung, Familienrecht.
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Zum Ende der Seite springen Scheidung nach über 25 Jahren
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mariwegn
unregistriert


Scheidung nach über 25 Jahren

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Liebe Forenteilnehmer,

ich möchte mich nach über 25 Jahren Ehe scheiden lassen
(Mein Mann ist Landwirt, Eigener Immobilienbesitz, Wertpapiere, keine Gütertrennung)
aus unserer gemeinsamen Wohnung ausziehen
(Landwirtschaftlicher Betrieb auf dem ich seit über 25 Jahren mitarbeite)

Ich habe noch keine Scheidung eingereicht, wohne noch mit Ihm zusammen,
habe mir aber schon einen Beratungsschein vom Amtsgericht geholt.

Mein Mann (sehr geizig, verfügt aber über erhebliches Vermögen)
ist seit diesem Jahr offiziell in Rente.
(Ich habe neben dem Haushalt, Kindererziehung,
Harte körperliche Arbeit auf dem Bauernhof auch die Buchführung gemacht)

Um genügend Haushaltsgeld aufzubringen arbeite ich trotz
erheblicher gesundheitlicher Probleme durch die
harte Arbeit auf dem Landw. Betrieb seit mehreren Jahren auf 400 Euro Basis.

Mein Mann (Sehr Gewalttätig) hat über die 25 Jahre viel Leid über unsere Familie
(2 Kinder über 18 Jahren) gebracht, mich und die Kinder
psychisch und physisch fertig gemacht.
Ich habe nie den Mut und die Kraft aufgebracht meinen Mann früher zu verlassen –
was ein großer Fehler war.

Ich möchte gemeinsam mit meiner Tochter (Existenzgründerin), meinem Sohn
(leider derzeit ALG2-Empfänger) und seiner Freundin (Schülerin)
ein renovierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus erwerben.

Wir möchten anstatt für 3 Wohnungen miete zu zahlen gemeinsam
die Immobilie erwerben, über eine Hypothek 100% finanzieren und
über den Zugewinnausgleich nach 1-2 Jahren einen Grossteil der Hypothek abtragen.

Die monatliche Hypothekrate & Tilgung möchten wir durch den Unterhalt,
Vermietung einer Wohnung an meinen Sohn (ALG2-Empfänger) und seine Freundin (Schülerin) und die Erträge meiner Tochter (Existenzgründerin: noch geringe Erträge)
begleichen.

Wir verfügen alle nicht über große finanzielle Rücklagen,
möchten die Immobilie aber Anfangs (bis zum Zugewinnausgleich = Hoher Zugewinn in über 25 Ehejahren auf denen wir gemeinsam den Hof bewirtschaftet haben, etc.)
zu 100% finanzieren, haben wir eine Chance auf eine Hypothek
wenn wir alle als Hypothekennehmer auftreten ?
Wie sollen wir uns gegenüber der Bank verhalten ?

Kann ich während der Ehe (Hypothek ist ja kein Zugewinn)
oder im Trennungsjahr eine Immobilie finanzieren ?
(ein gemeinsam bewohntes MFH ist viel günstiger als 3 Wohnungen mit Nebenkosten !)

Was würdet Ihr in meiner Situation machen, was für Ratschläge könnt Ihr mir geben ?
Meine Kinder die sehr unter Ihrem Vater gelitten haben stehen Gott sein dank hinter mir,
seine Verwandtschaft aber leugnet die Schläge, den Terror, die Verletzungen
und Demütigungen und steht voll hinter ihm (Sie wollen erben…)

Ich und meine Kinder sind für jeden Hinweis, Hilfe, Ratschlag sehr dankbar !

Liebe Grüsse
Marianne
mariwegn@freenet.de
04.08.2005 15:21
Damiana Damiana ist weiblich
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Hallo Marianne!

Toll, dass Du endlich den Mut findest. Nach dem, was Du schreibst, hättest Du das wirklich schon längst tun sollen.

Ob Ihr eine Hypothek bzw. eine Finanzierung bekommt, weiß ich nicht. Die Banken wollen ja meistens sehr konkrete Sicherheiten und so lange der Zugewinnausgleich noch nicht geklärt ist...!!?? Du kannst Dich ja mal unverbindlich bei einer Bank beraten lassen. Oder telefonisch? Oder bei der LBS, Schwäbisch Hall etc.!?

Wenn Ihr keine Gütertrennung habt, dann gilt doch alles, was man während der Ehe angeschafft hat, als gemeinsames Vermögen!!??
Insofern würde ich das Haus vielleicht besser nicht erwerben, solange ihr noch verheiratet seid.

__________________
Kinder sind unsere wirklichen Lehrer. Lerne wieder ihnen zuzuhören: Sie erzählen dir von der Schönheit und der Sorglosigkeit, die du nur im gegenwärtigen Augenblick wiederfindest. (Tibetische Weisheit)
04.08.2005 15:40 Damiana ist offline E-Mail an Damiana senden Beiträge von Damiana suchen Nehmen Sie Damiana in Ihre Freundesliste auf Webnews
Meggy
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Liebe Marianne!

Ich kann dir leider keine Tipps geben.
Ich finde aber, du hast dir sehr stichhaltige Gedanken gemacht und deinen weiteren Weg gut geplant. Du hast viel ertragen und scheinst eine ungemein starke Frau zu sein! Respekt!
Daher möchte ich dir ganz viel Kraft schicken und dir für deine Zukunft und deinen weiteren Lebensweg alles erdenklich Gute wünschen! Daumen drück
Lass dich mal mal drücken

Meggy Bye

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Meggy: 04.08.2005 15:40.

