Minna

Super-User Level II

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RE: Tagesmutter-Tätigkeit |
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ich bin ja auch tagesmutter, habe aber momentan wegen der kleinen keine kinder in betreuung.
heute habe ich gerade ein schreiben von unserer stadtverwaltung bekommen in dem steht das sich die gesetzlichen bestimmungen der kindertagespflege zum 01.10.2005 geändert haben. die kindertagespflege hat eine aufwertung erfahren und ist der betreuung in kindertageseinrichtungen gleich gesetzt worden.
mit der änderung des kjhg durch das kinder- und jugendhilfeentwicklungsgesetz) wird die tätigkeit als tagespflegeperson erlaubnispflichtig.
wer
-ein kind oder mehrere kinder
-außerhalb deren wohnung
-mehr als 15 stunden in der woche
-länger als 3 monate
-gegen entgeld
betreuen will. bedarf der erlaubnis ($43 abs. 1 kjhg)
das bedeutet, dass jetzt auch die tagespflegepersonen erlaubnispflichtig sind, die bisher aufgrund privater vermittlung oder beschäftigung tätig waren. wer ohne erlaubnis ein kind oder jugendlichen betreut, handelt ordnungswidrig und kann mit einem bußgeld belegt weden §104 abs. 1 kjhg).
alle anderen erteilten pflegeerlaubnisse werden ungültig und alle tagespflegepersonen bedürfen einer erlaubnis nach § 43, abs. 1 kjhg. die muss man neu beantragen.
ach ja, ein führungszeugnis ist nach § 30 abs. 5 bundeszentralregister in verbindung mit dem "antrag auf befreiung von der gebühr für führungszeugnisse" nach bzr 2a, bei der zuständigen meldebehörde zu beantragen.
__________________ VLG Minna
Patenkind von Ilona
Lebe so, daß, wenn du die Welt verlässt, alle weinen und du allein lächelst.
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