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Forum für Eltern - Forum Schwangerschaft, Baby und Kindererziehung im Elternforum » Familie + Beruf » Sorgerecht + Unterhalt » Hilfe! Kündigung nach Elternzeit... und dann? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Scheidung + Trennung
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Zum Ende der Seite springen Kündigung nach Elternzeit... und dann?
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alex1983
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Kündigung nach Elternzeit... und dann?

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Hallo,

ich habe folgende Frage:

ich bin bis Ende Oktober '08 in der Elternzeit. Habe also ein Arbeitsverhältnis mit einer Firma im Lebensmittel-Discount (bin dort angestellt als ungelernte Kraft mit 24 Std. / Woche). Mein Mann arbeitet Voll-Zeit!

Da wir während meiner Schwangerschaft umgezogen sind, wäre meine "zukünftige" Arbeitsstelle ca. 30 km von meinem Wohnort entfernt. Da mein Mann Vollzeit-berufstätig ist und meine Tochter ab 2.11.08 (dann wenn meine Elternzeit ausläuft) in den Kindergarten geht, könnte ich in meinem alten Job also nur von ca. 8.00 bis 12.00 Uhr arbeiten gehen und wir bräuchten ein zweites Auto damit ich zu meiner Arbeitsstelle komme.

1. wird mein Arbeitgeber eine solche Stelle (von 8.00 - 12.00 Uhr) nicht zu vergeben haben und selbst wenn:

2. würde das eine Milchmädchen-Rechnung sein, da ich den Beruf der Verkäuferin (also meinen derzeitige Anstellung) nicht gelernt habe und somit als ungelernte Kraft verdiene (Anstellung: 24 Std. / Woche)

Ich würde also praktisch arbeiten gehen um uns das 2. Auto, den Sprit und die etwaigen Reparaturkosten, TÜV für das Auto zu bezahlen aber in keinster Weise um was dazu zu verdienen.

Im Moment (also in der Elternzeit) arbeite ich als Aushilfe in einem geringschäftigem Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber.

Dieser Arbeitgeber würde mir auch weiterhin diese Stelle zur Verfügung stellen.

Nun zu meiner Frage:

Wenn ich also zum 1.11.08 bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen würde, weil ich bei der Beschäftigung bei ihm sonst drauf zahlen würde, welche Unterstützung würde ich dann vom lieben Vater Staat bekommen? Wieviel dürfte ich bei meiner jetzigen "geringfügigen Beschäftigung" verdienen? Hab mit Unterstützung vom Staat noch keinerlei ERfahrung... deshalb frage ich hier ob mir jemand was genaues sagen kann.

Würde ich dann ALG I oder ALG II oder Hartz IV oder etc. bekommen? Darf ich nebenbei als Geringfügig-Beschäftigte arbeiten gehen?

Ich kenne mich damit gar nicht aus...

Ich hoffe auf Eure Hilfe!

Viele Grüße,

Alex
26.02.2008 02:47 alex1983 ist offline E-Mail an alex1983 senden Beiträge von alex1983 suchen Nehmen Sie alex1983 in Ihre Freundesliste auf Webnews
Susanne Susanne ist weiblich
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hallo,

du kannst dann einen antrag auf wohngeld stellen.

ob alg I oder II in frage kommt weiß ich nicht, da du ja selbst kündigst.


allerdings würd ich mir wohl dauerhaft eher nen 2. mini-job suchen oder nen halbtags-job in deiner gegend


Bye

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Liebe Grüße Susanne mit Sarah *19.10.2004 und Jonas *24.2.2007

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Susanne: 26.02.2008 08:26.

26.02.2008 08:23 Susanne ist offline E-Mail an Susanne senden Beiträge von Susanne suchen Nehmen Sie Susanne in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Susanne in Ihre Kontaktliste ein Webnews
freddilysie freddilysie ist weiblich
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wenn du selber kündigst bekommst Du die ersten 3 Monate garnichts.

Arbeitslosengeld I bekommst Du ein halbes Jahr wenn Du vorher mindestens 1 Jahr ohne Unterbrechung gearbeitet hast.

Dazu verdienen kannst Du bei ALG I 165,00 Euro pro Monat. Bei Harz4 währen das glaube ich nur noch 130,00 Euro pro Monat.

