Loonara

Mutttttaaa, KiGa-Taxi, MiniClubTeilnehmerin
 

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Hallo gdreamer,
in den ersten 8 Wochen nach der Geburt herrscht Mutterschutz, danach darf sie arbeiten.
edit: Zitat aus dem Mutterschutzgesetz:
Während der Schutzfrist nach der Entbindung besteht ein
absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit dürfen Frauen
auch dann nicht beschäftigt werden, wenn sie dazu bereit
wären.
LG
Loonara
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Loonara: 27.06.2007 20:32.
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