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Scheidung + Trennung
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Zum Ende der Seite springen uneheliches kind und trennung
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longjohn
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uneheliches kind und trennung

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HAllo. ich brauche mal ganz dringend hilfe und rat.

ich lernte meine freundinn kennen als sie im dritten monat schwanger war. dies war im august 2005. seitdem wohnten wir zusammen. ich war bei der geburt dabei hab mich auch bis weihnachten letzten jahres um dieses kind gekümmert. wohl gemrekt ich bin nicht der leibliche vater, obwohl ich oberste bezugsperson für dieses kind war. der lebliche vater kommt alle zwei wochen für ne stunde oder zwei zu besuch.

weihnachten letzten jahres habe ich mich getrennt. und seitdem das kind nicht mehr gesehen.

laut kindergarten und der mutter geht es ihm nicht so gut, er fragt viel nach mir und weint oft.

mein problem ist, dass ich wie folgt denke: er sieht alle zwei wochen seinen leiblichen vater. mich, den er über zwei jahre lang jeden tag gesehen hat, würde er alle paar tage mal sehen, wenn ich vorbei komme oder wir uns treffen, dies habe ich bis jetzt abgelehnt, weil ich angst habe, dass er die immer wieder neuerliche trennung nicht verkraftet.

ich wollte fragen, ob ich da richtig liege, oder ob es anders aussieht.

wäre dankbar, über erfahrungen und meinungen.

lg daniel
09.02.2008 19:32 longjohn ist offline E-Mail an longjohn senden Beiträge von longjohn suchen Nehmen Sie longjohn in Ihre Freundesliste auf Webnews
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RE: uneheliches kind und trennung

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Zitat:
Original von longjohn
würde er alle paar tage mal sehen, wenn ich vorbei komme oder wir uns treffen, dies habe ich bis jetzt abgelehnt,


Heißt das die Kindsmutter würde dir, als sozialen Vater, Umgang gestatten?

Zitat:
weil ich angst habe, dass er die immer wieder neuerliche trennung nicht verkraftet.

ich wollte fragen, ob ich da richtig liege, oder ob es anders aussieht.l


Es sieht anders aus.

Mit der Begründung dürftenm ja Kinder ihren ausserhäusig lebenden Elternteil ni emehjr wiedersehen. Genau das Gegenteil ist aber der Fall, je öfter und je stabiler der Kontakt ist umso besser verkraften die Kinder das.

Also wenn die Kindsmutter dir Umgang zugesteht, auf den du rechtlich vermutlich keinen Anspruch hast, dann bloss hin da :-) Was besseres kannst du dem Kind gar nicht 'antun'.

LG,

Tina

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09.02.2008 22:08 Hextina ist offline E-Mail an Hextina senden Beiträge von Hextina suchen Nehmen Sie Hextina in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Das was du jetzt tust - dich gar nicht blicken zu lassen - ist viel schlimmer als die Trennungen nach den Treffen.
Da weiß der Kleine nämlich, dass er dich wiedersehen wird.
Jetzt ist der völlig verängstigt, denn er denkt, ER hätte etwas falsch gemacht!

Wie Hextina schon schrieb: Wenn die Mutter es genehmigt hin da!
Einen Rechtsansruch gibt es nämlich nicht.
Nutze diese Chance!

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09.02.2008 22:23 black cat ist offline Beiträge von black cat suchen Nehmen Sie black cat in Ihre Freundesliste auf Webnews
longjohn
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danke erstmal,

nein die mutter legt mir keine steine in den weg. sie war immer froh das ich mich um ihn gekümmert habe, da der leibliche vater dies kein stück tut
10.02.2008 07:59 longjohn ist offline E-Mail an longjohn senden Beiträge von longjohn suchen Nehmen Sie longjohn in Ihre Freundesliste auf Webnews
Mysterium23 Mysterium23 ist weiblich
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ich würde es so gestalten, dass wenn du dass verlangen hast ihn zu sehen würd ich mich persönlich nicht daran hindern, es ist wie du ja schon sagtest "dein" sohn - wieso solltest du ihn nicht sehen .

Wichtig ist dass du dass beste daraus machst, einfach schöne stunden mit dem zwerg verbringst, zeigst dass du ihn lieb hast ,und dass es auch so funktioniert dass es nichts mit dem zwerg zu tun hat.

mein mann ist geschieden und der kleine ist alle 2 wochen bei uns im gefällts, er kriegt mehr pakete und und und.
wie alt ist denn euer zwerg?

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**********freu*********




10.02.2008 11:35 Mysterium23 ist offline Beiträge von Mysterium23 suchen Nehmen Sie Mysterium23 in Ihre Freundesliste auf Webnews
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