04.08.2005 15:40
Meggy
unregistriert


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Zitat:
Original von Damiana

Wenn Ihr keine Gütertrennung habt, dann gilt doch alles, was man während der Ehe angeschafft hat, als gemeinsames Vermögen!!??
Insofern würde ich das Haus vielleicht besser nicht erwerben, solange ihr noch verheiratet seid.


Soviel ich weiß, gilt das nicht mehr, ab dem Tag, wo man sich amtlich als getrennt lebend meldet....
Die Scheidung selber wird ja erst viel später eingereicht. Und da sie das Haus ja auf Hypothekenbasis erwerben will (zuerst), denke ich auch, dass es unerheblich sein müßte.
Aber ein Anwalt kann da in einem (beim ersten meist kostenlosem) Beratungsgespräch sicherlich weiter helfen.

Meggy Bye
04.08.2005 15:43
Zwerg Zwerg ist weiblich
hoffend...


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Zitat:
Original von Meggy
Zitat:
Original von Damiana

Wenn Ihr keine Gütertrennung habt, dann gilt doch alles, was man während der Ehe angeschafft hat, als gemeinsames Vermögen!!??
Insofern würde ich das Haus vielleicht besser nicht erwerben, solange ihr noch verheiratet seid.


Soviel ich weiß, gilt das nicht mehr, ab dem Tag, wo man sich amtlich als getrennt lebend meldet....

Stichtag für die Zugewinnberechnung ist erst der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages!! Also leider nicht der Tag der Trennung, sondern ca. 1 Jahr später!

Ob die Banken eine 100%-Finanzierung machen, bevor der Zugewinn geklärt ist, weiß ich nicht. Lieber vorher erkundigen - ohne gesichertes Einkommen oder andere Sicherheiten kann es ein Problem werden.

Trotzdem, liebe Marianne, wünsche ich Dir alles erdenklich Gute und viel Kraft für die kommende Zeit!

LG Zwerg

__________________
... ich werde weiteratmen, weil morgen die Sonne wieder aufgeht, und wer weiß, was die Flut bringt ... ("Cast Away")



04.08.2005 16:14 Zwerg ist offline E-Mail an Zwerg senden Beiträge von Zwerg suchen Nehmen Sie Zwerg in Ihre Freundesliste auf Webnews
Meggy
unregistriert


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Also, bei meiner Scheidung wurde die Zugewinnregelung von unseren Anwälten unabhängig von der Scheidung während der Trennungszeit geklärt und erst dann der Scheidungsantrag gestellt...
Es ging da auch um ein gemeinsames Haus, welches wir während der Ehe erworben und umgebaut hatten und welches mehr Wert als Hypothek hatte....
Daher hatte ich das so angenommen....
Aber vielleicht hatte ich ja auch nur Glück, dass wir es nicht gegenstand der Verhandlung werden lassen mussten, was ja auch die Kosten einer solchen immens in die Höhe treiben würde....
04.08.2005 16:40
Ivanhoe
unregistriert


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Hallo,

wenn ich ehrlich bin, glaube ich nicht, daß eine Bank das finanzieren wird.

1. Ehefrau: kein Einkommen (400 €)
2. Tochter: Selbstständig ohne feste Einnahmen
3. Sohn: ALG II Empfänger
4. Freundin: Schülerin
5. Eigenkapital: 0,00 €

Sei mal ehrlich zu Dir selbst, würdest Du so einer Gruppe auch nur 1.000 € leihen? Ich nicht, und die Banken schon mal gar nicht. Ob ihr eine Wohnung vermieten wollt, ist denen egal.

Ich denke auch, daß Ihr erst mal eine Wohnung/Haus mieten solltet um zu testen ob das Zusammenleben auch klappt.
Klingt vielleicht hart, aber ich denke, dass man das wirklich objektiv betrachten muss.

Warst Du schon bei einem Rechtsanwalt? Der Zugewinnausgleich gilt nämlich nur für die Dinge, die Ihr gemeinsam in der Ehe erwirtschaftet habt. Alles was mit in die Ehe eingebracht wurde, bleibt Eigentum des jeweiligen. Also wird der Hof, sofern er Deinem Mann gehört, auch ihm bleiben, inwiefern er Dir Unterhaltspflichtig ist, weiß ich nicht. Das kann alles der Rechtsanwalt klären. Sobald die Trennung vollzogen ist, gilt der Zugewinn m. W. nicht mehr.

Selbstverständlich kannst Du auch in der Ehe, eigenständige Rechtsgeschäfte eingehen, für die Du dann auch haftest. Das fängt schon beim Brötchen holen an und geht bis hin zum Erwerb von Unternehmen in Milliardenhöhe. Dein Mann haftet nicht dafür hat aber auch keinen Anspruch. das würde auch für Lottogewinne gelten, die in der Ehe getätigt würden. Anspruch hat derjenige, der den Schein hat. Teilen muss er nicht.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen (übernehme aber keine Gewähr für die Richtigkeit), aber geh auf jeden Fall zum Rechtsanwalt oder auch in eine andere Einrichtung (Frauenhaus z. B.), wo Du eine rechtsverbindliche Beratung bekommen kannst.
Ich wünsche Dir auf alle Fälle alles Glück dieser Welt

Gruß Ivanhoe

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Ivanhoe: 04.08.2005 16:50.

04.08.2005 16:44
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