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Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Baby und Kindererziehung im Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Frage Unterhaltskürzung wenn Kind in der Berufsausbildung ist? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Nach einer Scheidung steht bei vielen das Thema Sorgerecht an erster Stelle. Die Wege der Justiz sind dabei für viele nicht nachvollziehbar. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, ebenso bei Unterhaltszahlungen oder Umgangsrecht, sollten Sie sie hier im Forum Sorgerecht + Unterhalt stellen. Stichworte: gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Sorgerecht, Sorgerecht Vater Mutter, Unterhalt Kinder, Unterhalt Berechnung, Unterhalt Tabelle.

Scheidung + Trennung
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Zum Ende der Seite springen Unterhaltskürzung wenn Kind in der Berufsausbildung ist?
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Carla1962 Carla1962 ist weiblich
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Unterhaltskürzung wenn Kind in der Berufsausbildung ist?

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Hallo,

gibt es eine feste gesetzliche Regelung einer Unterhaltskürzung, wenn das Kind in der Ausbildung ist und eigenes Geld verdient?

Wenn ja, muss der Vater darauf aufmerksam gemacht werden oder liegt es in seinem Ermessen, ob er

1. es weiß
2. er es fordert bzw. beantragt?
Wenn er nicht reagiert, muss das Kind oder ich mit Rückzahlungen an ihn rechnen?

Wer weiß Rat?

Außerdem gibt es seit der Scheidung eine Vereinbarung (ohne Angabe wann sie endet) zwischen ihm und mir bezüglich Kindesunterhalt und Unterhalt für mich. Wird er den Unterhalt an mich immer zahlen müssen?

LG

Carla
01.02.2008 10:07 Carla1962 ist offline E-Mail an Carla1962 senden Beiträge von Carla1962 suchen Nehmen Sie Carla1962 in Ihre Freundesliste auf Webnews
polbarni polbarni ist weiblich
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Hallo Carla 1962!

Also soweit ich weiß, bist du verpflichtet Einkünfte, welche unterhaltsrelevant sind, anzugeben. Dazu gehört die Ausbildungsvergütung des Unterhaltsempfängers.

Je nach Einkommen des Unterhaltsempfängers würde der Unterhalt gekürzt werden.

Ob er zuviel gezahltes nachträglich zurück fordern kann weiß ich nicht, aber ich bin der Meinung der Anstand gebietet es dem Vater die Veränderungen mitzuteilen.

Des Weiteren kann dein Exmann, auf Grund des neuen Unterhaltsrechtes, die Vereinbarung zur Zahlung an dich überprüfen lassen. Er ist nicht verpflichtet zeit seines Lebens an dich Unterhalt zu zahlen.


Polbarni
03.02.2008 16:50 polbarni ist offline E-Mail an polbarni senden Beiträge von polbarni suchen Nehmen Sie polbarni in Ihre Freundesliste auf Webnews
black cat black cat ist weiblich
black as black can


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Soweit ich weiß, hat der Unterhaltsempfänger die Pflicht, Veränderungen seiner Einkünfte an den Zahlenden mitzuteilen. In wie weit das dann angerechnet wir/werden kann, weiß ich nicht. Da könnte es eine Grenze geben, wenn das Einkommen sehr niedrig ist. Er hat ja in der Ausbildung auch höhere Aufwendungen als als Schulkind. Vielleicht verzichtet der Vater ja auch von sich aus auf eine Kürzung zugunsten des Kindes. Der Vater kann zuviel gezahlten Unterhalt natürlich zurückfordern. Das kann soweit gehen, dass du im Extremfall, wenn du nachweislich grob fahrlässig gehandelt hast und es ihm wissentlich nicht mitgeteilt hast, deinen Anspruch auf Unterhalt verlieren kannst.

Dein Unterhalt kann sicherlich von dem Einkommen auch beeinflusst werden. Das kommt zum Teil auch auf die Details eurer Unterhaltsvereinbarung an. Spätestens, wenn du erneut heiratest, hast du aber unter normalen Umständen keinen Anspruch mehr auf den Unterhalt. Aber das weisst du bestimmt. zwinker

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Gott schuf die Katze, damit der Mensch einen Tiger zum Streicheln hat. Victor Hugo




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03.02.2008 17:42 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews
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