Sadhana unregistriert
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Hallo Janina
Sicherlich ist es sinnvoll auf Zeit ein Umgangsrecht im gewohnten Umfeld einzuräumen, damit Eure Süße Zeit hat sich an die Situation zu gewöhnen und der Vater bei der Gelegenheit lernen kann, mit den besonderen Bedürfnissen seiner Tochter umzugehen und vor allem ihre Fähigkeiten kennenzulernen.
Allerdings, könnte es ja dann durchaus sein, dass sie sich mit seinem Zuhause vertraut macht. Denn irgendwann ist das ja keine fremde Umgebung mehr. Wenn Eure Tochter schon mehrere Operationen in einem Krankenhaus durchmachen musste, war sie auch mit einem fremden Umfeld konfrontiert. Ich könnte mir vorstellen, dass sie das bei zaghaftem Vorgehen gut meistern kann.
Eine Kindeswohlgefährdung ist dann kaum gegeben. Wenn er erfährt, wie er z.B. bei epileptischen Anfällen zu reagieren hat und worauf er im Alltag mit der Kleinen achten muss, dann klappt das bestimmt.
Oder hast Du Befürchtungen, dass er da kein Interesse hat, nicht sorgfältig oder fürsorglich genug ist? Denkst Du er hat da nicht so große Ambitionen im Interesse des Kindes zu handeln? Weil Du schreibst, dass das unangenehme Gefühl in die Wohnung zu kommen, wo er selbst gelebt hat, Vorrang hat gegenüber dem Interesse des Kindes.
Es sei zu hoffen, dass der Vater da engagiert ist und seiner Tochter gegenüber aufmerksam ist.
Liebe Grüße
Sadhana
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23.11.2003 20:15 |
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