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Zum Ende der Seite springen Umgangsrecht bei Kindern mit Behinderung
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janina
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Umgangsrecht bei Kindern mit Behinderung

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Hallo!!!!!!!!

Wer kann mir was zum Thema Umgangsrecht bei Kindern mit Behinderung sagen? Meine Tochter ist 3 Jahre alt und vom Versorgungsamt mit 100 % behindert eingestuft, sie hat Probleme mit der Wahrnehmung und sich in fremden Situationen und Umgebungen zurechtzufinden (und ettliche andere gesundheitlichen Probleme, schwere Sehschädigung, krampfanfälle, motorische und mentale Entwicklungsverzögerungen, Kopfoperationen Minderwuchs etc) es weiß leider noch keiner genau, was sie hat und was noch alles kommt. Welche Rechte hat mein Ex-Mann (der sie und ihre besonderen Bedürnisse kaum kennt) bezüglich der Besuchsregelung, bzw. sie von ihrer gewohnten Umgebung zu entfernen ???????????

vielen Dank für Eure Antworten

Janina
22.11.2003 20:09
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hallo janina,
...befasse mich derzeit sehr intensiv mit dem thema umgangsrecht. bedingt durch meine eigene lage. habe jedoch bis heute noch nichts im bezug auf umgang speziell behinderte kinder gelesen.
dazu kann ich eigentlich nur eins sagen: umgang ist dann zu gewehren wenn das wohl des kindes nicht gefährdet ist.
und so wie du den fall deines kindes hier darstellst ist auf jeden fall eine gefährdung des kindes gegeben wenn es aus dem gewohntem umfeld, sprich tageweis oder über das wochenende, geholt wird.
ein umgang stundenweise bei dir ganst du ihm nicht verwehren. ist auch bestimmt nicht in deinem interesse.
ich finde es supi wenn männer zu ihren kindern stehen uns sich ebenso darum kümmern wollen. ( wie ich auch)
jedoch alles nur zum wohl und im iteresse des kindes.  engel  

liebe grüße
mario

__________________
Vater oder nicht, das ist hier die Frage
22.11.2003 20:43 mghase ist offline E-Mail an mghase senden Beiträge von mghase suchen Nehmen Sie mghase in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
janina
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Hallo Mario,

vielen dank für Deine Antwort. Stundenweise bei uns in gewohntem Umfeld besuchen ist ja kein Porblem, soll ja auch so sein, nur ER fühlt sich halt hier nicht wohl, weil er hier mal gewohnt hat, ihm ist egal ob es für das Kind besser ist.

liebe Grüße

Janina
23.11.2003 17:23
Sadhana
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Hallo Janina

Sicherlich ist es sinnvoll auf Zeit ein Umgangsrecht im gewohnten Umfeld einzuräumen, damit Eure Süße Zeit hat sich an die Situation zu gewöhnen und der Vater bei der Gelegenheit lernen kann, mit den besonderen Bedürfnissen seiner Tochter umzugehen und vor allem ihre Fähigkeiten kennenzulernen.
Allerdings, könnte es ja dann durchaus sein, dass sie sich mit seinem Zuhause vertraut macht. Denn irgendwann ist das ja keine fremde Umgebung mehr. Wenn Eure Tochter schon mehrere Operationen in einem Krankenhaus durchmachen musste, war sie auch mit einem fremden Umfeld konfrontiert. Ich könnte mir vorstellen, dass sie das bei zaghaftem Vorgehen gut meistern kann.
Eine Kindeswohlgefährdung ist dann kaum gegeben. Wenn er erfährt, wie er z.B. bei epileptischen Anfällen zu reagieren hat und worauf er im Alltag mit der Kleinen achten muss, dann klappt das bestimmt.

Oder hast Du Befürchtungen, dass er da kein Interesse hat, nicht sorgfältig oder fürsorglich genug ist? Denkst Du er hat da nicht so große Ambitionen im Interesse des Kindes zu handeln? Weil Du schreibst, dass das unangenehme Gefühl in die Wohnung zu kommen, wo er selbst gelebt hat, Vorrang hat gegenüber dem Interesse des Kindes.

Es sei zu hoffen, dass der Vater da engagiert ist und seiner Tochter gegenüber aufmerksam ist.

Liebe Grüße

Sadhana
23.11.2003 20:15
janina
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Liebe Sadhana,

vielen Dank für Deine Antwort!
Im moment besucht er sie ja einmal die Woche bei uns zuHause, aber es paßt ihm halt nicht.
Leider geht er auf keinen Vorschlag ein, dass ich mitgehe und sie behutsam an die Umgebung gewöhne etc. Und auf Ihre Bedürfnisse geht er auch nicht ein, er gibt sich auch keine Mühe sie richtig kennen zu lernen, deswegen kann ich es als verantwortungsvolle Erziehungsperson auch nicht gewähren sie ihm einfach mitzugeben. Er stellt sich das sehr einfach vor, ich glaube wenn ich sie ihm einmal mitgeben würde, würde er NIE wieder fragen, aber das bringe ich nicht übers Herz, weil ich weiß, dass die kleine Kinderseele leiden würde.

Alles Liebe Janina
24.11.2003 18:58
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Hallo Janina

bei uns habe ich das mit meinem Exmann so geregelt gehabt,

Mein Sohn nun fast 9 Jahre ist Diabetiker , muss regelmäßig Blutzucker gemessen werden und gespritzt.

Damit hat er sich in unserer Beziehung nie befasst.
Er durfte erst unseren Sohn zu sich nehmen als er eine Schulung und einen Spritzlehrgang gemacht hatte.

Vorher nur Stundenweise hier oder gemeinsam was auch nicht so toll war.
Was passiert wenn???????
Das konnte er nicht realisieren .

LG Roswitha

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LG Roswitha
01.12.2003 11:57 Schnuffi011 ist offline E-Mail an Schnuffi011 senden Beiträge von Schnuffi011 suchen Nehmen Sie Schnuffi011 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
janina
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Hallo Roswitha,

danke für deine Antwort. Meine Tochter muß jeden Abend Hormonspritzen kriegen, ist zwar bestimmt nicht so aufwendig wie bei Dir, aber ich finde Deine Argumente sehr gut und Deine Antwort macht mir Mut.

Alles Gute für Dich und Deinen Sohn

Janina
01.12.2003 18:31
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Danke wünsche Dir weiterhin alles gute.

LG Roswitha

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LG Roswitha
01.12.2003 21:33 Schnuffi011 ist offline E-Mail an Schnuffi011 senden Beiträge von Schnuffi011 suchen Nehmen Sie Schnuffi011 in Ihre Freundesliste auf Webnews Registrieren Sie sich jetzt kostenlos -> Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!
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