cordu

Giga-User Level II

Dabei seit: 14.12.2003
Alter: 42 Jahre
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Herkunft: Nähe Bad Urach Beruf: Ehefrau, Mutter, Tagesmutter, Nachhilfelehrerin, Köchin, Putzfrau, Taxifahrerin Kinder: 3 Jungs 21, 17, 15
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Nächster Level: 6.058.010
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Hallo Steffi,
das Geld das du vom JA bekommst musst du nicht versteuern. Bei den Privatzahlern kannst du eine Betriebskostenpauschale (Höhe abhängig von der Betreuungsstufe) abziehen und das was da übrig bleibt ist dein Einkommen.
Dieses Geld musst du dann bei deiner Krankenkasse angeben und wenn du über 350,-€ kommst musst du dich selber versichern. Bei mir (AOK BW) wären das mit Pflegeversicherung so ca. 120,-€ im Monat.
Natürlich musst du alles beim Steuerausgleich als Einkommen aus selbstständiger Arbeit angeben. Die ziehen dir dann die Betriebskostenpauschale ab (hoffe ich jedenfalls).
Deine Pflegeerlaubnis vom JA ist ja für 4 Kinder. Wenn du mehr Kinder betreust brauchst du für jedes weitere eine extra Genehmigung vom JA (auch wenns Privatzahler sind). Ausserdem mußt du dich dann als Selbstständig melden und mußt das Geld vom JA auch versteuern.
So jetzt hoffe ich ich hab nicht allzu wirr geschrieben und alles richtig wiedergegeben.
LG
Cordu
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