Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder

Alleinerziehend - Mütter und Väter - Berechnung des Streitwertes bei Unterhalt :





Berechnung des Streitwertes bei Unterhalt - Ratgeber Alleinerziehend - Mütter und Väter - Sind Sie alleinerziehend? Beschreiben Sie hier im Forum Alleinerziehend Ihren persönlichen Alltag und finden Sie Rat und Austausch mit anderen. Ärger mit Ämtern, Mitmenschen und Behörden können Sie hier im Forum Schwangerschaft mit anderen alleinerziehenden Müttern und Vätern diskutieren. Stichworte: alleinerziehend Väter, alleinerziehend Partnersuche, alleinerziehend Unterstützung, Unterhalt, Forum Alleinerziehend.
Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder » Single und Partnerschaft » Alleinerziehend - Mütter und Väter » Frage Berechnung des Streitwertes bei Unterhalt » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Schrift + | Schrift - | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen

Registrierung Fachinformationen Schwangerschaft Partner des Forum Schwangerschaft Kinderrezepte - Rezepte für Kinder im Forum Schwangerschaft Lexikon Schwangerschaft und Baby Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen elternforen.com-Chat im Forum Schwangerschaft Blog im Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Berechnung des Streitwertes bei Unterhalt
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
wasserfarn
User


Dabei seit: 07.02.2008
Beiträge: 2
Mein Gästebuch: aktiviert

Level: 8 [?]
Erfahrungspunkte: 501
Nächster Level: 674

173 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg




Berechnung des Streitwertes bei Unterhalt

Suche Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Sich über diesen Beitrag beim EF-Team beschweren       Zum Anfang der Seite springen

Die Höhe des Streitwertes bei Unterhaltsstreitigkeiten bemisst sich nach den monatlichen Unterhaltsforderungen des Unterhaltsempfängers, mal 12, also auf 1 Jahr gerechnet zzgl. etwaiger Nachzahlungen.

Nehmen wir mal an, ein Anwalt fordert 1.000 Euro monatlich, gezahlt wurden aber nur 500 Euro monatlich, beträgt dann der Streitwert 12.000 Euro oder nur 6.000 Euro, weil ja 500 Euro unstrittig gezahlt wurden?

Oder weiter gefragt: Unter welchen Umständen mindert sich der Streitwert, wenn bestimmte Summen unstrittig gezahlt werden? Nur, wenn Sie tituliert sind, oder grundsätzlich, wenn das Geld pünktlich fließt?

Wenn jemand dazu etwas weiß, vielen Dank im Voraus!
07.02.2008 14:30 wasserfarn ist offline E-Mail an wasserfarn senden Beiträge von wasserfarn suchen Nehmen Sie wasserfarn in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Babys und Kinder » Single und Partnerschaft » Alleinerziehend - Mütter und Väter » Frage Berechnung des Streitwertes bei Unterhalt

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Wir über uns

Forensoftware: Burning Board 2.3.4, entwickelt von WoltLab GmbH


ADS Tristan | künstliche Befruchtung | Neurodermitis | Scheidung | Trennung | Sorgerecht | Geschenke | Inkassodienste | Nabelschnurblut | Laser-Haarentfernung | Brustvergrösserung | Fettabsaugung | Plastische Chirurgie | Bodylifting | Lippenkorrektur | Augenchirurgie - LASIK-Laser | Ehescheidung | Unterhalt und Kindesunterhalt

Sie dürfen diese Seite gerne verlinken, bitte nutzen Sie den nachfolgenden Code: <a href="http://www.elternforen.com" target="_blank">Elternforum</a>