mafa
Super-User Level III

Dabei seit: 04.02.2007
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Herkunft: Berlin Kinder: 12 Familienstand: verheiratet
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Themenstarter
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Krankenversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind, wenn nur ein Ehepartner berufstätig ist, Ehepartner und Kinder beitragsfrei mitversichert. Bei Scheidung entfällt dieser Anspruch jedoch. Der bisher Mitversicherte muß sich dann selbst innerhalb von drei Monaten um eine eigene Mitgliedschaft bei der Kasse bemühen, da er sonst den Krankenversicherungsschutz verliert.
Krankenversicherung
Wer über einen berufstätigen Ehegatten mitversichert ist, muss sich nach einer Scheidung selbst versichern. Innerhalb eines Monats nach rechtskräftiger Ehescheidung erlischt der Krankenversicherungsschutz aus der Mitversicherung über den Ehepartner. Sie sollten also rechtzeitig vor dem Scheidungstermin eine eigene Krankenversicherung abschließen, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem die Mitversicherung über den Ehegatten erlischt.
http://www.anwalt-scheidung-online.de/versicherungen_ehe.php
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