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Zum Ende der Seite springen Kindergeld + Freibetrag
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connylein connylein ist weiblich
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Kindergeld + Freibetrag

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Also...
ich bin alleinerziehend, habe das alleinige Sorgerecht.
Und bekomme Kindergeld.

Da ich Kindergeld bekomme, steht meinem Ex dann der Freibetrag zu?

Wenn nicht, würde ihm denn der Freibetrag theoretisch zustehn, wenn ich kein Kindergeld bekommen würde? Wenn ich das alleinige Sorgerecht hab?

Danke schonmal :)

edit: im Netz hab ich schon geschaut aba da find ich nur was von wegen, dass Freibetrag und Kindergeld (logischer Wiese) beides ned geht aber nix im Bezug darauf, dass ich alleinerziehend bin...

Mein Papa meinte nämlich selbst wenn ich kein Kindergeld bekommen würde, würds ihm nicht zustehn.

Die aufm Amt haben aber wohl meinem Ex gesagt, dass er nur auf die Vaterschaft ankommt ?!

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Hi conny

der halbe Freibetrag sthet ihm nur dann zu, wenn er seinen Unterhaltspflichten mindestens zu 75% nachkommt.

Das hängt nicht vom Kindergeld ab. Dir steht entweder der Freibetrag zu oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

lg Nobbi

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Also hängt der Freibetrag nur vom Unterhalt ab und hat nichts mim Sorgerecht zu tun?

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Mit dem Sorgerecht nicht, nur damit wo das Kind wohnt. Wenn der Unterhalt voll bezahlt wird hat dein Ex Anspruch auf den halben Freibetrag.

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13.04.2006 17:41 Nobbi ist offline E-Mail an Nobbi senden Homepage von Nobbi Beiträge von Nobbi suchen Nehmen Sie Nobbi in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Nobbi in Ihre Kontaktliste ein AIM-Name von Nobbi: hab ich nicht YIM-Name von Nobbi: hab ich nicht MSN Passport-Profil von Nobbi anzeigen Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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Das Kind wohnt bei mir und er zahlt keinen Unterhalt. Den bekomm ich vom JA...
Dann sag ich ihm dass er sich da gar ned erst drum kümmern braucht...

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So kannst du berechnen ob und wieviel Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet wird:

1/2 des Kindergeldes (77 €)
+ Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe
- Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages)
---------------------------------------------------------------------------
Anrechnungsbetrag (bei negativem Ergebnis keine Anrechnung)




Ab der 6 Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle wird immer das hälftige Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von User2: 13.04.2006 18:19.

13.04.2006 18:18
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das is mir zu hoch Oo
aber mir reicht schon die aussage, dass wenn er keinen unterhalt zahlt, er auch keinen freibetrag hat...

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Oh...

In der Schule würde es nun heißen: Thema verfehlt, setzen, 6... pfeif

Weiß nicht wie ich drauf gekommen bin, dass es hier um die Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhalt geht.
Ích glaub ich bin einfach das frühe Aufstehen nicht gewohnt engel
13.04.2006 19:16
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