Harz4 bekommt ihr nur noch wenn dein Mann nicht allzuviel verdient. Wenn du den geringfügigen weiter machen könntest dann kannst Du dich auch bei deinem Mann familienversichern lassen nach den ALG I und dann kannst Du die 400 Euro voll dazuverdienen.

Wenn dein Arbeitgeber dir so einen Arbeitsplatz nicht stellen kann aufgrund der Betreuungszeiten, dann kann er dich doch kündigen. Dann wärst Du die Sperre los.

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Liebe Grüße freddilysie
26.02.2008 09:28 freddilysie ist offline E-Mail an freddilysie senden Beiträge von freddilysie suchen Nehmen Sie freddilysie in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Ich seh das genauso wie Freddilysie, wenn Deine Firma Dir keinen Arbeitsplatz geben können, die Deinen Bedürfnissen gerecht wird, sollen sie Dir kündigen. Dann bekommst Du auch ALG1. Das ist damals bei mir ähnlich gewesen, wir sind während der Elternzeit 250km weit weggezogen. Und obwohl die Firma damals eine Filiale in ca.30km Entfernung hatte, konnten sie mir die Arbeitszeit von 8-12 Uhr nicht garantieren und haben mir gekündigt.

Vielleicht sprichst Du einfach mal mit Deiner Firma und fragst sie, ob sie Dir eine Arbeitszeit bieten können, die Du brauchst. Und ob sie Dir kündigen würden. In der Regel sind die Firmen nicht so und machen das. Ich drück Euch die Daumen Daumen drück

Und ach ja, ALG und Hartz4 sind das gleiche, Herr Harzt war damals nur der Vorsitzende der Findungskommision. Aber im offiziellen Sprachgebrauch des AA heißt es ALG2. Weiß ich auch deshalb, weil wir davon vor gar nicht allzulanger Zeit auch betroffen waren. *heul*

LG Schiffchen

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26.02.2008 17:33 Schiffchen ist offline E-Mail an Schiffchen senden Beiträge von Schiffchen suchen Nehmen Sie Schiffchen in Ihre Freundesliste auf Webnews
alex1983
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Themenstarter Thema begonnen von alex1983



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Danke erstmal für Eure schnellen Antworten.

Also...

die 3 Monate Sperre wären nicht so tragisch, da ich im Moment auch nichts vom Staat bekomme. Das heisst, es würde mir also auch nichts fehlen...

Fakt ist aber, dass ich anstatt bei meinem "alten" Arbeitgeber lieber nur noch bei meinem Arbeitgeber mit dem jetzigen Mini-Job arbeiten möchte.

Wohngeld würden wir nicht bekommen, da mein Mann zuviel (zumindest für den Staat zuviel) verdient.

Deswegen war ja nur meine Frage, ob ich dann, nachdem ich gekündigt habe oder mir gekündigt wurde, Leistungen vom Staat erhalte, bzw. ob mir welche zustehen und wenn ja welche.
28.02.2008 00:46 alex1983 ist offline E-Mail an alex1983 senden Beiträge von alex1983 suchen Nehmen Sie alex1983 in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Wenn Du vor der Elternzeit gearbeitet hast, steht Dir selbstverständlich ALG1 zu - deswegen auch unsere Vorschläge, Dir kündigen zu lassen und nicht selbst zu kündigen. Anschließend bekommst Du ALG2, wenn denn Dein Mann nicht zuviel verdient. Andere Möglichkeiten, Geld vom Staat zu bekommen, sehe ich nicht, vor allem, wenn Ihr das mit dem Wohngeld schon abgeklärt habt.

LG Schiffchen

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28.02.2008 10:24 Schiffchen ist offline E-Mail an Schiffchen senden Beiträge von Schiffchen suchen Nehmen Sie Schiffchen in Ihre Freundesliste auf Webnews
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Wenn dein Mann schon für das Wohngeld zuviel verdient, dann werdet ihr auch kein Harz4 bekommen. Du darfst aber während des ALGI bezuges auch nur 165,00 Euro dazuverdienen.

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Liebe Grüße freddilysie
28.02.2008 10:36 freddilysie ist offline E-Mail an freddilysie senden Beiträge von freddilysie suchen Nehmen Sie freddilysie in Ihre Freundesliste auf Webnews
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